Betreff
Änderung der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2023/FB II/4133
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.11 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die mit der Umsetzung der Satzungsänderung notwendigen Finanzmittel in Höhe von 22.525,50 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 und folgende bereitzustellen.  

 

 


Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 30.01.2023 teilt der Kreisbrandmeister (KBM) Friedrich Delmenhorst mit, dass sich der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland e. V. in seiner Sitzung am 05.10.2022 dafür ausgesprochen hat, die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrführungskräfte anzupassen.

Es wird weiter vorgeschlagen, die Erhöhung der Entschädigungen zukünftig einem Automatismus zu unterlegen. So wurde vorgeschlagen, dass die Sätze der Entschädigung der Feuerwehrführungskräfte an die Erhöhungen der Kreistagsmitglieder angepasst werden. 

 

Der Vorschlag zur Erhörung wurde auch in der Runde der HVB am 13.06.2023 besprochen. Eine letztmalige Erhöhung fand zum Jahr 2019 statt. Das einstimmige Votum der HVB lautet dahingehend, dem Vorschlag der Kreisfeuerwehrverbandes in Bezug auf die Anpassung der aktuellen Entschädigungssätze zu folgen. Eine automatisierte Anpassung an die Entschädigung der Kreistagsmitglieder wird als nicht realisierbar angesehen. Dieser soll aber auch zukünftig in den gemeindlichen Beratungen als Basisbetrag dienen. Die Erhöhung soll ab dem 01.01.2024 in Kraft treten.

 

 

Durch die Einführung neuer Entschädigungssätze für die Funktionsträger, sowie die Einführung eines*einer zweiten stellv. Gemeindebrandmeisters*in, würde sich der jährliche finanzielle Aufwand ab 2024 auf 22.525,50 € belaufen. Dies entspricht einem Mehraufwand zu den vorherigen Jahren in Höhe von 6.485,50 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte*inne und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger*innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

a)    Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte*inne und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger*innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht

 

b)    Gegenüberstellung der Änderungen