Finanzierung:
Es handelt sich um
eine rein organisatorische Änderungen.
Sachdarstellung:
Die Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wurden letztmalig in 1998
angepasst. Seinerzeit wurde die Jugendfeuerwehr (JF) Husbäke gegründet. Seither
sind die JF in Friedrichsfehn als auch die Kinderfeuerwehr (KF) „Feuerfüchse“
in Edewecht dazugekommen. Die Grundsätze bedürfen somit der Überarbeitung.
Um sowohl die Jugendfeuerwehren als auch die Kinderfeuerwehren zu
umfassen wird der Begriff „Gemeindejugendfeuerwehrwart“ in „Gemeindejugendabteilungswart“
geändert. Zudem erfolgen Anpassungen dahingehend, dass die möglichen
Tätigkeiten einer Kinderfeuerwehr aus versicherungstechnischen Gründen sehr
viel mehr eingeschränkt sind als bei den Jugendfeuerwehren. Relevante
Änderungen zu den ursprünglichen Grundsätzen sind in der Anlage in rot
gekennzeichnet, es wird sich dann um eine Satzung handeln.
Die Satzung sollte zum 01.01.2014 in Kraft treten, aus
Gründen der besseren Lesbar- und Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige
Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Grundsätze
und Organisation der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Edewecht wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2024
in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu
machen.
Anlagen:
-
Entwurf
der Satzung über die Grundsätze und Organisation der Jugendabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht