Betreff
Neufassung der Satzung über die Organisation der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2023/FB II/4132
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.11.02 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Es handelt sich um eine rein organisatorische Änderungen.

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wurden letztmalig in 1998 angepasst. Seinerzeit wurde die Jugendfeuerwehr (JF) Husbäke gegründet. Seither sind die JF in Friedrichsfehn als auch die Kinderfeuerwehr (KF) „Feuerfüchse“ in Edewecht dazugekommen. Die Grundsätze bedürfen somit der Überarbeitung.

Um sowohl die Jugendfeuerwehren als auch die Kinderfeuerwehren zu umfassen wird der Begriff „Gemeindejugendfeuerwehrwart“ in „Gemeindejugendabteilungswart“ geändert. Zudem erfolgen Anpassungen dahingehend, dass die möglichen Tätigkeiten einer Kinderfeuerwehr aus versicherungstechnischen Gründen sehr viel mehr eingeschränkt sind als bei den Jugendfeuerwehren. Relevante Änderungen zu den ursprünglichen Grundsätzen sind in der Anlage in rot gekennzeichnet, es wird sich dann um eine Satzung handeln.  

 

Die Satzung sollte zum 01.01.2014 in Kraft treten, aus Gründen der besseren Lesbar- und Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Grundsätze und Organisation der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

-       Entwurf der Satzung über die Grundsätze und Organisation der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht