Betreff
Nachrüstung von aktiven Abbiegeassistenten in den Feuerwehrfahrzeugen ab 3,5t
Vorlage
2023/FB II/4130
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.07 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Der Einbau von Abbiegeassistenten in bis zu sechs Fahrzeugen der Gemeindefeuerwehr Edewecht soll nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2024 erfolgen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von 25.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 bereitzustellen. Insoweit steht die Beschaffung unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Sachdarstellung:

Seit einiger Zeit sind in neu zugelassenen LKW, somit auch in Feuerwehrfahrzeugen, aktive Abbiegeassistentssystemen in Form von Kamera- und/oder Radarsystemen vorgeschrieben. Vor einiger Zeit fand auf der Technischen Zentrale Elmendorf (TZ) eine Vorführung zum nachträglichen Einbau solcher Systeme in vorhandene Fahrzeuge statt.

 

Der Vorteil eines nachträglichen Einbaus eines Abbiegeassistenssystems in den bestehenden Fuhrpark der Feuerwehren liegt darin, dass die Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer wie z. B. Radfahrer oder Fußgänger erheblich erhöht und zudem die Fahrer der Feuerwehrfahrzeug abgesichert werden könnten. Die Kosten für den Einbau des Systems in ein Fahrzeug lägen bei bis zu 3.900,00 € pro Fahrzeug. Die Nachrüstung wäre grds. förderfähig über ein Förderprogramm des Bundes. Die maximale Fördersumme läge bei 1.500,00 € pro Fahrzeug, ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht allerdings nicht. Eine Pflicht zur Nachrüstung besteht indes ebenfalls nicht.

 

Ausgehend davon, dass Fahrzeuge der Gemeindefeuerwehr mit mehr als 3,5t Gewicht, deren Nachfolgebeschaffung noch nicht in näherer Zukunft anstehen werden, macht es aus Sicht der Verwaltung Sinn, über eine nachträgliche Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge über 3,5 t nachzudenken. Die Prüfung der vorhandenen Fuhrparks aller Wehren ergab, dass ein Einbau bei bis zu neun Fahrzeuge sinnvoll wäre. In einem ersten Schritt wäre die Umrüstung von zunächst sechs Fahrzeugen umsetzbar. Bei den verbleibenden drei Fahrzeuge müssten zunächst noch weitergehende Prüfungen erfolgen.

 

Da nicht abgeschätzt werden kann, ob die Gemeinde Edewecht Finanzmittel aus dem Bundesprogramm erhalten wird wäre zunächst der finanzielle Gesamtaufwand mit 25.000,00 € im Rahmen der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Es wird angestrebt, die Umrüstung im Jahr 2024 umzusetzen, da das Bundesförderprogramm zu Ende 2024 ausläuft.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nachrüstung von Abbiegeassistenten in bis zu sechs Fahrzeugen der Gemeindefeuerwehr Edewecht im Jahr 2024 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 25.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Insoweit steht die Beschaffung unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Anlagen: