Antrag auf Bezuschussung erforderlicher Sanierungsarbeiten
Finanzierung:
Entsprechende Mittel
wären in den Haushalten der folgenden Jahre zu berücksichtigen.
Für die
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Windmühle der Eheleute Kaptein in
Westerscheps sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von maximal 5.650,00 €
einzuplanen.
Sachdarstellung:
Die beiden Windmühlen in Westerscheps sind regionsprägende Baudenkmäler
mit einem großen Öffentlichkeitsinteresse. Dies wird insbesondere an den
jeweils an Pfingsten durchgeführten Mühlentagen ersichtlich, an denen
zahlreiche Besucher die Mühlen besichtigen.
Die Sanierung der Mühlen ist jedoch sehr kostenintensiv, da aufgrund des
vorliegenden Denkmalschutzes hohe bauliche Auflagen erfüllt werden müssen, die
die Eigentümer an ihre finanziellen Grenzen bringen.
An der Windmühle der Eheleute Anna und Rolf Kaptein sind erforderliche
Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Neben der notwendigen Erneuerung des „Steerts“
und des Fangstocks muss die Bremse erneuert werden. Aufgrund vorliegender
Angebote sind Kosten in Höhe von insgesamt 16.550,52 € zu erwarten.
In den letzten Monaten und Jahren wurden bereits vielfältige
Sanierungsmaßnahmen, teilweise mit finanzieller Unterstützung der
Leader-Stiftung, realisiert. Ein Großteil der Kosten wurde allerdings über
Eigenmittel der Eheleute Kaptein finanziert, sodass die Kosten für die o.g.
Sanierungsmaßnahme nicht mehr über Eigenmittel getragen werden können.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich III – Gemeindeentwicklung und
Wirtschaftsförderung – sind auch für die nunmehr geplanten Sanierungsmaßnahmen
Förderungen über das Projekt „Dorferneuerung“ oder die Leader-Stiftung (s.
beigefügte Anlage) zu erzielen, welche vorrangig beantragt werden müssen.
Weiterhin wird die Verwaltung in jedem Einzelfall prüfen, ob weitere
Förderungen (z.B. Stiftungsgelder) generierbar sind.
Während über das Programm „Dorfentwicklung“ ein Zuschuss in Höhe von
5.563,20 € generiert werden könnte (Eigenanteil = 11.245,20 €), wäre über das
Leader-Projekt eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 6.954,00
€ realistisch (Eigenanteil = 9.596,52 €).
Da hier ein gewisser Ablauf einzuhalten ist, kann der Antragsteller
jedoch nicht frei entscheiden, auf welche Fördermittel zugegriffen werden kann.
Aufgrund der großen regionalen Bedeutung schlägt die Verwaltung vor, sich
nach Inanspruchnahme aller möglichen Förderungen grundsätzlich an den Kosten
erforderlicher Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Mühlen mit pauschal 50 % zu
beteiligen.
Entsprechende Mittel wären über den jeweiligen Haushalt zur Verfügung zu
stellen.
Für die Sanierung der Windmühle der Eheleute Kaptein wäre für den
Haushalt 2024 ein Betrag in Höhe von maximal 5.650,- € einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
An den Kosten der
erforderlichen Erneuerungen des „Steerts“, des Fangblocks sowie der Bremse an
der Windmühle der Eheleute Anna und Rolf Kaptein in Westerscheps wird sich die
Gemeinde Edewecht nach Abzug aller zu generierenden Förderungen mit einem
Anteil von 50 %, maximal jedoch 5.650,- €, beteiligen.
Anlagen:
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Antrag
der Eheleute Kaptein
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Übersicht
der zu generierenden Förderungen