Betreff
Denkmalgeschützte Windmühle der Eheleute Kaptein in Westerscheps;
Antrag auf Bezuschussung erforderlicher Sanierungsarbeiten
Vorlage
2023/FB II/4123
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Entsprechende Mittel wären in den Haushalten der folgenden Jahre zu berücksichtigen.

 

Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Windmühle der Eheleute Kaptein in Westerscheps sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von maximal 5.650,00 € einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

Die beiden Windmühlen in Westerscheps sind regionsprägende Baudenkmäler mit einem großen Öffentlichkeitsinteresse. Dies wird insbesondere an den jeweils an Pfingsten durchgeführten Mühlentagen ersichtlich, an denen zahlreiche Besucher die Mühlen besichtigen.

 

Die Sanierung der Mühlen ist jedoch sehr kostenintensiv, da aufgrund des vorliegenden Denkmalschutzes hohe bauliche Auflagen erfüllt werden müssen, die die Eigentümer an ihre finanziellen Grenzen bringen.

 

An der Windmühle der Eheleute Anna und Rolf Kaptein sind erforderliche Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Neben der notwendigen Erneuerung des „Steerts“ und des Fangstocks muss die Bremse erneuert werden. Aufgrund vorliegender Angebote sind Kosten in Höhe von insgesamt 16.550,52 € zu erwarten.

 

In den letzten Monaten und Jahren wurden bereits vielfältige Sanierungsmaßnahmen, teilweise mit finanzieller Unterstützung der Leader-Stiftung, realisiert. Ein Großteil der Kosten wurde allerdings über Eigenmittel der Eheleute Kaptein finanziert, sodass die Kosten für die o.g. Sanierungsmaßnahme nicht mehr über Eigenmittel getragen werden können.

 

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich III – Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung – sind auch für die nunmehr geplanten Sanierungsmaßnahmen Förderungen über das Projekt „Dorferneuerung“ oder die Leader-Stiftung (s. beigefügte Anlage) zu erzielen, welche vorrangig beantragt werden müssen. Weiterhin wird die Verwaltung in jedem Einzelfall prüfen, ob weitere Förderungen (z.B. Stiftungsgelder) generierbar sind.

 

Während über das Programm „Dorfentwicklung“ ein Zuschuss in Höhe von 5.563,20 € generiert werden könnte (Eigenanteil = 11.245,20 €), wäre über das Leader-Projekt eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 6.954,00 € realistisch (Eigenanteil = 9.596,52 €).

 

Da hier ein gewisser Ablauf einzuhalten ist, kann der Antragsteller jedoch nicht frei entscheiden, auf welche Fördermittel zugegriffen werden kann.

 

Aufgrund der großen regionalen Bedeutung schlägt die Verwaltung vor, sich nach Inanspruchnahme aller möglichen Förderungen grundsätzlich an den Kosten erforderlicher Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Mühlen mit pauschal 50 % zu beteiligen.

 

Entsprechende Mittel wären über den jeweiligen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Für die Sanierung der Windmühle der Eheleute Kaptein wäre für den Haushalt 2024 ein Betrag in Höhe von maximal 5.650,- € einzuplanen.

 

 


Beschlussvorschlag:

An den Kosten der erforderlichen Erneuerungen des „Steerts“, des Fangblocks sowie der Bremse an der Windmühle der Eheleute Anna und Rolf Kaptein in Westerscheps wird sich die Gemeinde Edewecht nach Abzug aller zu generierenden Förderungen mit einem Anteil von 50 %, maximal jedoch 5.650,- €, beteiligen.

 

 


Anlagen:

-       Antrag der Eheleute Kaptein

-       Übersicht der zu generierenden Förderungen