Betreff
SV Eintracht Wildenloh e.V.;
Antrag auf Bezuschussung für die Anschaffung und den EInbau einer automatischen Beregnungsanlage sowie eines Grundwasserbrunnens für zwei Sportplätze am Rotdornweg
Vorlage
2023/FB II/4117
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die beiden Sportplätze der Sportanlage am Rotdornweg wurden im Jahr 2005 angelegt.

 

Der Bauhof der Gemeinde Edewecht ist seit Herstellung der Plätze für das Mähen sowie das jährliche Düngen der Sportplätze zuständig. Alle weiteren Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen der Plätze werden in Eigenregie durch Vereinsmitglieder durchgeführt.

Aufgrund längerer Hitzeperioden in den vergangenen Jahren war eine regelmäßige Bewässerung der Plätze notwendig, um einer Austrocknung vorzubeugen. Aufgrund der Folgen des Klimawandels werden die Plätze auch in den kommenden Jahren regelmäßig bewässert werden müssen, um eine dauerhafte und sportgerechte Nutzung gewährleisten zu können.

 

Die Bewässerung der beiden Sportplätze gestaltet sich jedoch äußerst aufwendig. Auf der Sportanlage ist lediglich eine kleine Zapfstelle vorhanden, über die die Plätze über händisch zu verstellende Regner mit Trinkwasser bewässert werden. Hier wird es für den Verein zunehmend schwieriger, eine dauerhafte Versorgung der Plätze gewährleisten zu können.

 

Um den Vereinsmitgliedern dauerhaft eine zeitgemäße Sportanlage zur Verfügung stellen zu können, beabsichtigt der Verein im Jahr 2024 für beide Sportplätze eine automatische Beregnungsanlage zu installieren. Vorteil ist hier, dass durch die feste Installation der Beregner die gesamten Sportflächen effektiv bewässert werden und somit kein Wasser verschwendet wird. Des Weiteren möchte der Verein einen Grundwasserbrunnen herstellen, um die Bewässerung der Plätze mit Grundwasser zu gewährleisten und somit dauerhaft Kosten einzusparen, da kein teures Trinkwasser für die Beregnung mehr eingesetzt werden muss.

 

Recherchen des Fachbereiches III – Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung – haben ergeben, dass sich die Kosten für die Lieferung und den Einbau automatischer Beregnungsanlagen für beide Sportplätze auf ca. 50.000,- € belaufen werden. Des Weiteren ist mit weiteren Kosten in Höhe von 25.000,- € für die Herstellung des Grundwasserbrunnens zu rechnen, sodass für die Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von 75.000,- € entstehen werden.

 

Die Fußballabteilung des SV Eintracht Wildenloh e.V. nimmt derzeit mit insgesamt 15 Mannschaften im Damen-, Herren- und Jugendbereich erfolgreich am laufenden Punktspielbetrieb teil. Hervorzuheben ist hier besonders die Mädchen C-Jugend, die in diesem Jahr den Aufstieg in die Landesliga realisieren konnte. Auch die I. Herrenmannschaft des SSV Jeddeloh II e.V. nutzt gerade zur Saisonvorbereitung die Sportanlage in Wildenloh am Rotdornweg, sodass eine dauerhafte Auslastung der beiden Sportplätze gewährleistet ist.

 

 

Der Verein verfügt derzeit über einen Mitgliederbestand von 351 Mitgliedern lt. Bestandsliste des Kreissportbundes, davon sind 52 % Jugendliche. Der Antrag des SV Eintracht Wildenloh wäre damit gemäß der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht für eine bestandssichernde Maßnahme in die Förderkategorie „GRÜN“ einzustufen. Dies entspricht einer maximalen Förderquote von bis zu 65  %.

Gemäß Nr. II der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht wird der Sportstättenbau jedoch mit maximal einem Drittel der notwendigen Gesamtaufwendungen gefördert. Der Verein beantragt die Gewährung eines Zuschusses unter Berücksichtigung einer Förderung durch den Landessportbund und durch den Landkreis Ammerland.

 

Gespräche mit dem Kreissportbund Ammerland haben ergeben, dass im Haushaltsjahr 2024 eine Förderung in Höhe von bis zu 30 % der Gesamtkosten, also maximal 22.500,- €, möglich wäre.

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland sieht für den Sportstättenbau eine Förderung von maximal einem Drittel der Gesamtaufwendungen, somit 25.000,- €, vor. Ein Gespräch hat ergeben, dass für das Haushaltsjahr 2024 noch freie Mittel in entsprechender Höhe vorhanden sind.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Eintracht Wildenloh e.V.  für die Anschaffung und Installation einer automatischen Beregnungsanlage sowie für die Herstellung eines Grundwasserbrunnens einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 25.000,- €, zu gewähren.

 

Diese Maßnahme ist bisher nicht in der Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht erfasst. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Umsetzung im Haushaltsjahr 2024 jedoch erfolgen, da ca. 2/3 der Gesamtkosten über die Förderungen des Landkreises sowie des Landessportbundes abgedeckt wären.

 

Entsprechende Mittel wären im Haushalt 2024 einzuplanen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem SV Eintracht Wildenloh e.V. wird für die  Anschaffung und Installation einer automatischen Beregnungsanlage sowie für die Herstellung eines Grundwasserbrunnens für die beiden Sportplätze am Rotdornweg ein Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 25.000,- €, bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ebenfalls Förderungen durch den Landessportbund und den Landkreis Ammerland gewährt werden. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

 


Anlagen:

Antrag des SV Eintracht Wildenloh e.V.