Betreff
Festlegung von Eckpunkten (einschl. Prioritätenliste) für die Haushaltsplanung 2024
Vorlage
2023/FB I/4106
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Auf der Basis der Hochrechnung der Zahlen aus dem lfd. Haushaltsjahr und unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten aus Mai dieses Jahres sind die Zahlen aus dem Ergebnisplanungszeitraumes aktualisiert worden. Basis für die Kalkulation der gemeindlichen Realsteuern bilden dabei die mit der letzten Haushaltssatzung beschlossenen Hebesätze:

 

Grundsteuer A         335 %

Grundsteuer B         335 %

Gewerbesteuer        360 %.

 

Demnach ergibt sich für das kommende Haushaltsjahr 2024 und den sich anschließenden Ergebnisplanungszeitraum voraussichtlich folgendes Bild:

 

Planjahr:

2024

2025

2026

2027

Erträge:

50.385.400 €

51.554.200 €

52.612.700 €

53.437.200 €

Aufwendungen:

48.797.800 €

49.539.600 €

50.681.900 €

51.013.600 €

Ergebnis:

1.587.600 €

2.014.600 €

1.930.800 €

2.423.600 €

 

Gegenüber der bisherigen Planung haben sich die Annahmen leicht verbessert. Das ist auf der Ertragsseite insbesondere auf die zu erwartenden höheren Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Auf der Aufwandsseite führt der reduzierte Umlagesatz für die Kreisumlage zu einer entsprechenden Reduzierung der Transferaufwendungen.

 

Über den Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wirkt sich diese Entwicklung wie folgt auf den Finanzhaushalt aus.

 

Planjahr:

2024

2025

2026

2027

Saldo aus lfd. Verwaltungstät.:

3.748.500 €

4.075.800 €

3.964.000 €

4.456.800 €

 

Unter weiterer Berücksichtigung des voraussichtlichen Kassenbestandes zum 31.12.2023, den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit sowie der ordentlichen Tilgung würde sich für den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2027 ein Investitionsvolumen von rd. 37 Mio. € ergeben, welches sich wie folgt auf die  Planjahre des in Rede stehenden Zeitraums aufteilt:

 

Planjahr:

2024

2025

2026

2027

Investitionsvolumen

11.173.600 €

10.003.200 €

8.981.000 €

6.904.000 €

Geplante Investitionen:

 

7.929.000 €

 

9.836.000 €

 

9.731.000 €

 

6.086.000 €

 

Lediglich für das Jahr 2026 bestünde noch eine Unterdeckung von 750.000 €. Weil zum jetzigen Planungsstand ohnehin noch von einer gewissen „Unschärfe“ ausgegangen werden muss, kann dieser Aspekt allerdings aus Sicht der Verwaltung toleriert werden.

Das derzeit bereits beschlossene Investitionsprogramm und insbesondere die Großmaßnahmen „Neubau GOBS Friedrichsfehn“, „Sanierung Heinz zu Jührden Halle“ und „Neubau Feuerwehr Osterscheps“ binden diese Mittel über den Finanzplanungszeitraum. Gleichzeitig ist unter Berücksichtigung der weiteren benötigten Ressourcen von einer realistische Größenordnung des tatsächlich Machbaren auszugehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Investitionsprogramm daher fortgeschrieben werden. Die Details hierzu ergeben sich aus der Anlage.

 

Maßnahmen, die weder in der Planung für das Haushaltsjahr 2024 noch im Finanzplanungszeitraum berücksichtigt werden können, finden Einzug in die Prioritätenliste. Diese bildet die Grundlage für die Planung künftiger Haushaltsjahre. Ein aktueller Entwurf der Prioritätenliste ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Beschlussvorlage Nr. 2023/FB I/4106 ergebenden Eckdaten die Planung für das Haushaltsjahr 2024 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum vorzubereiten.

 


Anlagen:

 

-       Entwurf des Investitionsprogramms

-       Prioritätenliste