Betreff
Friedrichsfehner Wladkindergarten e.V.,
Erhöhung des freiwilligen Zuschusses rückwirkend zum 01.08.2023
Vorlage
2023/FB II/4104
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlich für das Haushaltsjahr 2023 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca. 6.840,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2023 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 15.08.2023 rückwirkend zum 01.08.2023 eine Erhöhung der jährlichen Kindergartenplatzförderung  pro Kind aus der Gemeinde Edewecht um 1.368,- € auf 5.300,- € beantragt.

 

Die Erhöhung wird u.a. mit dem aktuellen Tarifergebnis des TVöD-SuE und den damit verbundenen erheblichen Vergütungssteigerungen begründet. Rückwirkend zum 01.08.2023 möchte der Waldkindergarten das aktuelle Tarifergebnis des TVöD auch an seine Erzieherinnen weitergeben.

 

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten besteht nunmehr seit 25 Jahren und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im Kindergartenjahr 2023/24 sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 12 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 3.932,- €.

 

Aufgrund des Fachpersonalmangels ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, auch die dringend benötigten Springerkräfte adäquat zu entlohnen, um diese dauerhaft halten zu können.

 

Ohne Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse errechnet sich für das Kindergartenjahr 2023/24 ein Defizit in Höhe von ca. 79.502,- €, also 5.300,- € pro Platz.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, dem Waldkindergarten Friedrichsfehn rückwirkend zum 01.08.2023 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 5.300,- € zu gewähren, um eine Anpassung der Vergütungen der Erzieherinnen auf TVöD-Niveau und somit den Fortbestand des Waldkindergartens gewährleisten zu können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 5.300,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2023 gewährt.

 

 


Anlagen:

Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 15.08.2023 u. neue Planrechnung vom 15.08.2023