Betreff
Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht;
Prognose über die Entwicklung in den nachfolgenden Kindergartenjahren und Schaffung neuer Betreuungsplätze
Vorlage
2023/FB II/4103
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

1.  Bedarf an Gruppenräumen

 

A.   IST Kindergarten

Im neuen Kindergartenjahr 2023/2024 sind die Kindergarten- und Krippenplätze fast vollständig ausgelastet. Zum jetzigen Stand sind auf das gesamte Kindergartenjahr gesehen im Monat Mai 2024 nur noch 16 Kindergartenplätze besetzbar, im Krippenbereich sind keine freien Plätze vorhanden.

 

Durch Zuzüge und Kinder, die zwar schon in Edewecht leben, aber bisher noch nicht angemeldet worden sind, wird die Nachfrage nach Vormittags- und Ganztagsplätzen noch steigen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Schaffung der neuen Containergruppe beim Kindergarten Lüttje Hus zum 01.01.2024 die Kapazitäten in den Kindertagesstätten bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres (31.07.2024) ausreichend sein werden. 

 

Prognose Kindergärten

Die Auswertung der Statistiken zur Entwicklung der Einwohnerzahlen ergibt, dass die Gemeinde Edewecht auch weiterhin einen Zuwachs der Bevölkerung zu verzeichnen haben wird. Auch die Fortschreibung des demographischen Gutachtens der Fa. GEWOS vom 12.03.2023 geht davon aus, dass die Anzahl der Einwohner in der Gemeinde Edewecht bis zum Jahr 2035 um ca. 8 % steigen wird.

 

Die Auswertung der Statistiken zur Entwicklung der Einwohnerzahlen mit Stand vom 25.07.2023 ergibt, dass die Kinderzahlen im Kindergartenbereich im nächsten Kindergartenjahr 2024/2025 unter der Berücksichtigung weiterer Zuzüge um ca. 85 Kinder auf ca. 950 Kinder steigen werden.

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden die Kinderzahlen voraussichtlich gleich hoch bleiben.

Das Anwahlverhalten der Eltern der sog. Flexikinder verursacht eine große Ungewissheit. Die Anzahl der Flexikinder, die noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben, lag in den vergangenen Jahren zwischen 40 % und 60 %.

Aus diesem Grund werden in den Auswertungen 50 % der Flexikinder als potentielle Kindergartenkinder berücksichtigt.

 

Aus dem aktuellen Gutachten der Fa. GEWOS geht hervor, dass die Zahlen im Kindergartenbereich von 2025 bis zum Jahr 2035 um 7,25 % ansteigen werden.

 

Die Gesamtzahl der aktuellen Kindergartenplätze kann somit für die Jahre 2025 bis 2035 als nicht ausreichend angenommen werden.

 

Es wird somit vorgeschlagen, im Hauptort Edewecht kurzfristig drei weitere Kindergartengruppen im Vormittags- und Ganztagsbereich zu schaffen. Bis zum Jahr 2035 müssten aufgrund der ermittelten Zahlen weitere drei Gruppe eröffnet werden.

 

Außerdem müssen die vier vorhandenen Containergruppen in Regelgruppen umgewandelt werden, da deren Nutzungsdauer bauordnungsrechtlich auf 3 Jahre begrenzt ist.

 

Zudem müsste im Kindergarten Edewecht eine Gruppe weichen, damit dort in dem freien Gruppenraum der gesetzlich vorgeschriebene Personalraum in ausreichender Größe geschaffen werden kann.  Diese Gruppe müsste allerdings in einer neuen Einrichtung wieder berücksichtigt werden.

 

Insgesamt wären somit bis zum Jahr 2035 nach heutigem Stand elf weitere Kindergartengruppen zu schaffen.

 

Die Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze in Edewecht wäre für das gesamte Gemeindegebiet sinnvoll, da eine Vielzahl von Eltern aus den Ortsteilen Wittenberge, Westerscheps, Osterscheps, Husbäke und Jeddeloh I z.B. in Edewecht, Bad Zwischenahn oder Westerstede arbeitet und somit auf dem Weg zur Arbeit direkt in Edewecht vorbeikommen würde.

 

 

B.   IST Krippen

Im Krippenbereich sind im Krippenjahr 2023/2024 alle 150 Plätze vergeben worden. 17 Kinder stehen noch auf der Warteliste.

Die 105 verfügbaren Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen in der Gemeinde Edewecht sind ebenfalls vollständig belegt.

 

Prognose Krippen

Daher wird davon ausgegangen, dass die Zahl der vorhandenen Krippenplätze im Krippenjahr 2023/2024 nicht ausreichend sein wird. Aus dem aktuellen Gutachten der Fa. GEWOS geht hervor, dass die Kinderzahlen im Krippenbereich von 2021 bis 2025 um 16,8 % steigen werden. Im Zeitraum 2021 bis 2023 sind die Kinderzahlen der unter 3-Jährigen um 8,35 % gestiegen, daher ist von einer weiteren Steigerung der Kinderzahlen um ca. 8,5 % bis 2025 auszugehen.

 

Somit werden noch weitere Krippenplätze im Hauptort Edewecht benötigt.

 

Eine Prognose hinsichtlich der Kinderzahlen in den künftigen Krippenjahren gestaltet sich äußerst schwierig, da die Kinder bereits mit der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Somit ist ein Teil der potentiellen Krippenkinder für das Krippenjahr 2024/2025 noch nicht geboren.

 

Die Betreuungsquote im Krippenbereich beträgt derzeit ca. 59 %.

Davon ausgehend, dass bis zum Jahr 2035 eine Betreuungsquote von insgesamt 65 % erreicht sein wird, werden voraussichtlich insgesamt fünf neue Krippengruppen benötigt.

 

 

 

Fazit:

Zur kurzfristigen Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen wären bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 mindestens zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen zu schaffen.

 

In den folgenden Jahren wären neun weitere Kindergarten- sowie drei weitere Krippengruppen zu installieren, um den prognostizierten Bedarf decken zu können.

 

Die Planungen für die Schaffung dieser Gruppen müssen umgehend beginnen, damit dem steigenden Betreuungsbedarf und dem Rechtsanspruch auf Betreuung Rechnung getragen werden kann.

 

Hinweis:

Die oben stehenden Ausführungen beruhen auf den Entwicklungen der vergangenen Jahre und auf der sog. positiven Variante des GEWOS-Gutachtens. Diese Variante geht gegenüber der Basisvariante von einer jährlich um 25 Wohneinheiten erhöhten Bautätigkeit zu den Jahren 2011 bis 2017 aus.

Betrachtet man die Entwicklung der Kinderzahlen der Basisvariante, so würde sich in den Jahren 2025/2030 ein Minderbedarf von etwa 2 Gruppenräumen im Krippenbereich und 1 – 2 Gruppenräumen im Kindergartenbereich ergeben. Dieser Minderbedarf würde sich nach den Annahmen von GEWOS nur dann einstellen, wenn keine erhöhte Bautätigkeit zu verzeichnen wäre.

Hierzu ist auszuführen, dass die Entwicklung der Anzahl der Kinder in den vergangenen Jahren durchaus mit der Prognose der pos. Variante korrespondierte. Mit der Fortschreibung der Prognose im März 2023 wurden die Zahlen sogar nach oben korrigiert.

Betrachtet man die Anzahl der Wohneinheiten, die in den aktuellen Baugebieten zur Vermarktung anstehen (etwa 200 Wohneinheiten; zusätzlich zu den Fällen des Eigentümerwechsels oder Neubauvorhaben nach § 34 BauGB), so kann davon ausgegangen werden, das auch in den Folgejahren von einer Entwicklung der Anzahl der Kinder auf der Basis der positiven Variante ausgegangen werden kann.

 

Die weitere Entwicklung der relevanten Altersgruppen wird fortlaufend überprüft und vorab einer Entscheidung über die Erweiterung der Betreuungsangebote in diese einfließen.

 

 

2. Auswahlverfahren und mögliche Finanzierung

Die Gemeinde Edewecht hat zuletzt die fünfgruppige Kindertagesstätte in Friedrichsfehn (Am Ortsrand) errichtet. Im Jahr 2020 wurde ein Auswahlverfahren für die Vergabe der Trägerschaft durchgeführt, um einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe zu finden, der die neu errichtete Einrichtung betreibt. Die Wahl fiel seinerzeit auf das DRK.

 

Abweichend von dem im Jahr 2020 durchgeführten Auswahlverfahren möchte die Verwaltung nunmehr einen anderen Weg beschreiten. Mit Hilfe eines Auswahlverfahrens soll ein freier Träger der Jugendhilfe gefunden werden, der auch verantwortlich ist für die Bereitstellung der notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten und für den Betrieb der Kindertagesstätte.

 

Die Gemeinde Edewecht müsste dann künftig im Rahmen der Defizitabdeckung die üblichen Personal-, Sachkosten sowie verbrauchsabhängigen Betriebskosten und die Miete für das Objekt tragen.

 

In einem ersten Schritt der vorzunehmenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung waren vor einer vertieften monetären Bewertung die möglichen und geeigneten Beschaffungsvarianten auszuloten. In der Vergangenheit ist verwaltungsseits stets die Auffassung vertreten worden, dass der Neubau im Eigenbau in Anbetracht der dauerhaften und langfristigen Nutzung die wirtschaftlichste Variante darstelle. Neben diesen rein monetären Aspekten, die anhand der Kapitalwertmethode zu bewerten sind, spielen allerdings auch qualitative Kriterien, die im Rahmen einer Nutzwertanalyse zu bewerten wären, eine Rolle. Hier würde bspw. auch die zeitliche Umsetzbarkeit einer Lösung ins Gewicht fallen. Des Weiteren stellt sich auch die Frage, wie unter Berücksichtigung der derzeit ausschließlich im Eigentum der Gemeinde stehenden Bestandsimmobilien der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten in 25 Jahren zu bewerten ist. Ggfs. könnte dann eine gemietete Immobilie leicht wieder aufgegeben werden und zur Haushaltsentlastung beitragen.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen käme sowohl der Neubau im Eigenbau als auch eine Anmietung infrage. Die abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit soll nach Abschluss des noch zu startenden Vergabeverfahrens in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erfolgen.

Sollte sich unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte eine angemessene Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde Edewecht nicht ableiten lassen, so ist es grundsätzlich möglich, das Verfahren abzubrechen und in gewohnter Weise zu verfahren.

 

Je nach gewonnener Erfahrung könnte unverzüglich ein weiteres Verfahren für eine weitere 4-gruppige Einrichtung angeschlossen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für eine weitere Kindertagesstätte mit vier Gruppen beauftragt. Nach Auswertung dieses Verfahrens wird entschieden, ob eine weitere Einrichtung ausgeschrieben werden soll. Sofern sich keine angemessene Wirtschaftlichkeit erreichen lässt, werden die Verfahren nicht weitergeführt.

 

 


Anlagen:

- Bedarfsentwicklung Kindergartenplätze 2023 – 2035    

- Bedarfsentwicklung Krippenplätze 2023 – 2035    

- Bedarfsentwicklung weiterer Gruppen