Betreff
2. Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
2023/FB I/4095
Aktenzeichen
111.01.01
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

Die derzeit geltende Hauptsatzung in der Fassung der 1. Änderung wurde am 28.06.2022 beschlossen.

 

Lt. Rundschreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Nr. 106/2023 vom 05.07.2023 wurde vom Nds. Landtag das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) am 20.06.2023 verabschiedet. In der Folge wurde von den Geschäftsstellen der Kommunalen Spitzenverbände die Muster-Formulierung zur Ergänzung der Hauptsatzung hinsichtlich der Einführung von Hybridsitzungen nach § 64 NKomVG überarbeitet, woraufhin verwaltungsseits vorgeschlagen wird, den § 9a der Hauptsatzung der Gemeinde Edewecht entsprechend anzupassen. Klarstellend sollte darüber hinaus aufgenommen werden, dass die Möglichkeit zur Teilnahme per Videokonferenztechnik nur für Sitzungen im Rathaussaal besteht.

 

Bzgl. des Abs. 2 des § 9a wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen zudem vorgeschlagen, die Anzeigefrist „bis donnerstags vor der Sitzung“ zu verkürzen. 

 

Im Falle der vorgeschlagenen Beschlussfassung, die einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertretung bedarf, ist die Änderungssatzung sodann im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht zu veröffentlichen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht vom 29.03.2022 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 28.06.2022 wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht öffentlich bekannt zu machen.

 


Anlagen:

Entwurf der zweiten Änderungssatzung

Rundschreiben NSGB nebst Musterformulierung