Sachdarstellung:
Die derzeit geltende Hauptsatzung in der Fassung der 1. Änderung wurde am
28.06.2022 beschlossen.
Lt. Rundschreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Nr.
106/2023 vom 05.07.2023 wurde vom Nds. Landtag das Gesetz zur Änderung des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) am 20.06.2023
verabschiedet. In der Folge wurde von den Geschäftsstellen der Kommunalen
Spitzenverbände die Muster-Formulierung zur Ergänzung der Hauptsatzung
hinsichtlich der Einführung von Hybridsitzungen nach § 64 NKomVG überarbeitet,
woraufhin verwaltungsseits vorgeschlagen wird, den § 9a der Hauptsatzung der
Gemeinde Edewecht entsprechend anzupassen. Klarstellend sollte darüber hinaus
aufgenommen werden, dass die Möglichkeit zur Teilnahme per
Videokonferenztechnik nur für Sitzungen im Rathaussaal besteht.
Bzgl. des Abs. 2 des § 9a wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen zudem
vorgeschlagen, die Anzeigefrist „bis donnerstags vor der Sitzung“ zu
verkürzen.
Im Falle der vorgeschlagenen Beschlussfassung, die einer Mehrheit von
zwei Dritteln der Mitglieder der Vertretung bedarf, ist die Änderungssatzung sodann
im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht zu veröffentlichen.
Beschlussvorschlag:
Die zweite Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht vom 29.03.2022 in der Fassung der
ersten Änderungssatzung vom 28.06.2022 wird als Satzung beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im elektronischen Amtsblatt der
Gemeinde Edewecht öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen:
Entwurf der zweiten Änderungssatzung
Rundschreiben NSGB nebst Musterformulierung