Finanzierung:
Die Straßen- und Tiefbaumaßnahmen erfordern insgesamt Haushaltsmittel in
Höhe von 2.071.000,- €, die im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen wären und
sowohl auf den Ergebnis- als auch auf den Finanzhaushalt entfallen.
Sachdarstellung:
Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung sind im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel die notwendigen Tiefbaumaßnahmen für das Jahr 2024 festzulegen.
Aufgrund der bisherigen Entscheidungspraxis wird das Straßenzustandskataster
als Bewertungsgrundlage zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen herangezogen.
Als Anlage 1 ist ein Auszug aus dem
Straßenzustandskataster (Stand 2022) mit den „rot“ gekennzeichneten Straßen,
Straßenabschnitten und Wegen beigefügt. Hierbei handelt es sich um einzelne
Maßnahmen mit den schlechtesten Endbewertungen, die bei einer Durchführung in
Gänze nach einer groben Kostenschätzung Ausgaben in Höhe von mehreren Millionen
€ verursachen würden.
Um zunächst eine praxisgerechte Priorisierung vornehmen zu können,
werden die in Anlage 2 aufgeführten
38 Straßen, Straßenabschnitte und Wege mit schlechtestem Zustand gemessen an
der Endbewertung näher betrachtet. Einige der rot gekennzeichneten Straßen und
Wege wurden bereits 2022 und 2023 saniert.
Nach Auswertung der vorstehenden Übersicht und einer Prüfung der Eignung
kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich in der Anlage 3 näher dargestellten Maßnahmen (lfd. Nr. 1 - 8), die
insgesamt ein geschätztes Kostenvolumen von ca. 716.000,- € bedeuten.
Die betroffenen Bereiche sollen im Rahmen einer Bereisung vor der
Sitzung in Augenschein genommen werden.
Zusätzlich zu den in Anlage 3 genannten Straßenbaumaßnahmen sollten noch
folgende Tiefbaumaßmaßnahmen durchgeführt werden:
1.
Gehwegprogramm 2024 (lfd. Nr. 9)
Viele Gehwege, insbesondere in älteren
Siedlungsgebieten (u.a. Auf dem Hochmoor) sind in einem überholungswürdigen
Zustand. Dieser Ansatz soll die Möglichkeit schaffen, in jedem Jahr einige
Gehwege und Gehwegabschnitte neu zu pflastern. Als Ansatz sollten hierfür
50.000,- € vorgesehen werden.
2.
Sonstige Kleinaufträge im Tiefbau (lfd. Nr. 10)
Für die Durchführung von kleineren
Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen, Plätzen, Gräben usw. im
gesamten Gemeindegebiet, wie z. B. auch in der Anlage 1 beschriebenen
Unterhaltungsarbeiten, ist ein Ansatz von 25.000,- € einzuplanen.
3.
Regenwasserkanalisation
Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp (lfd. Nr. 11)
Beim Regenwasserkanal in den Straßen
Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp wurden bisher
zwei Teilabschnitte saniert. Die Planung und Durchführung wird durch das
Ingenieurbüro Börjes betreut. Aufgrund des Zustandes des Regenwasserkanals soll
im Haushaltsjahr 2024 ein dritter Teilabschnitt durchgeführt werden. Die Kosten
belaufen sich hierfür auf rd. 300.000 €.
4.
Baumkataster (lfd. Nr. 12)
In den Jahren 2018 bis 2020 wurde vom
Baumbüro Schöpe ein Baumkataster aufgestellt. Mittlerweile wurden alle
gemeindeeigenen Bäume abschnittsweise erfasst, bewertet und werden regelmäßig
kontrolliert. Für die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendigen
Regelkontrollen der Bäume in 2024 sind Mittel in Höhe von insgesamt 50.000,- €
einzuplanen.
5.
Straßenzustandskataster (lfd. Nr. 13)
In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein
Straßenzustandskataster aufgestellt. Die Fortschreibung des
Straßenzustandskatasters wird durch die Einführung von Vialytics weitgehend
ersetzt, welches die Schäden und somit den Zustand der Straße durch eine Kamera
im Fahrzeug erfasst und mittels eines Algorithmus auswertet. Die Schäden werden
automatisiert an festgelegte Sachbearbeiter berichtet, wodurch der Bauhof
unverzüglich anstehende Reparaturen planen kann. Ab 2024/2025 kann sodann auf
die Fortschreibung des Straßenzustandskatasters durch ein Drittunternehmen
verzichtet werden. Die Kosten für die Software, die externe Auswertung und die
Hardwaremiete belaufen sich auf etwa 30.000,- €, die jährlich zu
berücksichtigen sind.
6.
Oldenburger Str.
Derzeit muss noch eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen geschlossen werden.
Aktuell werden die Kostenberechnungen fortgeschrieben. Zuletzt war von einem
Eigenanteil von 1,6 Mio. € abzüglich einer eventuellen Förderung nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausgegangen worden. Diese Festlegung des
Betrages kann nach der Kostenfortschreibung und der abschließenden Vereinbarung
mit dem Land Niedersachsen benannt werden. Aus diesem Grund wird davon
ausgegangen, dass ausschließlich Planungskosten in Höhe von rund 100.000 €
anfallen.
7. Ersterschließung
Baugebiet Nr. 198 “Jeddeloh II“
Die Ersterschließung einer Teilfläche des
Baugebietes Nr. 198 wurde begonnen und soll 2024 fortgesetzt werden. Die
Planungen werden vom Ingenieurbüro Wessels und Grünefeld durchgeführt. In den
Haushalt 2024 sollten für den Erstausbau des Baugebietes Nr. 198 zunächst
750.000 € eingeplant werden.
8.
Vorplanungskosten
Wie in den vergangenen Jahren sollten für
verschiedene Vorplanungen im Tiefbaubereich Mittel in Höhe von 50.000,- €
vorgehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des
Straßen- und Wegeausschusses am 06.09.2022 vorgestellten Straßen- und
Tiefbaumaßnahmen sollen im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus
Straßenzustandskataster 2022
Anlage 2: Auswahl Straßenbaumaßnahmen
Anlage 3: Beschreibung geplante Straßen- und Tiefbaumaßnahmen
Anlage 4: Lagepläne Lfd. Nr. 1 - 10