Betreff
Festlegung der Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Haushalt 2024
Vorlage
2023/FB III/4090
Aktenzeichen
FB III - Ma
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Straßen- und Tiefbaumaßnahmen erfordern insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 2.071.000,- €, die im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen wären und sowohl auf den Ergebnis- als auch auf den Finanzhaushalt entfallen.

 

 

 


Sachdarstellung:

Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die notwendigen Tiefbaumaßnahmen für das Jahr 2024 festzulegen. Aufgrund der bisherigen Entscheidungspraxis wird das Straßenzustandskataster als Bewertungsgrundlage zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen herangezogen. Als Anlage 1 ist ein Auszug aus dem Straßenzustandskataster (Stand 2022) mit den „rot“ gekennzeichneten Straßen, Straßenabschnitten und Wegen beigefügt. Hierbei handelt es sich um einzelne Maßnahmen mit den schlechtesten Endbewertungen, die bei einer Durchführung in Gänze nach einer groben Kostenschätzung Ausgaben in Höhe von mehreren Millionen € verursachen würden.

 

Um zunächst eine praxisgerechte Priorisierung vornehmen zu können, werden die in Anlage 2 aufgeführten 38 Straßen, Straßenabschnitte und Wege mit schlechtestem Zustand gemessen an der Endbewertung näher betrachtet. Einige der rot gekennzeichneten Straßen und Wege wurden bereits 2022 und 2023 saniert.

 

Nach Auswertung der vorstehenden Übersicht und einer Prüfung der Eignung kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich in der Anlage 3 näher dargestellten Maßnahmen (lfd. Nr. 1 - 8), die insgesamt ein geschätztes Kostenvolumen von ca. 716.000,- € bedeuten.

 

Die betroffenen Bereiche sollen im Rahmen einer Bereisung vor der Sitzung in Augenschein genommen werden.

 

Zusätzlich zu den in Anlage 3 genannten Straßenbaumaßnahmen sollten noch folgende Tiefbaumaßmaßnahmen durchgeführt werden:

 

1.    Gehwegprogramm 2024 (lfd. Nr. 9)

Viele Gehwege, insbesondere in älteren Siedlungsgebieten (u.a. Auf dem Hochmoor) sind in einem überholungswürdigen Zustand. Dieser Ansatz soll die Möglichkeit schaffen, in jedem Jahr einige Gehwege und Gehwegabschnitte neu zu pflastern. Als Ansatz sollten hierfür 50.000,- € vorgesehen werden.

 

2.    Sonstige Kleinaufträge im Tiefbau (lfd. Nr. 10)

Für die Durchführung von kleineren Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen, Plätzen, Gräben usw. im gesamten Gemeindegebiet, wie z. B. auch in der Anlage 1 beschriebenen Unterhaltungsarbeiten, ist ein Ansatz von 25.000,- € einzuplanen.

 

3.    Regenwasserkanalisation Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp (lfd. Nr. 11)

Beim Regenwasserkanal in den Straßen Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp wurden bisher zwei Teilabschnitte saniert. Die Planung und Durchführung wird durch das Ingenieurbüro Börjes betreut. Aufgrund des Zustandes des Regenwasserkanals soll im Haushaltsjahr 2024 ein dritter Teilabschnitt durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rd. 300.000 €.

 

4.    Baumkataster (lfd. Nr. 12)

In den Jahren 2018 bis 2020 wurde vom Baumbüro Schöpe ein Baumkataster aufgestellt. Mittlerweile wurden alle gemeindeeigenen Bäume abschnittsweise erfasst, bewertet und werden regelmäßig kontrolliert. Für die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Regelkontrollen der Bäume in 2024 sind Mittel in Höhe von insgesamt 50.000,- € einzuplanen.

 

5.    Straßenzustandskataster (lfd. Nr. 13)

In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein Straßenzustandskataster aufgestellt. Die Fortschreibung des Straßenzustandskatasters wird durch die Einführung von Vialytics weitgehend ersetzt, welches die Schäden und somit den Zustand der Straße durch eine Kamera im Fahrzeug erfasst und mittels eines Algorithmus auswertet. Die Schäden werden automatisiert an festgelegte Sachbearbeiter berichtet, wodurch der Bauhof unverzüglich anstehende Reparaturen planen kann. Ab 2024/2025 kann sodann auf die Fortschreibung des Straßenzustandskatasters durch ein Drittunternehmen verzichtet werden. Die Kosten für die Software, die externe Auswertung und die Hardwaremiete belaufen sich auf etwa 30.000,- €, die jährlich zu berücksichtigen sind.

 

6.    Oldenburger Str.

Derzeit muss noch eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen geschlossen werden. Aktuell werden die Kostenberechnungen fortgeschrieben. Zuletzt war von einem Eigenanteil von 1,6 Mio.  € abzüglich einer eventuellen Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausgegangen worden. Diese Festlegung des Betrages kann nach der Kostenfortschreibung und der abschließenden Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen benannt werden. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass ausschließlich Planungskosten in Höhe von rund 100.000 € anfallen.

 

7.    Ersterschließung Baugebiet Nr. 198 “Jeddeloh II“

Die Ersterschließung einer Teilfläche des Baugebietes Nr. 198 wurde begonnen und soll 2024 fortgesetzt werden. Die Planungen werden vom Ingenieurbüro Wessels und Grünefeld durchgeführt. In den Haushalt 2024 sollten für den Erstausbau des Baugebietes Nr. 198 zunächst 750.000 € eingeplant werden.

 

8.    Vorplanungskosten

Wie in den vergangenen Jahren sollten für verschiedene Vorplanungen im Tiefbaubereich Mittel in Höhe von 50.000,- € vorgehalten werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 06.09.2022 vorgestellten Straßen- und Tiefbaumaßnahmen sollen im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Auszug aus Straßenzustandskataster 2022

Anlage 2: Auswahl Straßenbaumaßnahmen

Anlage 3: Beschreibung geplante Straßen- und Tiefbaumaßnahmen

Anlage 4: Lagepläne Lfd. Nr. 1 - 10