Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 31.01.2022 den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2018 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem
Zeitraum vom 10.01.2023 bis 16.05.2023 durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 07.06.2023 festgehalten. Der
Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass
der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine
Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin
sprechen.
Es wurde eine Feststellung in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Diese
Feststellung betrifft die Abwicklung der Baumaßnahme der Errichtung des
Dorfhäuschens durch den Ortsbürgerverein Osterscheps. Hier wurde dem
Ortsbürgerverein ein rein buchhalterisches Darlehen eingeräumt. Hierin liegt
ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Die Bürgermeisterin hat mit
Schreiben vom 07.06.2023 hierzu Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als
Anlage Nr. 3 beigefügt.
Der Jahresabschluss 2018 und der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2018 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in Gesamthöhe von 1.157.439,10 € entstanden. Diese sind in der als
Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt,
wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe von 1.060.224,14
€ unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von
10.000,00 € liegt und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind bzw.
vom Gemeinderat genehmigt worden sind. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw.
Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze
liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 97.214,96 € aus und sind gem. § 58
Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu
genehmigen.
Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2018 weist als ordentliches
Ergebnis einen Betrag von 7.971.318,91 € und als außerordentliches Ergebnis
einen Betrag von -29.959,29 € aus; zusammen somit 7.941.359,62 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Zur Deckung des negativen
außerordentlichen Ergebnisses wird vorgeschlagen, der Rücklage aus den
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen entsprechenden Betrag zu
entnehmen.
Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
|
Rücklage
für Überschüsse des |
Summe |
|
|
ordentlichen
Ergebnisses |
außerordentlichen
Ergebnisses |
|
Stand 31.12.2016 |
15.815.199,01
€ |
2.099.039,67
€ |
17.914.238,68
€ |
Ergebnis HHJ 2017 |
2.605.211,12 € |
373.123,81 € |
2.978.334,93 € |
Zwischenstand |
18.420.410,13 € |
2.472.163,48 € |
20.892.573,61 € |
Ergebnis HHJ 2018 |
7.971.318,91 € |
-
29.959,29 € |
7.941.359,62 € |
Stand zum 31.12.2018 |
26.391.729,04 € |
2.442.204,19 € |
28.833.933,23 € |
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den
Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen
und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt
1.060.224,14 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt 97.214,96 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 31.01.2022.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 7.971.318,91 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG in
Verbindung mit § 24 Abs. 3 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht,
den Fehlbetrag aus dem Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von -29.959,29
€ aus Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zu decken.
5. Der
Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2018 vom
31.01.2022
2. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom 07.06.2023
3. Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 07.06.2023 zum
Prüfungsbericht
4. Übersicht über die im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen