Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat am 31.01.2022 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 10.01.2023 bis 16.05.2023 durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 07.06.2023 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurde eine Feststellung in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Diese Feststellung betrifft die Abwicklung der Baumaßnahme der Errichtung des Dorfhäuschens durch den Ortsbürgerverein Osterscheps. Hier wurde dem Ortsbürgerverein ein rein buchhalterisches Darlehen eingeräumt. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Die Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 07.06.2023 hierzu Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2018 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2018 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Gesamthöhe von 1.157.439,10 € entstanden. Diese sind in der als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt, wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe von 1.060.224,14 € unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegt und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind bzw. vom Gemeinderat genehmigt worden sind. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 97.214,96 € aus und sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu genehmigen.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2018 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 7.971.318,91 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von -29.959,29 € aus; zusammen somit 7.941.359,62 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Zur Deckung des negativen außerordentlichen Ergebnisses wird vorgeschlagen, der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen entsprechenden Betrag zu entnehmen.

 

Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben sich für die Rücklagen folgende Stände:

 

 

Rücklage für Überschüsse des

Summe

 

ordentlichen Ergebnisses

außerordentlichen Ergebnisses

 

Stand 31.12.2016

15.815.199,01 €

2.099.039,67 €

17.914.238,68 €

Ergebnis HHJ 2017

   2.605.211,12 €

   373.123,81 €

   2.978.334,93 €

Zwischenstand

18.420.410,13 €

2.472.163,48 €

20.892.573,61 €

Ergebnis HHJ 2018

   7.971.318,91 €

-     29.959,29 €

   7.941.359,62 €

Stand zum 31.12.2018

26.391.729,04 €

2.442.204,19 €

28.833.933,23 €

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt 1.060.224,14 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt 97.214,96 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 31.01.2022.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 7.971.318,91 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, den Fehlbetrag aus dem Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von -29.959,29 € aus Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu decken.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

 

 


Anlagen:

1.      Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2018 vom 31.01.2022

2.      Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom 07.06.2023

3.      Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 07.06.2023 zum Prüfungsbericht

4.      Übersicht über die im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen