Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 30.09.2021 den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2017 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem
Zeitraum vom 10.01.2023 bis 16.05.2023 durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 26.05.2023 festgehalten. Der
Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass
der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine
Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin
sprechen.
Es wurde keine Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Die
Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 07.06.2023 hierzu Stellung genommen.
Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Der Jahresabschluss 2017 und der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2017 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in Gesamthöhe von 433.300,92 € entstanden. Diese sind in der als
Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt,
wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe von 213.300,92 €
unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00
€ liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind bzw. bereits
vom Gemeinderat genehmigt wurden. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw.
Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze
liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 220.000,00 € aus und sind gem. § 58
Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu
genehmigen.
Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2017 weist als ordentliches
Ergebnis einen Betrag von 2.605.211,12 € und als außerordentliches Ergebnis
einen Betrag von 373.123,81 € aus; zusammen somit 2.978.334,93 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen
aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
|
Rücklage
für Überschüsse des |
Summe |
|
|
ordentlichen
Ergebnisses |
außerordentlichen
Ergebnisses |
|
Stand 31.12.2016 |
15.815.199,01
€ |
2.099.039,67
€ |
17.914.238,68
€ |
Ergebnis HHJ 2017 |
2.605.211,12 € |
373.123,81 € |
2.978.334,93 € |
Stand zum 31.12.2017 |
18.420.410,13 € |
2.472.163,48 € |
20.892.573,61 € |
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den
Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen
und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt
213.300,92 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die
unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt 220.000,00 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 30.09.2021.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 2.605.211,12 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 373.123,81 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2017.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2017 vom
30.09.2021
2. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom 26.05.2023
3. Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 07.06.2023 zum
Prüfungsbericht
4. Übersicht über die im Haushaltsjahr 2017 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen