Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat am 30.09.2021 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 10.01.2023 bis 16.05.2023 durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 26.05.2023 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurde keine Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Die Bürgermeisterin hat mit Schreiben vom 07.06.2023 hierzu Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2017 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Gesamthöhe von 433.300,92 € entstanden. Diese sind in der als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt, wobei die unter dem Punkt A. aufgeführten Auszahlungen in Höhe von 213.300,92 € unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind bzw. bereits vom Gemeinderat genehmigt wurden. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 220.000,00 € aus und sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu genehmigen.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2017 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 2.605.211,12 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 373.123,81 € aus; zusammen somit 2.978.334,93 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben sich für die Rücklagen folgende Stände:

 

 

Rücklage für Überschüsse des

Summe

 

ordentlichen Ergebnisses

außerordentlichen Ergebnisses

 

Stand 31.12.2016

15.815.199,01 €

2.099.039,67 €

17.914.238,68 €

Ergebnis HHJ 2017

   2.605.211,12 €

   373.123,81 €

   2.978.334,93 €

Stand zum 31.12.2017

18.420.410,13 €

2.472.163,48 €

20.892.573,61 €

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt 213.300,92 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt 220.000,00 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 30.09.2021.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 2.605.211,12 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 373.123,81 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 

 


Anlagen:

1.      Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2017 vom 30.09.2021

2.      Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom 26.05.2023

3.      Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 07.06.2023 zum Prüfungsbericht

4.      Übersicht über die im Haushaltsjahr 2017 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen