Finanzierung:
Die Umschichtung
bewegt sich innerhalb des vom Gemeinderat für das Jahr 2023 zur Verfügung
gestellten Gesamtbudgets in Höhe von 100.000 Euro. Es fallen keine zusätzlichen
Kosten an.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Edewecht hat für das Jahr 2023 erstmals 100.000 Euro
bereitgestellt, die zum Zwecke des Aufbaus eines lokalen Förderprogramms zur
Umsetzung unmittelbar wirksamer Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten und
landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden sollen.
Das Programm wurde unter dem Titel „Edewechter Klimabonus“ bekannt
gemacht. Zur Abwicklung der Förderanträge wurde eine eigene online-Plattform
entwickelt. Förderanträge sind seit dem 04.01.2023 über ein online-Formular unter
www.edewecht.de/klimabonus möglich.
Nach rund fünf Monaten Laufzeit stellt sich die Verteilung der
Fördermittel wie in nachstehender Abbildung dar:
Edewechter
Klimabonus |
Fördertopf |
Anträge |
Anträge bewilligt |
Bewilligte Fördermittel |
in % vom Fördertopf |
davon end-gültig fest-gesetzt und ausgezahlt |
FG I - Balkon-PV |
30.000 € |
140 |
100 |
30.000 € |
100% |
16.987 € |
FG II - Edewechter Wärme-Check |
24.000 € |
96 |
96 |
19.200 € |
80% |
16.200 € |
FG III - Heizungsoptimierung |
40.000 € |
5 |
5 |
1.660 € |
4% |
400 € |
FG IV - Energieberatung LW |
6.000 € |
1 |
1 |
300 € |
5% |
- € |
|
||||||
Gesamt |
100.000 € |
242 |
202 |
51.160 € |
51% |
33.587 € |
Zum Stichtag 22.05.2023 sind 242 Förderanträge über das Förderportal
eingereicht worden. Davon wurden bisher insgesamt 202 Anträge bewilligt.
Hierdurch sind 51.160 Euro bzw. rund 51 % der bereitgestellten Fördermittel
gebunden. 141 Anträge mit einem Volumen von 30.587 Euro wurden endgültig
festgesetzt und ausgezahlt.
Für die einzelnen Fördergegenstände sind folgende Zwischenergebnisse zu
ziehen:
Fördergegenstand I (Balkon-PV)
Das verfügbare Budget in Höhe von 30.000 Euro ist vollständig gebunden.
Es befinden sich 40 Anträge aus dem Antragsfenster im Januar auf der
Nachrückerliste, die noch nicht bewilligt werden konnten. Die Verwaltung wird
seitens der Bürgerinnen und Bürger regelmäßig auf eine Wiedereröffnung des
Fördergegenstandes angesprochen, sodass eine hohe Nachfrage angenommen werden
kann. Ausgezahlt wurden bisher 16.987 Euro. In der Förderrichtlinie wird eine
maximale Förderhöhe von 60 % der Investitionssumme festgeschrieben. Deshalb
wurde bei zwei Förderanträgen die bewilligte Summe gekürzt, da zuwendungsfähigen
Ausgaben unterhalb von 500 Euro geltend gemacht wurden. Die durchschnittlichen
Ausgaben für Module, Wechselrichter und Installation der bisher bewilligten
Vorhaben betrugen 757 Euro, sodass die tatsächliche Förderquote bei rund 41 %
liegt. Bisher wurden Module mit einer Leistung von 42 kWp installiert. Die
Kosten pro kWp der Balkonanlagen liegen bei rund 1.000 und damit deutlich
unterhalb der Kosten für eine größere Dach-PV-Anlage (kWp-Preis ca. 2.000
Euro). Mieterinnen und Mieter haben einen Anteil von 6 %. Die regionale
Verteilung der Zuschüsse stellt sich wie folgt dar:
Fördergegenstand II (Edewechter
Wärme-Check)
Die Impulsberatung wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Zum Stichtag konnten 96 Anträge bewilligt werden. 83 Beratungen wurden bereits abgerechnet. Die Gebäude sind durchschnittlich Baujahr 1980. Die darin verbauten Heizungen im Durchschnitt 18 Jahre alt. Der Beraterpool umfasst sechs lokal tätige fachkundige Personen (Energieberater und Fachkräfte aus dem Heizungsbau). Nach Rücksprache mit den Energieberatern wurden die Beratungen von den Beratungsnehmenden überwiegend als sehr zielführend empfunden. Inzwischen wird über die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) eine landesweit kostenfreie Energiespar-Beratung für private Wohngebäude angeboten. Diese ist inhaltlich deutlich weniger tiefgehend als der Edewechter Wärme-Check. Die regionale Verteilung der durchgeführten Beratungen stellt sich wie folgt dar:
Fördergegenstand III –
Geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Im Fördergegenstand III sind bisher lediglich 5 Förderanträge
eingegangen. Bewilligt wurden 1.660 Euro, davon wurden bisher 400 Euro
ausgezahlt. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn in einem
Energieberatungsprotokoll (z.B. dem Edewechter Wärme-Check) entsprechende
Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen werden. Dies ist in nahezu allen Beratungsprotokollen
erfolgt. Insbesondere die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches wurde von
den fachkundigen Personen zur Umsetzung empfohlen. Nach Rücksprache mit den
Energieberatern liegt der Grund für den zögerlichen Abruf der Mittel vor allem
in der offenen Frage der Beratungsnehmenden, ob die Heizung kurzfristig
vollständig ausgetauscht werden soll oder nicht. Eine Investition in eine
Heizungsoptimierung wird von den Beratungsnehmenden nur bei Annahme eines
weiteren Betriebes der Heizung als sinnvoll angesehen. Hierdurch treten bei der
Beantragung der Fördermittel deutliche Verzögerungseffekte ein, da die
Entscheidung für oder gegen eine neue Heizung noch nicht getroffen wurde. Die
Verwaltung hat an alle Beratungsnehmenden aus dem Fördergegenstand II
(Edewechter Wärme-Check) eine Information versendet, um erneut über die
mögliche Inanspruchnahme der Fördermittel zu erinnern. Entsprechende Anträge
für den Fördergegenstand III sind daher in geringerer Zahl noch zu erwarten.
Fördergegenstand IV – Energieberatung
für landwirtschaftliche Betriebe
Zum Stichtag dieses Berichts wurde lediglich eine Beratung beantragt. Ein
Mittelabruf hat bisher nicht stattgefunden. Das vorgesehene Budget in Höhe von
6.000 Euro wird voraussichtlich nicht vollständig benötigt.
Umgang mit den bisher nicht
abgerufenen Förderbudgets
Wie oben ausgeführt sind bisher 51.160 Euro gebunden. Die noch
verfügbaren Fördermittel in Höhe von 48.840 Euro verteilen sich wie folgt auf
die einzelnen Fördergegenstände:
·
FG I -
Balkon-PV: 0
Euro
·
FG II -
Edewechter Wärme-Check 4.800 Euro
(24 Beratungen)
·
FG III -
Heizungsoptimierung 38.340
Euro
·
FG IV -
Energieberatung Landwirtsch. 5.700 Euro
(19 Beratungen)
In den Fördergegenständen III und IV ist demnach noch ein großes Budget
vorhanden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Fördergegenständen ist
hier nicht von einer vollständigen Inanspruchnahme der bisher zugewiesenen
Förderbudgets auszugehen. Um die verfügbaren Fördermittel für das Jahr 2023
bestmöglich auszuschöpfen, ist daher eine Umschichtung der Budgets
erforderlich.
Die Verwaltung unterbreitet dem Gemeinderat hierzu die folgenden
Vorschläge:
FG I - Balkon-PV:
Das Budget für Balkon-PV Anlagen wird um 24.000 Euro auf insgesamt 54.000
Euro aufgestockt. Aufgrund der zwischenzeitlich deutlich gesunkenen Preise für
entsprechende Anlagen wird die Fördersumme auf 250 Euro pro Antrag begrenzt.
Hierdurch werden insgesamt weitere 96 Anlagen förderfähig. Die 40 Anträge auf
der Nachrückerliste werden zuerst und auf Grundlage des neuen Fördersatzes in
Höhe von 250 Euro bewilligt. Die darüber hinaus verfügbaren Fördermittel sind
ausreichend für mindestens 56 weitere Anträge. Aufgrund des bisher sehr
geringen Anteils an Mieterinnen und Mietern soll die Antragsstellung für den
Zeitraum von einem Monat ausschließlich für diese Zielgruppe geöffnet werden.
Im Anschluss werden die dann noch verfügbaren Fördermittel für alle
Interessenten geöffnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung der zugrundeliegenden
Förderrichtlinie maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst
werden. Das bedeutete, dass zur Inanspruchnahme des vollen Fördersatzes in Höhe
von 250 Euro Ausgaben in Höhe von mindestens 417 Euro für Module,
Wechselrichter, Zubehör und Installation nachgewiesen werden müssen. Wird
dieser Betrag nicht erreicht wird die Förderung anteilig gekürzt.
FG II - Edewechter Wärme-Check
Das Energieberatungsangebot der Gemeinde Edewecht sollte aufgrund des
großen Zuspruchs, des Alleinstellungsmerkmales im Ammerland und der
qualitativen Verortung zwischen der Einstiegsberatung der KEAN und einem
individuellen Sanierungsfahrplan, weitergeführt werden. Derzeit sind noch
Fördermittel für 24 Beratungen verfügbar. Um das Angebot bei entsprechender
Nachfrage auch über den Herbst weiterführen zu können, wird die Verwaltung
ermächtigt, bis zu 10 % des Gesamtbudgets bedarfsgerecht umzuschichten, falls
das bisher veranschlagte Budget nicht mehr zur Bewilligung der Beratungen
ausreicht.
FG III - Heizungsoptimierung
Aufgrund der geringen Nachfrage und nach Rücksprache mit den fachkundigen
Personen wird dem Gemeinderat eine Halbierung des Budgets von 40.000 auf 20.000
Euro empfohlen. Ausgehend von der maximalen Fördersumme in Höhe von 400 Euro
pro Antrag können somit in diesem Jahr noch 46 Anträge bewilligt werden.
FG IV - Energieberatung
Landwirtschaft
Aufgrund der geringen Nachfrage wird eine Reduzierung des Budgets von
ursprünglich 6.000 Euro auf 2.000 Euro empfohlen. Ausgehend von der maximalen
Fördersumme in Höhe von 300 Euro pro Antrag können somit in diesem Jahr noch 5
Anträge bewilligt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Eine
Antragsstellung für den Edewechter Klimabonus wird über den 30.06.2023 hinaus
ermöglicht.
2. Die
Förderbudgets für die Fördergegenstände werden wie folgt umgeschichtet:
a. FG I
– Balkon PV: Erhöhung um 24.000 Euro auf insgesamt 54.000 Euro. Die maximale
Förderhöhe wird auf 250 Euro pro Antrag begrenzt.
b. FG
III – Geringinvestive Maßnahmen: Halbierung des Budgets von 40.000 auf 20.000
Euro.
c. FG
IV: Reduzierung des Budgets von 6.000 Euro auf 2.000 Euro
3. Der
Fördergegenstand I wird schrittweise wieder geöffnet:
a. 01.07.2023:
Bewilligung der vorliegenden Anträge aus der Nachrückerliste.
b. 01.07.2023:
Online-Antragsstellung ausschließlich für Mieterinnen und Mieter.
Antragsstellende mit Wohneigentum werden abgelehnt.
c. 01.08.2023:
Online-Antragsstellung für alle Interessenten, sofern Fördermittel verfügbar.
4. Die
Verwaltung wird darüberhinausgehend berechtigt, die o.g. Budgets der
Fördergegenstände ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent umzuverteilen, sofern
die Nachfrage dies erforderlich macht. Insbesondere soll hierdurch eine
Weiterführung der Energieberatungen sichergestellt werden.