Betreff
Edewechter Klimabonus – Zwischenevaluation und Entscheidung über den Umgang mit bisher ungebundenen Förderbudgets
Vorlage
2023/FB III/4052
Aktenzeichen
FB III - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Umschichtung bewegt sich innerhalb des vom Gemeinderat für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets in Höhe von 100.000 Euro. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Der Rat der Gemeinde Edewecht hat für das Jahr 2023 erstmals 100.000 Euro bereitgestellt, die zum Zwecke des Aufbaus eines lokalen Förderprogramms zur Umsetzung unmittelbar wirksamer Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten und landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden sollen.

 

Das Programm wurde unter dem Titel „Edewechter Klimabonus“ bekannt gemacht. Zur Abwicklung der Förderanträge wurde eine eigene online-Plattform entwickelt. Förderanträge sind seit dem 04.01.2023 über ein online-Formular unter www.edewecht.de/klimabonus möglich.

 

Nach rund fünf Monaten Laufzeit stellt sich die Verteilung der Fördermittel wie in nachstehender Abbildung dar:

 

 

Edewechter Klimabonus
Übersicht Anträge
Stand: 22.05.2023

Fördertopf

Anträge
gesamt

Anträge bewilligt

Bewilligte Fördermittel

in % vom Fördertopf

davon end-gültig fest-gesetzt und ausgezahlt

FG I - Balkon-PV

30.000 €

140

100

30.000 €

100%

16.987 €

FG II - Edewechter Wärme-Check

24.000 €

96

96

19.200 €

80%

16.200 €

FG III - Heizungsoptimierung

40.000 €

5

5

1.660 €

4%

400 €

FG IV - Energieberatung LW

6.000 €

1

1

300 €

5%

-  

 

Gesamt

100.000 €

242

202

51.160 €

51%

33.587 €

 

Zum Stichtag 22.05.2023 sind 242 Förderanträge über das Förderportal eingereicht worden. Davon wurden bisher insgesamt 202 Anträge bewilligt. Hierdurch sind 51.160 Euro bzw. rund 51 % der bereitgestellten Fördermittel gebunden. 141 Anträge mit einem Volumen von 30.587 Euro wurden endgültig festgesetzt und ausgezahlt.

 

Für die einzelnen Fördergegenstände sind folgende Zwischenergebnisse zu ziehen:

 

Fördergegenstand I (Balkon-PV)

Das verfügbare Budget in Höhe von 30.000 Euro ist vollständig gebunden. Es befinden sich 40 Anträge aus dem Antragsfenster im Januar auf der Nachrückerliste, die noch nicht bewilligt werden konnten. Die Verwaltung wird seitens der Bürgerinnen und Bürger regelmäßig auf eine Wiedereröffnung des Fördergegenstandes angesprochen, sodass eine hohe Nachfrage angenommen werden kann. Ausgezahlt wurden bisher 16.987 Euro. In der Förderrichtlinie wird eine maximale Förderhöhe von 60 % der Investitionssumme festgeschrieben. Deshalb wurde bei zwei Förderanträgen die bewilligte Summe gekürzt, da zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb von 500 Euro geltend gemacht wurden. Die durchschnittlichen Ausgaben für Module, Wechselrichter und Installation der bisher bewilligten Vorhaben betrugen 757 Euro, sodass die tatsächliche Förderquote bei rund 41 % liegt. Bisher wurden Module mit einer Leistung von 42 kWp installiert. Die Kosten pro kWp der Balkonanlagen liegen bei rund 1.000 und damit deutlich unterhalb der Kosten für eine größere Dach-PV-Anlage (kWp-Preis ca. 2.000 Euro). Mieterinnen und Mieter haben einen Anteil von 6 %. Die regionale Verteilung der Zuschüsse stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Fördergegenstand II (Edewechter Wärme-Check)

Die Impulsberatung wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Zum Stichtag konnten 96 Anträge bewilligt werden. 83 Beratungen wurden bereits abgerechnet. Die Gebäude sind durchschnittlich Baujahr 1980. Die darin verbauten Heizungen im Durchschnitt 18 Jahre alt. Der Beraterpool umfasst sechs lokal tätige fachkundige Personen (Energieberater und Fachkräfte aus dem Heizungsbau). Nach Rücksprache mit den Energieberatern wurden die Beratungen von den Beratungsnehmenden überwiegend als sehr zielführend empfunden. Inzwischen wird über die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) eine landesweit kostenfreie Energiespar-Beratung für private Wohngebäude angeboten. Diese ist inhaltlich deutlich weniger tiefgehend als der Edewechter Wärme-Check. Die regionale Verteilung der durchgeführten Beratungen stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Fördergegenstand III – Geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Im Fördergegenstand III sind bisher lediglich 5 Förderanträge eingegangen. Bewilligt wurden 1.660 Euro, davon wurden bisher 400 Euro ausgezahlt. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn in einem Energieberatungsprotokoll (z.B. dem Edewechter Wärme-Check) entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen werden. Dies ist in nahezu allen Beratungsprotokollen erfolgt. Insbesondere die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches wurde von den fachkundigen Personen zur Umsetzung empfohlen. Nach Rücksprache mit den Energieberatern liegt der Grund für den zögerlichen Abruf der Mittel vor allem in der offenen Frage der Beratungsnehmenden, ob die Heizung kurzfristig vollständig ausgetauscht werden soll oder nicht. Eine Investition in eine Heizungsoptimierung wird von den Beratungsnehmenden nur bei Annahme eines weiteren Betriebes der Heizung als sinnvoll angesehen. Hierdurch treten bei der Beantragung der Fördermittel deutliche Verzögerungseffekte ein, da die Entscheidung für oder gegen eine neue Heizung noch nicht getroffen wurde. Die Verwaltung hat an alle Beratungsnehmenden aus dem Fördergegenstand II (Edewechter Wärme-Check) eine Information versendet, um erneut über die mögliche Inanspruchnahme der Fördermittel zu erinnern. Entsprechende Anträge für den Fördergegenstand III sind daher in geringerer Zahl noch zu erwarten.

 

Fördergegenstand IV – Energieberatung für landwirtschaftliche Betriebe

Zum Stichtag dieses Berichts wurde lediglich eine Beratung beantragt. Ein Mittelabruf hat bisher nicht stattgefunden. Das vorgesehene Budget in Höhe von 6.000 Euro wird voraussichtlich nicht vollständig benötigt.

 

Umgang mit den bisher nicht abgerufenen Förderbudgets

Wie oben ausgeführt sind bisher 51.160 Euro gebunden. Die noch verfügbaren Fördermittel in Höhe von 48.840 Euro verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Fördergegenstände:

 

·         FG I - Balkon-PV:                                       0 Euro

·         FG II - Edewechter Wärme-Check          4.800 Euro (24 Beratungen)

·         FG III - Heizungsoptimierung                   38.340 Euro

·         FG IV - Energieberatung Landwirtsch.   5.700 Euro (19 Beratungen)

 

In den Fördergegenständen III und IV ist demnach noch ein großes Budget vorhanden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Fördergegenständen ist hier nicht von einer vollständigen Inanspruchnahme der bisher zugewiesenen Förderbudgets auszugehen. Um die verfügbaren Fördermittel für das Jahr 2023 bestmöglich auszuschöpfen, ist daher eine Umschichtung der Budgets erforderlich.

 

Die Verwaltung unterbreitet dem Gemeinderat hierzu die folgenden Vorschläge:

 

FG I - Balkon-PV:

Das Budget für Balkon-PV Anlagen wird um 24.000 Euro auf insgesamt 54.000 Euro aufgestockt. Aufgrund der zwischenzeitlich deutlich gesunkenen Preise für entsprechende Anlagen wird die Fördersumme auf 250 Euro pro Antrag begrenzt. Hierdurch werden insgesamt weitere 96 Anlagen förderfähig. Die 40 Anträge auf der Nachrückerliste werden zuerst und auf Grundlage des neuen Fördersatzes in Höhe von 250 Euro bewilligt. Die darüber hinaus verfügbaren Fördermittel sind ausreichend für mindestens 56 weitere Anträge. Aufgrund des bisher sehr geringen Anteils an Mieterinnen und Mietern soll die Antragsstellung für den Zeitraum von einem Monat ausschließlich für diese Zielgruppe geöffnet werden. Im Anschluss werden die dann noch verfügbaren Fördermittel für alle Interessenten geöffnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung der zugrundeliegenden Förderrichtlinie maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Das bedeutete, dass zur Inanspruchnahme des vollen Fördersatzes in Höhe von 250 Euro Ausgaben in Höhe von mindestens 417 Euro für Module, Wechselrichter, Zubehör und Installation nachgewiesen werden müssen. Wird dieser Betrag nicht erreicht wird die Förderung anteilig gekürzt.

 

FG II - Edewechter Wärme-Check

Das Energieberatungsangebot der Gemeinde Edewecht sollte aufgrund des großen Zuspruchs, des Alleinstellungsmerkmales im Ammerland und der qualitativen Verortung zwischen der Einstiegsberatung der KEAN und einem individuellen Sanierungsfahrplan, weitergeführt werden. Derzeit sind noch Fördermittel für 24 Beratungen verfügbar. Um das Angebot bei entsprechender Nachfrage auch über den Herbst weiterführen zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, bis zu 10 % des Gesamtbudgets bedarfsgerecht umzuschichten, falls das bisher veranschlagte Budget nicht mehr zur Bewilligung der Beratungen ausreicht.

 

FG III - Heizungsoptimierung

Aufgrund der geringen Nachfrage und nach Rücksprache mit den fachkundigen Personen wird dem Gemeinderat eine Halbierung des Budgets von 40.000 auf 20.000 Euro empfohlen. Ausgehend von der maximalen Fördersumme in Höhe von 400 Euro pro Antrag können somit in diesem Jahr noch 46 Anträge bewilligt werden.

 

FG IV - Energieberatung Landwirtschaft

Aufgrund der geringen Nachfrage wird eine Reduzierung des Budgets von ursprünglich 6.000 Euro auf 2.000 Euro empfohlen. Ausgehend von der maximalen Fördersumme in Höhe von 300 Euro pro Antrag können somit in diesem Jahr noch 5 Anträge bewilligt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Eine Antragsstellung für den Edewechter Klimabonus wird über den 30.06.2023 hinaus ermöglicht.

2.    Die Förderbudgets für die Fördergegenstände werden wie folgt umgeschichtet:

a.    FG I – Balkon PV: Erhöhung um 24.000 Euro auf insgesamt 54.000 Euro. Die maximale Förderhöhe wird auf 250 Euro pro Antrag begrenzt.

b.    FG III – Geringinvestive Maßnahmen: Halbierung des Budgets von 40.000 auf 20.000 Euro.

c.    FG IV: Reduzierung des Budgets von 6.000 Euro auf 2.000 Euro

3.    Der Fördergegenstand I wird schrittweise wieder geöffnet:

a.    01.07.2023: Bewilligung der vorliegenden Anträge aus der Nachrückerliste.

b.    01.07.2023: Online-Antragsstellung ausschließlich für Mieterinnen und Mieter. Antragsstellende mit Wohneigentum werden abgelehnt.

c.    01.08.2023: Online-Antragsstellung für alle Interessenten, sofern Fördermittel verfügbar.

4.    Die Verwaltung wird darüberhinausgehend berechtigt, die o.g. Budgets der Fördergegenstände ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent umzuverteilen, sofern die Nachfrage dies erforderlich macht. Insbesondere soll hierdurch eine Weiterführung der Energieberatungen sichergestellt werden.