Betreff
Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2023/FB III/4050
Aktenzeichen
FB III - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die erforderlichen Finanzmittel zur Umsetzung der unter I. genannten Maßnahmen zum biodiversitätsfördernden Management öffentlicher Flächen werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

Die Umsetzung der Maßnahmen unter II. und III. erfolgt aus den verfügbaren Mitteln des „Umwelttopfes“ in Höhe von 20.000 Euro.

Verwaltung und Politik bemühen sich überdies, für ausgewählte Projekte Sach- und Finanzmittel über Sponsoring durch private Akteure (Haushalte, Firmen) einzuwerben.

 


Sachdarstellung:

 

Als Mitglied im Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt (Kommbio) ist die Gemeinde Edewecht bestrebt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Biodiversität in ihrem Gemeindegebiet im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu stärken.

 

Konkret liegen der Verwaltung drei Anträge mit Bezug zum Thema Naturschutz/Biodiversität vor, die bereits in verschiedenen Gremien beraten wurden. Ein Umsetzungsbeschluss steht jedoch noch aus:

 

I.     Biodiversitätsförderndes Management öffentlicher Flächen | Antrag CDU/Grüne; Vorlage 2022/FB I/3915

II.    Ökologische Verbesserung von Sandwegen | Antrag der Gruppe CDU/Grüne; Vorlage: 2023/FB III/3980

III.  Verwendung der frei vergebbaren Mittel von 20.000 € für ökologische Maßnahmen 2022 | Antrag der Gruppe CDU/Grüne (Vorlage: 2022/FB I/3914)

 

Da die Anträge sowohl strategische (Antrag I.) als auch maßnahmenbasierte Elemente (Anträge II. & III.) enthalten, war eine integrierte Betrachtung und Erörterung der Anträge im Rahmen eines Arbeitskreises erforderlich. Ziel des Arbeitskreises war es, zum einen grundsätzliche und strategische Fragestellungen zum biodiversitätsfördernden Grünflächenmanagement zu beantworten und zum anderen konkrete Maßnahmen für das laufende Jahr zu definieren und unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets in Höhe von 20.000 Euro (sog. „Umwelttopf“) zu priorisieren. An der Sitzung des Arbeitskreises hat ein sachverständiger Vertreter des Bündnisses Kommunen für biologische Vielfalt auf Einladung der Verwaltung in beratender Funktion teilgenommen.

 

I. Antrag „Biodiversitätsförderndes Management öffentlicher Flächen“.

Der vom Vertreter des Kommbio fachlich kommentierte und ergänzte Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. In der Anlage werden grundsätzliche Arbeitspraktiken zum ökologischen Grünflächenmanagement definiert, die vom Bauhof zukünftig berücksichtigt werden. Weiterhin werden konkrete Maßnahmen aufgeführt, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Auszugsweise handelt es sich um die folgenden Aspekte:

·         Regiosaatgut wird regelmäßig im Außenbereich verwendet. Aufgrund der hohen Kosten wird innerorts alternativ auf Staudenpflanzungen ausgewichen Den in Anlage 1, Punkt 1 aufgeführten Empfehlungen des Kommbio zu Baumpflanzungen wird gefolgt.

·         Zwischen dem 01.04. und 30.06 wird auf das Mähen und Mulchen verzichtet. Als Ausnahme gelten die zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Mahdflächen.

·         Mittelfristig kann nicht auf Balkenmahd umgestellt werden. Über die hierfür erforderlichen Investitionen in Fahrzeugtechnik (Balkenmäher) und Personal (Schnittgut muss abgefahren werden) ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung und der Investitionsplanung zu beraten. Kurzfristig werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

a.    Einsatz eines Öko-Mäher der eine insektenschonende Mahd ermöglicht.

b.    Fortwährendes Mulchen des Schnittgutes

c.    Kontaktaufnahme der Verwaltung zu einem Schäfer und Bereitstellung einer Fläche zur ökologisch vorteilhaften Beweidung durch Schafe.

·         Die eingestellte Mahdhöhe beträgt mindestens 13 cm.

·         Ab 2024 wird der Straßenseitenraum wieder in Eigenregie durch die Mitarbeitenden des Bauhofes gemäht. Den Empfehlungen (1-Meter Streifen, Schaffung von Altgrasstandorten) wird gefolgt. Ein Abtransport des Schnittgutes ist aus personellen und technischen Gründen derzeit nicht möglich. An geeigneten Stellen werden Schilder aufgestellt, die auf ungemähte (ökologische) Altgrasstandorte hinweisen.

·         Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht wird an Radwegen nur in einer Breite von 50 cm gemäht.

·         Bei Auffälligkeiten hinsichtlich der privaten Übernutzung öffentlicher Flächen wird der Bewirtschafter angesprochen.

·         Die Grünpflege öffentlicher Flächen wird vermehrt unter ökologischen Gesichtspunkten erfolgen, Altgrasstreifen werden sukzessive stehen gelassen. Hierdurch können Flächen im subjektiven Empfinden des einzelnen mitunter ungepflegt erscheinen. An aussagekräftigen Stellen sollen deshalb sukzessive Hinweisschilder angebracht werden, die auf eine bewusst umgesetzte ökologische Gestaltung der Flächen hinweisen. Die Verwaltung wird vermehrt über die ökologische Gestaltung ihrer Flächen berichten und zur Nachahmung aufrufen. Kurzfristig werden die folgenden drei Flächen zu ökologisch wertvollen Wiesen umgestaltet und mit einer erläuternden Beschilderung versehen:

a.    Grünfläche hinter dem Rathaus (Wohnmobilstandort)

b.    Spielplatz Holljestraße/Deyehof, auf bestehende Besiedlung durch Insekten wird Rücksicht genommen.

c.    Grundschule Osterscheps/Dorfplatz

·         Beete werden überwiegend mit Stauden bepflanzt. Die Auswahl der Arten erfolgt auf Basis einer vom Kommbio empfohlenen Pflanzliste. Kurzfristig wird folgende Maßnahme umgesetzt:

a.    Die bestehenden Blumenkübel am Marktplatz werden mit unterschiedlichen Blühmischungen (regionales Saatgut) sowie insektenfreundlichen Stauden bepflanzt und ggf. an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet platziert. Perspektivisch können weitere Pflanzkübel beschafft werden.

 

II. & III. Priorisierung von Maßnahmen aus den Anträgen „Sandwege“ und „Ökologische Maßnahmen“; Verteilung des Budgets i.H.v. 20.000 Euro.

 

Das vorliegende Fachgutachten von Herrn Dipl. Biol. Holger Witt zur Erfassung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Wildbienen und Solitärwespen in der Gemeinde Edewecht (siehe Vorlage Nr. 2021/FB III/3557) zeigt verschiedene Maßnahmenpläne auf. Am Beispiel des Ziegelwegs soll gemäß vorgenanntem Gutachten mit dem Aufbau ökologischer Inseln begonnen werden. Hierfür wird für das Jahr 2023 ein Budget in Höhe von 19.000 Euro aus dem „Umwelttopf“ veranschlagt.

 

Auf Grundlage einer Begehung mit Bezirksförster Christian Schulze-Döring, Vertretenden des Rates, des Bauhofes und der Verwaltung wird eine forstliche Umgestaltung des Wäldchens an der Astrid-Lindgren-Schule angestrebt. Die Umgestaltung soll in Teilschritten erfolgen: Zunächst werden geschädigte Bäume durch den Bezirksförster entnommen. Die Stümpfe bleiben in der Regel stehen, geeignetes Totholz verbleibt vor Ort. Diese Teilmaßnahme ist kostenneutral. Das Wäldchen wird sodann in Themeninseln unterteilt und sukzessive entwickelt (z.B. Thema Bienen, Klimaanpassung, Permakultur, usw.). Die ersten Anpflanzungen sollen im Herbst im Rahmen einer gemeinsamen Aktion von Ratsmitgliedern und Verwaltung erfolgen. Hierfür wird für das Jahr 2023 ein Budget in Höhe von 1.000 Euro aus dem „Umwelttopf“ veranschlagt.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Edewecht, die Verwaltung und der Bauhof erkennen an, dass unter Biodiversitätsgesichtspunkten hochwertige Flächen im subjektiven Erscheinungsbild mitunter als weniger attraktiv empfunden werden können. Die vorgenannten Akteure wollen sich deshalb gezielter darum bemühen, in der Außenkommunikation auf den besonderen Wert bzw. die besondere ökologische Qualität dieser Flächen hinzuweisen.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Edewecht, die Verwaltung und der Bauhof erkennen an, dass es sich bei dem Umstellungsprozess auf ökologische/naturnahe Grünflächenpflege um einen langfristigen Prozess von 5-10 Jahren handelt. Mit den in dieser Vorlage aufgeführten konkreten Maßnahmen wird unmittelbar begonnen.

 

3.    Der unter II. & III aufgeführten Verteilung der verfügbaren Mittel des „Umwelttopfes“ in Höhe von 20.000 Euro für das Jahr 2023 wird zugestimmt.

 


Anlagen:

Anlage_1_Stellungnahme_KommBio_ökologisches_Gruenflaechenmanagement