Betreff
Tennis-Club Edewecht e.V.,
hier: Sanierung der sanitären Anlagen sowie der Gebäudestruktur
Vorlage
2023/FB II/4041
Aktenzeichen
FB II -Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Bei Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 45.000,- € im Haushaltsjahr 2023 wären die Mittel gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Tennis-Club Edewecht e. V. beabsichtigt, notwendige Sanierungsmaßnahmen am vereinseigenen Tennisgebäude vorzunehmen.  Das Gebäude ist über 40 Jahre alt und mittlerweile hat sich trotz der sehr guten Pflege an einigen Gebäudeteilen ein Sanierungsstau angesammelt. Bei einer Begehung der Anlage vor der letzten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 01.11.2022 konnten sich die Ausschussmitglieder selber ein Bild vom Zustand der Gebäude machen.

 

Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

 

-          Austausch der Lüftungs- und Heizungsanlage in der alten Tennishalle

-          Vollständige Sanierung der Umkleidekabinen und der Sanitäranlagen

-          Dachsanierung des Clubraumes

 

Der Tennis-Club Edewecht e. V. erfreut sich an einem stetigen Mitgliederzuwachs. Aktuell spielen 337 aktive Mitglieder im Verein Tennis. Hervorzuheben ist die engagierte Jugendarbeit des Vereins. Es bestehen mehrere Kooperationen mit verschiedenen Edewechter Schulen und Kindergärten. Sehr engagiert zeigt sich der Verein auch in der Veranstaltung von vielen regionalen und überregionalen Turnieren. Im Jahr 2022 fanden zusätzlich zu den Punktspielen insgesamt 15 Turniere auf der Tennisanlage statt. Der Verein verfügt über fünf Außenspielplätze und zwei ganzjährig bespielbare Hallenplätze.

 

Die geplanten Baumaßnahmen in den unterschiedlichen Gebäudebereichen sind aufgrund der Förderpraxis gesondert zu bewerten.

 

a)    Austausch der Lüftungs- und Heizungsanlage

In der alten Tennishalle soll die bisherige Lüftungs- und Heizungsanlage insbesondere aufgrund der steigenden Energiepreise ausgetauscht werden. Die bisherige Anlage kann nicht geregelt werden, es gibt nur die Möglichkeit von „an“ und „aus“. Zudem wird trotz regelmäßigen Filterwechsels sehr viel Staub in die Raumluft befördert. Die Halle soll zukünftig über die sogenannten Hallen-Dunkelstrahler beheizt werden. 

 

Der Einbau der Dunkelstrahler wird Kosten in Höhe von 22.081,26 € verursachen. Im Rahmen der Drittelförderung errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 7.360,42 €.

 

b)   Vollständige Sanierung der Umkleidekabinen und der Sanitäranlagen

Die Umkleidekabinen, Toiletten und die Duschen im Vereinsgebäude sind in die Jahre gekommen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Diese sind aufgrund ihres Alters teilweise nur noch bedingt funktionsfähig.

Zudem soll das Dach in dem Bereich vollständig erneuert werden. Der Teilbereich des Gebäudes wird auch für die Nutzung der Außentennisplätze genutzt, daher ist eine Fördermöglichkeit gemäß der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Es wurden folgende Gesamtkosten in Höhe von 114.016,15 € für diese Maßnahmen ermittelt. Im Rahmen der Drittelförderung ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 38.005,39 €.

 

c)    Dachsanierung des Clubraumes

Für die Dachsanierung des Clubraumes sind Kosten in Höhe von 36.015,84 € eingeplant. Die Sportförderungsrichtlinie der Gemeinde Edewecht schließen eine Förderung von Clubräumen aus, da hier die sportfachliche Notwendigkeit fehlt. Von einer Förderung sollte daher abgesehen werden.

 

Für die geplanten Maßnahmen würde sich somit ein Gesamtförderbetrag in Höhe von gerundet 45.000,00 € ergeben. Da der Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist, handelt es sich bei den vorgenannten Beträgen um Netto-Beträge.

 

Alle weiteren Voraussetzungen der Sportförderungsrichtlinien sind gegeben. Altförderungen müssen nicht berücksichtigt werden.

 

Der Landkreis Ammerland sowie der Landessportbund haben gleichlautende Anträge erhalten. Von dort wurden bereits Zuwendungen in Höhe von 41.000,- € (Landkreis Ammerland) und 42.000,- € (Landessportbund) bewilligt.

 

Damit wäre die Gesamtmaßnahme mit einem Betrag von insgesamt 45.000,- € unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung förderfähig.

 

Bei einem Gesamtvolumen von ca. 187.000,- € beträgt der Eigenanteil des Vereins nach Abzug der Förderungen von Landkreis, Landessportbund und Gemeinde Edewecht ca. 59.000,- €. Diesen Betrag wird der Verein über Spenden und Eigenmittel finanzieren.

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung, sodass grundsätzlich eine Auszahlung der Förderung im Jahr 2024 berücksichtigt werden könnte. Die Planungen des Vereins sahen ursprünglich auch eine Umsetzung im Jahr 2024 vor.

 

Aufgrund eines größeren Schadens am Flachdach im Sanitärbereich besteht nunmehr akuter Handlungsbedarf, da bereits Wasser in das Gebäude eintritt.

 

Die Verwaltung schlägt unter der Voraussetzung einer positiven Beschlussfassung vor, den Zuwendungsbetrag in Höhe von 45.000,- € gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen. Zur Deckung könnten Mittel von Projekten verwendet werden, welche zwar im Haushalt 2023 berücksichtigt sind, aber im laufenden Jahr nicht umgesetzt werden können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Tennis-Club Edewecht e.V. wird für die Sanierung der sanitären Anlagen sowie der Gebäudestruktur eine Zuwendung in Höhe von 45.000,- € gewährt, welche gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt wird.

 

 

 


Anlagen:

-          Antrag des Tennis-Club Edewecht e.V.

-          Infomappe des Vereins