hier: Sanierung der sanitären Anlagen sowie der Gebäudestruktur
Finanzierung:
Bei Gewährung einer
Zuwendung in Höhe von 45.000,- € im Haushaltsjahr 2023 wären die Mittel gemäß §
117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Sachdarstellung:
Der Tennis-Club Edewecht e. V. beabsichtigt,
notwendige Sanierungsmaßnahmen am vereinseigenen Tennisgebäude
vorzunehmen. Das Gebäude ist über 40 Jahre alt und mittlerweile hat sich
trotz der sehr guten Pflege an einigen Gebäudeteilen ein Sanierungsstau
angesammelt. Bei einer Begehung der Anlage vor der letzten Sitzung des Sport-
und Kulturausschusses am 01.11.2022 konnten sich die Ausschussmitglieder selber
ein Bild vom Zustand der Gebäude machen.
Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
-
Austausch
der Lüftungs- und Heizungsanlage in der alten Tennishalle
-
Vollständige
Sanierung der Umkleidekabinen und der Sanitäranlagen
-
Dachsanierung
des Clubraumes
Der Tennis-Club Edewecht e. V. erfreut sich
an einem stetigen Mitgliederzuwachs. Aktuell spielen 337 aktive Mitglieder im
Verein Tennis. Hervorzuheben ist die engagierte Jugendarbeit des Vereins. Es
bestehen mehrere Kooperationen mit verschiedenen Edewechter Schulen und
Kindergärten. Sehr engagiert zeigt sich der Verein auch in der Veranstaltung
von vielen regionalen und überregionalen Turnieren. Im Jahr 2022 fanden
zusätzlich zu den Punktspielen insgesamt 15 Turniere auf der Tennisanlage
statt. Der Verein verfügt über fünf Außenspielplätze und zwei ganzjährig
bespielbare Hallenplätze.
Die geplanten Baumaßnahmen in den
unterschiedlichen Gebäudebereichen sind aufgrund der Förderpraxis gesondert zu
bewerten.
a)
Austausch
der Lüftungs- und Heizungsanlage
In der alten Tennishalle soll die bisherige
Lüftungs- und Heizungsanlage insbesondere aufgrund der steigenden Energiepreise
ausgetauscht werden. Die bisherige Anlage kann nicht geregelt werden, es gibt
nur die Möglichkeit von „an“ und „aus“. Zudem wird trotz regelmäßigen
Filterwechsels sehr viel Staub in die Raumluft befördert. Die Halle soll zukünftig
über die sogenannten Hallen-Dunkelstrahler beheizt werden.
Der Einbau der Dunkelstrahler wird Kosten in
Höhe von 22.081,26 € verursachen. Im Rahmen der Drittelförderung errechnet sich
ein Förderbetrag in Höhe von 7.360,42 €.
b)
Vollständige
Sanierung der Umkleidekabinen und der Sanitäranlagen
Die Umkleidekabinen, Toiletten und die
Duschen im Vereinsgebäude sind in die Jahre gekommen. Hier besteht dringender
Handlungsbedarf. Diese sind aufgrund ihres Alters teilweise nur noch bedingt
funktionsfähig.
Zudem soll das Dach in dem Bereich
vollständig erneuert werden. Der Teilbereich des Gebäudes wird auch für die
Nutzung der Außentennisplätze genutzt, daher ist eine Fördermöglichkeit gemäß
der Sportförderungsrichtlinien gegeben. Es wurden folgende Gesamtkosten in Höhe
von 114.016,15 € für diese Maßnahmen ermittelt. Im Rahmen der Drittelförderung
ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 38.005,39 €.
c)
Dachsanierung
des Clubraumes
Für die Dachsanierung des Clubraumes sind
Kosten in Höhe von 36.015,84 € eingeplant. Die Sportförderungsrichtlinie der
Gemeinde Edewecht schließen eine Förderung von Clubräumen aus, da hier die
sportfachliche Notwendigkeit fehlt. Von einer Förderung sollte daher abgesehen
werden.
Für die geplanten Maßnahmen würde sich somit
ein Gesamtförderbetrag in Höhe von gerundet 45.000,00 € ergeben. Da der Verein
vorsteuerabzugsberechtigt ist, handelt es sich bei den vorgenannten Beträgen um
Netto-Beträge.
Alle weiteren Voraussetzungen der
Sportförderungsrichtlinien sind gegeben. Altförderungen müssen nicht
berücksichtigt werden.
Der Landkreis Ammerland sowie der
Landessportbund haben gleichlautende Anträge erhalten. Von dort wurden bereits
Zuwendungen in Höhe von 41.000,- € (Landkreis Ammerland) und 42.000,- €
(Landessportbund) bewilligt.
Damit wäre die Gesamtmaßnahme mit einem
Betrag von insgesamt 45.000,- € unter dem Vorbehalt der gesicherten
Gesamtfinanzierung förderfähig.
Bei einem Gesamtvolumen von ca. 187.000,- €
beträgt der Eigenanteil des Vereins nach Abzug der Förderungen von Landkreis,
Landessportbund und Gemeinde Edewecht ca. 59.000,- €. Diesen Betrag wird der
Verein über Spenden und Eigenmittel finanzieren.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im
Haushalt 2023 nicht zur Verfügung, sodass grundsätzlich eine Auszahlung der Förderung
im Jahr 2024 berücksichtigt werden könnte. Die Planungen des Vereins sahen
ursprünglich auch eine Umsetzung im Jahr 2024 vor.
Aufgrund eines größeren Schadens am Flachdach im Sanitärbereich besteht
nunmehr akuter Handlungsbedarf, da bereits Wasser in das Gebäude eintritt.
Die Verwaltung schlägt unter der Voraussetzung einer positiven
Beschlussfassung vor, den Zuwendungsbetrag in Höhe von 45.000,- € gemäß § 117
NKomVG außerplanmäßig im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen. Zur
Deckung könnten Mittel von Projekten verwendet werden, welche zwar im Haushalt
2023 berücksichtigt sind, aber im laufenden Jahr nicht umgesetzt werden können.
Beschlussvorschlag:
Dem Tennis-Club Edewecht e.V. wird für die
Sanierung der sanitären Anlagen sowie der Gebäudestruktur eine Zuwendung in
Höhe von 45.000,- € gewährt, welche gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt wird.
Anlagen:
-
Antrag
des Tennis-Club Edewecht e.V.
-
Infomappe
des Vereins