Betreff
SV Friedrichsfehn e.V.; Antrag auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme
Vorlage
2023/FB II/4040
Aktenzeichen
FB II -Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Mittel in Höhe von 15.000,- € für die Beauftragung eines Fachplaners sind im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.

Mittel für die Anschaffung und Installation von automatischen Beregnungsanlagen in Höhe von insgesamt 85.000,- € sind im Haushalt 2023 nicht eingeplant und wären bei einer Umsetzung im Haushaltsjahr 2023 gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Arbeitskreis „Sportstättenentwicklung“ einzuberufen, um die Entwicklung des Sportstandortes Friedrichsfehn voran zu bringen (2022/FB II/3801).

 

Der Arbeitskreis hat im Juli 2022 getagt und schlägt vor, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollen:

 

1.    Erweiterung des Hauptplatzes (Platz 1) zu einer multifunktionalen Sportanlage mit einer automatischen Beregnungsanlage, einer umlaufenden Kunststoffbahn mit einer Länge von 400m sowie weiteren Leichtathletikanlagen

 

2.    Anlegung eines Kunstrasenplatzes auf Platz 2 (angrenzend an die Mehrzweckhalle)

 

3.    Einbau einer automatischen Beregnungsanlage auf Platz 3

 

4.    Aufrüstung der vorhandenen Flutlichtanlagen der Platze 1 und 2 auf LED

 

5.    Bau eines weiteren Beachvolleyballfeldes

 

Aufgrund der seinerzeit drohenden Energiekrise und der damit einhergehenden ungewissen finanziellen Situation wurde das Projekt auf Eis gelegt. Da sich die Lage zunehmend stabilisiert, sollten nunmehr die Planungen wieder aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, kurzfristig einen Fachplaner zu beauftragen, um die Priorisierung der Reihenfolge der einzelnen Baumaßnahmen festzulegen und einen möglichen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu erarbeiten.

 

Für den Fachplaner werden Kosten in Höhe von ca. 15.000,- € entstehen. Entsprechende Mittel (Vorplanungskosten) sind im Haushalt 2023 eingeplant.

 

Eine Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel generiert werden können. Hier wird die Verwaltung recherchieren, welche geeigneten Töpfe in den nächsten Jahren zu erwarten sind.

 

Auf der Sportanlage in Friedrichsfehn mussten die Plätze 2 und 3 im vergangenen Herbst aufgrund eines massiven Schädlingsbefalls komplett neu angelegt werden. Eine Freigabe der Plätze für die sportliche Nutzung wird voraussichtlich im Juni 2023 erfolgen.

 

Der Verein hat den Wunsch an die Verwaltung herangetragen, den Hauptplatz sowie den Platz 3 bereits jetzt mit einer automatischen Bewässerungsanlage auszustatten, da die Bewässerung der großen Flächen nicht ohne fremde Hilfe zu realisieren ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung macht eine Ausstattung der beiden Plätze mit automatischen Beregnungsanlagen Sinn, um den guten Zustand der Plätze dauerhaft zu erhalten. Von einer Ausstattung des Platzes 2 sollte abgesehen werden, da dort perspektivisch der Kunstrasenplatz geplant wird.

 

Für die Ausstattung der beiden Plätze mit automatischen Beregnungsanlagen werden Kosten in Höhe von ca. 85.000,- € entstehen. Hierfür sind im laufenden Haushalt keine Mittel eingeplant. Bei einer Bewilligung und einer Umsetzung im Jahr 2023 müssten entsprechende Mittel gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Zur Deckung könnten Mittel von Projekten verwendet werden, welche zwar im Haushalt 2023 berücksichtigt sind, aber im laufenden Jahr nicht umgesetzt werden können.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Für die weitere sportfachliche Planung der Sanierung und Erweiterung Sportanlage in Friedrichsfehn wird ein Fachplaner beauftragt.

2.    Die Sportplätze 1 und 3 werden mit automatischen Beregnungsanlagen ausgestattet. Die entstehenden Kosten in Höhe von 85.000,- € werden gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 


Anlagen:

-       Luftbild der Sportanlage in Friedrichsfehn