Betreff
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten (Schulmaterialfonds)
Vorlage
2023/FB II/4031
Aktenzeichen
FB II-Ko-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

keine Auswirkungen, da Mittel jährlich im Haushalt eingeplant sind

 

 


Sachdarstellung:

Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Edewecht den Schulmaterialfonds ins Leben gerufen, um Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylleistungen oder SGB II Leistungen haben, bei der Anschaffung von Schulmaterial und der Finanzierung von Klassenfahrten finanziell zu unterstützen.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten (Schulmaterialfonds) der Gemeinde Edewecht soll hinsichtlich der Einkommensberücksichtigung von Lebenspartnern und Geschwisterkindern angepasst werden.

 

§ 2 Abs. 1 wird um den Zusatz ergänzt, dass auch Schüler*innen einer Berufsschule eine Förderung erhalten können, wenn das Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.

 

Zudem soll § 4 Abs. 2 geändert werden. In der Vergangenheit mussten mehrfach Anträge von Alleinerziehenden abgelehnt werden, die mit einem/einer neuen Lebenspartner*in zusammenwohnen, welche*r nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, da bisher das Einkommen von allen Haushaltsangehörigen berücksichtigt wurde. Auch bei Familien, in denen ältere Geschwisterkinder bereits über eigenes Einkommen verfügen, mussten Anträge wegen Einkommensüberschreitungen abgelehnt werden.

 

Der/die neue Lebenspartner*in bzw. das Geschwisterkind ist nicht unterhaltspflichtig für das Kind, trotzdem wird vorausgesetzt, dass diese den/die Antragssteller*in bei der Anschaffung von Schulmaterialien und Klassenfahrten finanziell unterstützen.

 

Viele Lebenspartner*innen und Geschwisterkinder sind nicht bereit, den/die Antragssteller*in bei der Anschaffung von Schulmaterial oder der Finanzierung von Klassenfahrten finanziell zu unterstützen, so dass dem Antragssteller nach Ablehnung des Antrages tatsächlich die finanziellen Mittel für Schulmaterial oder Klassenfahrten fehlen.  

 

Damit die Unterstützung bei Familien mit geringem Einkommen auch tatsächlich ankommt, soll der § 4 Abs. 2 geändert werden, so dass zukünftig das Einkommen von Lebenspartnern, die nicht Elternteil des Kindes sind und von Geschwisterkindern, die über eigenes Einkommen verfügen, nicht mehr in der Einkommensberechnung berücksichtigt wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten (Schulmaterialfonds) in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

 


Anlagen:

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien sowie die Finanzierung von Tagesausflügen und Klassenfahrten (Schulmaterialfonds)