Sachdarstellung:
Zur Anpassung der geltenden Geschäftsordnung an die einschlägigen
Vorgaben der Hauptsatzung (§§ 7 und 9a) werden folgende Änderungen
vorgeschlagen:
§ 1
Einberufung des Rates
(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen sind neben der
ortsüblichen Bekanntmachung auch im Bürgerinformationssystem zu
veröffentlichen, sofern der Rat nicht zu einer nichtöffentlichen Sitzung
einberufen wird. Spätestens fünf Tage vor den Sitzungen werden die Vorlagen und
wichtigen Anlagen ins Bürgerinformationssystem eingestellt. Dies gilt nur für
den öffentlichen Teil der Sitzungen.
§ 18
Einwohnerschaftsfragestunde
(2) Alle im Sitzungsraum anwesenden Einwohnenden der Gemeinde Edewecht
können Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten
der Gemeinde stellen. Die Fragestellenden können bis zu zwei Zusatzfragen
anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer ersten Frage beziehen müssen.
Die Geschäftsordnung kann sodann mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die erste Änderung der Geschäftsordnung wird
wie vorgelegt beschlossen. Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlagen:
§§ 7 und 9a der aktuellen Hauptsatzung
Entwurf der ersten Änderung der Geschäftsordnung