hier: 2. Änderungssatzung zur Zulassung von Hybridsitzungen und Anpassung von Vertretungsregelungen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen ergeben sich nicht.
Sachdarstellung:
Die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen zur Durchführung hybrider
Sitzungen gelten unmittelbar nicht für die Sitzungen des Verwaltungsrates des
Pflege Service Edewecht. Um auch in Ausnahmesituationen die Beschlussfähigkeit
des Verwaltungsrates sicherstellen zu können, sollten allerdings durch eine
Anpassung der Satzung zur Errichtung des Pflege Service Edewecht entsprechende
Regelungen normiert werden, die sich an den Regelungen für die gemeindlichen
Gremien orientieren.
Ferner sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Vertretungsregelungen
anzupassen. Aktuell ist sowohl für eine längerfristige Abwesenheit des
Vorstandes als auch für die Vertretung der Verwaltungsratsvorsitzenden der
allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin vorgesehen. Dies hat in der
Vergangenheit dazu geführt, dass zeitweilig beide Positionen in Personalunion
ausgeübt wurden. Um dieses künftig zu vermeiden, sollte für den Fall, dass der
allgemeine Vertreter bereits vertretungsweise die Vorstandsposition ausfüllt,
eine etwaig erforderlich werdende Vertretung der Bürgermeisterin als
Vorsitzende des Verwaltungsrates durch das älteste hierzu bereite Mitglied des
Verwaltungsrates wahrgenommen werden.
Eine entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf zur zweiten Änderung der Satzung
über die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts „Pflege Service Edewecht“ wird
zugestimmt. Die Änderungssatzung wird beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Änderungssatzung im Amtsblatt für die Gemeinde Edewecht bekannt
zu machen.
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung