Betreff
Pflege Service Edewecht - ambulante und stationäre Pflege der Gemeinde Edewecht
hier: 2. Änderungssatzung zur Zulassung von Hybridsitzungen und Anpassung von Vertretungsregelungen
Vorlage
2023/FB I/4022
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 


Sachdarstellung:

 

Die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen zur Durchführung hybrider Sitzungen gelten unmittelbar nicht für die Sitzungen des Verwaltungsrates des Pflege Service Edewecht. Um auch in Ausnahmesituationen die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates sicherstellen zu können, sollten allerdings durch eine Anpassung der Satzung zur Errichtung des Pflege Service Edewecht entsprechende Regelungen normiert werden, die sich an den Regelungen für die gemeindlichen Gremien orientieren.

 

Ferner sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Vertretungsregelungen anzupassen. Aktuell ist sowohl für eine längerfristige Abwesenheit des Vorstandes als auch für die Vertretung der Verwaltungsratsvorsitzenden der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin vorgesehen. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass zeitweilig beide Positionen in Personalunion ausgeübt wurden. Um dieses künftig zu vermeiden, sollte für den Fall, dass der allgemeine Vertreter bereits vertretungsweise die Vorstandsposition ausfüllt, eine etwaig erforderlich werdende Vertretung der Bürgermeisterin als Vorsitzende des Verwaltungsrates durch das älteste hierzu bereite Mitglied des Verwaltungsrates wahrgenommen werden.

 

Eine entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf zur zweiten Änderung der Satzung über die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts „Pflege Service Edewecht“ wird zugestimmt. Die Änderungssatzung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung im Amtsblatt für die Gemeinde Edewecht bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

Entwurf der Änderungssatzung