Erarbeitung der Vorentwürfe zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Finanzierung:
Da durch hoheitliche
Bauleitplanung ein Erschließungsvorhaben privater Vorhabenträger vorbereitet
werden soll, wird über Städtebaulichen Vertrag eine Erstattung der
gemeindlichen Kosten erfolgen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 06.12.2022 hat der Verwaltungsausschuss nach vorheriger
öffentlicher Beratung im Bauausschuss am 28.11.2022 beschlossen, für den
Bereich „Enten-Wichmann“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine
Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und einen Bebauungsplan für die
Ausweisung eines Gewerbegebietes aufzustellen. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung beauftragt, zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung entsprechende Vorentwürfe zu den Bauleitplanen zu
erarbeiten.
Wie in den oben genannten Beratungen (2022/FB III/3932) bereits zum
Ausdruck gekommen ist, ist Ziel der Planungen, für den gesamten großflächigen
Standort des bislang dort betriebenen Betriebes „Enten-Wichmann“ sowie für den
auch zukünftig dort agierenden Betrieb des Kraftfuttermittelwerkes eine
wirtschaftliche wie auch städtebaulich zukunftsfähige Folgenutzung bzw.
Weiternutzungsperspektive durch Festsetzung als eingeschränktes Industrie- bzw.
Gewerbegebiet zu schaffen.
Hierbei ist aus Sicht der Gemeinde Edewecht insbesondere die Chance
hervorzuheben, nach Beendigung der im gewerblichen Umfang betriebenen
Tierhaltung einerseits unter Weiternutzung der guten Erschließungslage
allgemeingewerbliche Nutzflächen zu entwickeln. Außerdem besteht jetzt für die
Gemeinde aber auch für den Betriebsinhaber die Möglichkeit, sichere
Planungsrahmenbedingungen für das Kraftfuttermittelwerk zu sichern, die auch
betriebliche Entwicklungsoptionen umfasst.
Durch die Überführung der nördlichen Bereiche des ehemaligen
Tierhaltungsbetriebes in eine Sondergebietsfläche für Freiflächenphotovoltaik
kann außerdem eine verträgliche Einbindung in das Landschaftsbild
sichergestellt werden, ohne dass dort in wirtschaftlicher Hinsicht eine Brachfläche
verbleibt.
Zuletzt bleibt noch festzustellen, dass durch die Ausweisung als
lärmimmissionsrechtlich eingeschränkte Industrie-/Gewerbegebietsfläche
zukünftig die Wiederaufnahme von Tierhaltungsanlagen mit den für diesen Bereich
bisher bekannten und letztlich auch die Gemeinde städteplanerisch
einschränkenden Geruchsimmissionen ausgeschlossen werden kann.
Entsprechend des Auftrages aus dem Verwaltungsausschuss hat die
Verwaltung in der Zwischenzeit mit den von der Planung erfassten Eigentümern
die inhaltlichen Anforderungen einen Bebauungsplan im Detail erörtert.
Hinzuweisen ist hierbei, dass der Eigentümer der unmittelbar an der
Landesstraße liegenden Baumschulflächen ebenfalls um Aufnahme ins Plangebiet
gebeten hat, so dass diese Flächen zusätzlich in die Erarbeitung eines
Vorentwurfs einfließen konnten und der Geltungsbereich der Planung entsprechend
erweitert wird.
Als Ergebnis des Abstimmungsprozesses konnten letztlich die als Anlage
Nr. 1 und 2 beigefügten Vorentwürfe von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
erarbeitet werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes stellt in lärmtechnischer
und baulicher Hinsicht ein flexibles Gewerbeflächenangebot bereit, das
angepasst an die benachbarten Nutzungen und das Landschaftsbild städtebaulich
verträglich eingebunden ist.
Die intensivsten Nutzungen werden auf den Kernbereich des Gebietes um das
Kraftfuttermittelwerk eingegrenzt. Im Bereich der Landesstraße und zu den
westlich und östlich gelegenen Bestandsnutzungen besteht die Möglichkeit einer
kleinteiligeren Gliederung, die auch betriebsbezogenes Wohnen für z. B.
Handwerksbetriebe zulässt, die sich dort ansiedeln wollen. Dies korrespondiert
auch mit der vorhandenen Nutzung des Betriebes Wichmann Digital einschließlich
des dort bestehenden betriebsbezogenen Wohnens.
Die Grundzüge der Planungen können den Anlagen Nr. 3 und 4
entnommen werden. In der Sitzung wird Frau Janina Lasar vom Planungsbüro
Diekmann – Mosebach und Partner die Planung im Detail weitergehend erläutern.
Da das Plangebiet im Vergleich zur Beratung im Dezember 2022 erweitert
wurde, ist aus verfahrenstechnischer Sicht der Aufstellungsbeschluss
entsprechend zu modifizieren.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus
der Beratungsvorlage Nr. 2023/FB III/4020 ergebenden Bereich
a) eine
31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt
und
b) der
Bebauungsplan Nr. 204 „Gewerbeflächen Westerscheps“ aufgestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2023 vorgelegten
Vorentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3
Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
-
Vorentwurf
31. FNP-Änderung 2013
-
Vorentwurf
B-Plan 204 „Gewerbegebiet Westerscheps“
-
31. FNP-
Änderung 2013, Grundzüge der Planung
-
B-Plan
204 „Gewerbegebiet Westerscheps“, Grundzüge der Planung