Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Über den
Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger erfolgt eine Erstattung der
Kosten der Planung.
Sachdarstellung:
Am 06.12.2022 hat der Verwaltungsausschuss nach vorheriger öffentlicher
Beratung im Bauausschuss am 28.11.2022 die öffentliche Auslegung und Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ gefasst.
Vorausgegangen war diesem Schritt die informelle Einbindung insbesondere
der benachbarten Grundstückeigner, um die Planungsüberlegungen von vornherein
mit dem Umfeld abzustimmen. Hinsichtlich dieser Ergebnisse, insbesondere mit
Blick auf die Rücksichtnahme auf die besonderen Anforderungen aufgrund des
abschüssigen Geländes, wird auf die damaligen Beratungen verwiesen
(Beratungsvorlage Nr. 2022/FB III/3891).
Der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung mit Einholung der
Stellungnahmen hat inzwischen in der Zeit vom 01.02.2023 bis 03.03.2023
stattgefunden. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen
Abwägungsvorschläge sind der als Anlage Nr. 1 beigefügten
Abwägungssynopse zu entnehmen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich
am Entwurf aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen kein inhaltlicher
Änderungsbedarf mehr ergibt, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ in der Endfassung, wie sie sich aus
der Anlage Nr. 2 ergibt, durch den Rat vorbereitet werden kann.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass derzeit parallel zur
Bauleitplanung der Abschluss des begleitenden Städtebaulichen Vertrages
vorbereitet wird. Dieser ist vor abschließender Beratung des Bebauungsplanes im
Verwaltungsausschuss bzw. Rat rechtswirksam abzuschließen.
In der Sitzung wird Frau Janina Lasar vom Planungsbüro Diekmann –
Mosebach und Partner die Ergebnisse der Auslegung sowie die Endfassung des
Bebauungsplanes noch kurz im Detail vorstellen.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Rat über den Verwaltungsausschuss
folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 01.02.2023 bis
03.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201
„Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften, der im beschleunigten Verfahren
gemäß §13a BauGB aufgestellt wird, wird im Sinne der Beschlussvorlage 2023/FB
III/4019 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen
entsprechend zu benachrichtigen.
2. Vorbehaltlich
des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung
abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, wird der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen
Bauvorschriften in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Anlagen:
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Abwägungssynopse
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Bebauungsplan
Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften