Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erabeitung des Feststellungs- und Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die finanziellen
Aspekte der Planung werden über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Sachdarstellung:
Bekanntlich soll das Areal des „Heinje-Hofes“ in Edewecht vom Eigentümer,
der Stadthafen Immobilien GmbH, unter Bewahrung des denkmal- und
naturschutzrechtlich geschützten Bestandes umfassend reaktiviert und als
Wohnquartier entwickelt werden. Auf die entsprechenden Beratungsvorgänge wird
verwiesen.
In den vorausgegangenen Beratungen wurde bereits deutlich, dass
zusätzlich zu den rein städtebaulichen Aspekten im Planungsprozess insbesondere
die Frage der verkehrlichen Erschließung, der Sicherung der
Oberflächenentwässerung sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen des aktiven
Schallschutzes (Lärmschutzwände) zu klären sind.
Hierzu konnten inzwischen im Einzelnen folgende Lösungen in das Verfahren
eingebracht:
Verkehrliche Erschließung
Zur Anbindung des westlich des geschützten Landschaftsbestandteil
liegenden Wohnquartiers sowie der Stellplätze wird im Bereich der seinerzeit
vom Baumschulbetrieb genutzten LKW-Zufahrt eine neue Gemeindestraße in das
Gebiet geführt. Die Einmündung in die Hauptstraße wird in diesem Zusammenhang
ausgebaut. Um die Verkehrsqualität und -sicherheit zu gewährleisten, wird für
Linksabbieger aus Süden in das Gebiet eine Linksabbiegehilfe in die Hauptstraße
eingebaut. Die dafür erforderlichen Flächen werden durch eine Verschwenkung der
Fahrbahn nach Osten in Richtung des Geländes des Combi-Marktes bereitgestellt.
Im nachstehenden Plan ist die durch das Büro Frilling, Vechta ausgearbeitete
Erschließungskonzeption im Detail dargestellt. Diese konnte bereits im Vorfeld
der Auslegung mit den Fachbehörden (Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) konkret abgestimmt
und entsprechend in das Auslegungsverfahren übernommen werden.
(Linksabbiegehilfe mit Darstellung der Fahrkurven Müllfahrzeug)
Entwässerungskonzept
Durch das Büro Börjes, Westerstede, wurde die nachstehende
Entwässerungskonzeption erarbeitet. Auch diese konnte mit den Fachbehörden des
Kreises, der Ammerländer Wasseracht sowie – hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung
– mit der EWE abgestimmt werden.
Für die Regelung der Oberflächenentwässerung wird auf der
„Containerfläche“ jenseits der Espergöhler Bäke ein Regenrückhalteteich
angelegt. Ausgehend hiervon wird das Oberflächenwasser gedrosselt über ein
System offener Gräben letztlich in den Logenstreek abgeleitet.
(Bereich des Baugebiets mit Unterdükerung der Espergöhler Bäke)
(Regenrückhaltung auf Containerfläche mit Ableitung über offenen Graben
in den Logenstreek)
Für die Sicherstellung der Schmutzwasserbeseitigung wird das Baugebiet an
die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Die Leistungsfähigkeit der
nachfolgenden Pumpstationen des Netzes ist durch Ertüchtigungsmaßnahmen der EWE
an anderer Stelle gesichert. Das Konzept der Schmutzwasserbeseitigung ist somit
mit der EWE-Wasser abgestimmt. Geklärt wird derzeit noch die Detailfrage, ob
innerhalb des Gebietes aufgrund der Höhenlage noch ein Pumpwerk erforderlich
ist, oder ein Anschluss des gesamten Gebietes im freien Gefälle möglich ist.
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Zum Schutz der nördlich des Baugebiets angrenzenden Wohngebiete, hier
insbesondere der an die Stellplatzfläche angrenzenden Wohngrundstücke ergibt
sich aus der Schalltechnischen Begutachtung des Büros Pröpper, Osnabrück, das Erfordernis
einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 2,00 m. Die Fläche hierfür ist über
den Bebauungsplan gesichert. Die technischen Anforderungen werden über
entsprechende textliche Festsetzungen sowie das Lärmschutzgutachten definiert.
Ähnliches gilt für den südlichen Bereich des Plangebiets. Hier ist die
geplante Wohnnutzung vor dem Gewerbelärm der angrenzenden Nutzungen –
insbesondere der Anlieferungszone des Netto-Marktes – zu schützen. Auch in
diesem Bereich ist somit eine Lärmschutzwand zu errichten. Anforderungen an
dieses Bauwerk sind ebenfalls über den Bebauungsplan und das Schalltechnische
Gutachten des Büros Lux-Planung, Oldenburg, definiert.
In gestalterischer Hinsicht zeigen die nachfolgenden Darstellungen eine
mögliche, hochwertige und optisch ansprechende Umsetzung der Anforderungen
auf. Der Bebauungsplan sieht außerdem
eine dauerhafte Begrünung der Lärmschutzeinrichtungen vor.
(Gesamtübersicht mit Darstellung der Lärmschutzwände)
Zu der Bauleitplanung für das Areal des „Heinje-Hofes“ in Edewecht hat
unter Beachtung der oben beschriebenen Planungsinhalte in der Zeit vom
16.02.2023 bis 17.03.2023 die öffentliche Auslegung und die Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
stattgefunden.
Die daraus resultierenden Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 1 (Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) und Anlage Nr. 2 (Stellungnahmen
privater Einwender) beigefügt und der sich aus der Anlage Nr. 3
entnehmenden Abwägung zugeführt worden.
Anforderungen an die Planung aufgrund der Stellungnahmen
Wie der Abwägung
zu entnehmen ist, ergibt sich aus den Stellungnahmen kein grundsätzliches
Anpassungserfordernis an die Inhalte des Bebauungsplanes. Allerdings ist sowohl
vom Landkreis Ammerland – Bauaufsichtsbehörde Sachgebiet Immissionsschutz –
sowie vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg mit Blick auf die
gewerblichen Lärmimmissionen die auf den südlichen Wohnbaubereich des
Plangebiets von Seiten des Netto-Marktes einwirken ein Änderungsbedarf
hinsichtlich der Regelungen zum Schallschutz der Wohnbereiche geäußert worden.
Durch das Büro Lux-Planung wurde daher in Abstimmung mit den Fachbehörden die
textliche Festsetzung Nr. 9 dahingehend überarbeitet, dass eine zusätzliche
Festsetzung zum Schutz der Aufenthaltsräume aufgenommen und die Festsetzung zu
den Außenwohnbereichen überarbeitet wurden (siehe die gelb markierten Bereiche
der textlichen Festsetzung Nr. 9 im anliegenden Bebauungsplan – Anlage Nr. 5). Da die Grundzüge der Planung
durch diese Änderung nicht berührt werden, kann die Festsetzung im Wege einer
eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen (hier: Eigentümer, Landkreis,
Gewerbeaufsichtsamt) in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Die formelle Beteiligung dieser Stellen mit der Bitte um Zustimmung zu
der überarbeiteten Festsetzung wurde eingeleitet. Eine Rückmeldung/Bestätigung
wird bis spätestens zum Sitzungstermin erwartet. Sofern die Rückmeldungen
vorher vorliegen, werden diese umgehend nachgereicht.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch, dass derzeit parallel zur
Bauleitplanung der Abschluss des begleitenden Städtebaulichen Vertrages
vorbereitet wird. Dieser ist vor abschließender Beratung des Bebauungsplanes im
Verwaltungsausschuss bzw. Rat rechtswirksam abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Anpassung der
textlichen Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ mit
örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht I in der Form, wie sie sich aus dem
in der Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2023 vorgelegten Entwurf des
Bebauungsplanes ergibt, wird genehmigt.
2. Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 199 „Heinjehof“ mit
örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht I in der Zeit vom 16.02.2023 bis
17.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 30.05.2022 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
3. Vorbehaltlich
des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung
abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger wird der
Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender
Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu
beantragen.
4. Vorbehaltlich
des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung
abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, wird der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ mit örtlichen Bauvorschriften
in Nord Edewecht I wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 25. Änderung
des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3
BauGB in Kraft zu setzen.
Anlagen:
-
Stellungnahmen
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-
Stellungnahmen
der privaten Einwender
-
Abwägungsvorschläge
-
25.
Änderung des FNP 2013, Endfassung
-
B-Plan
Nr. 199 „Heinjehof“, Endfassung