Betreff
Strategieentwicklungsprozess; hier: Teilstrategiefeld Finanzen
Vorlage
2023/FB I/3999
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 12.07.2022 ist der Prozess zu Entwicklung einer Strategie für die Gemeinde Edewecht gestartet worden. Ziel ist es dabei, gemeinsam mit Politik und Verwaltung eine Strategie zu erarbeiten, die Leitaussagen für strategische Themen der Gemeindeentwicklung beinhaltet und für das laufende Verwaltungshandeln als Richtschnur dient.

 

In einem ersten Schritt sind die Strategiefelder „Finanzen“, „Wohnen“, „Wirtschaften“ und „Umweltschutz“ identifiziert worden. Aus den hierzu terminierten Workshops wird sich die Notwendigkeit für weitere Strategiefelder ergeben. 

 

Am 03. Juli 2023 hat der Workshop zur Erarbeitung von Zielen für das Teilstrategiefeld „Finanzen“ stattgefunden. An dem Termin waren die Ratsvertreter Jörg Brunßen, Kai Bischoff, Knut Bekaan, Dr. Hans Fittje und Uwe Heiderich-Willmer vertreten. Von der Verwaltung haben Petra Knetemann, Rolf Torkel, Dirk Sander, Stefan Holling und Nico Pannemann teilgenommen. Der Workshop wurde moderiert von Stephanie Vogel von der KGSt.

 

Nachdem zunächst kurz die Ausgangssituation skizziert wurde, ist im Weiteren über einen möglichen strategischen Rahmen für künftige Haushaltsplanungen diskutiert worden. Ansatzpunkt der Beratung war die These, dass bei im wesentlichen unveränderten Rahmenbedingungen auf eine Neuverschuldung verzichtet wird, ohne das in der Vergangenheit umgesetzte Investitionsniveau wesentlich zu reduzieren. Die Zielvorgaben sollten dabei von einer nachhaltigen Finanzpolitik geleitet sein. Hieraus haben sich drei Kernaussagen für eine mögliche strategische Ausrichtung entwickelt:

 

Das Investitionsniveau orientiert sich an der Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel.

 

Für den Kernhaushalt wird eine vollständige Entschuldung in der laufenden Wahlperiode angestrebt. Eine Neuverschuldung wird nur für rentierliche Investitionen in Betracht gezogen.

 

Der Ergebnishaushalt muss über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen substanziellen Beitrag zum Finanzhaushalt leisten.

 

Investitionsniveau

 

Für die Bemessung des Investitionsniveaus sind die liquiden Mittel zu Beginn eines Haushaltsjahres, der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit zu berücksichtigen. Hiervon ist die ordentliche Tilgung in Abzug zu bringen. In der Vergangenheit lag dieser Betrag im Durchschnitt bei rd. 7,5 Mio. €. Dies entspricht im Wesentlichen auch dem in der Vergangenheit umgesetzten Investitionsniveau.

 

Davon abweichend hatte das Investitionsprogramm in der Vergangenheit ein Volumen von 12 bis 13 Mio. €. Regelmäßig konnten folglich Maßnahmen aus unterschiedlichsten Gründen nicht wie geplant umgesetzt werden. Trotzdem verfügt die Gemeinde Edewecht über sowohl ein überdurchschnittliches Anlagevermögen als auch eine hohe Reinvestitionsquote. Eine Absenkung des Investitionsniveaus bereits in der Planungsphase würde dem Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit folgen.

 

Für die Festlegung des Investitionsprogramms würde die jeweils vom Rat zu beschließende Prioritätenliste herangezogen.

 

Entschuldung

 

Unter Berücksichtigung der Ende 2024 auslaufenden Kreditverpflichtungen auf dem allgemeinen Kreditmarkt verbleibt dann lediglich die Restschuld aus der Kreisschulbaukasse. Unter Berücksichtigung der Berechnungssystematik könnten mit der Zahlung eines Betrages von 854.898 € die verbleibenden Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 1.462.885 € Ende 2025 abgelöst werden. Damit wäre eine komplette Entschuldung des Kernhaushalts in der lfd. Wahlperiode möglich. Die Kredite des Eigenbetriebes sind dabei nicht berücksichtigt. Weil es sich hierbei um rentierliche Schulden handelt, die sich durch die Pachtzahlungen des Pflege Service Edewecht refinanzieren, ist die isolierte Betrachtung auch gerechtfertigt. Diese Vorgehensweise sollte auch für die Zukunft angestrebt werden, so dass unrentierliche Investitionen aus eigenen Mitteln des Kernhaushaltes zu finanzieren sind, um nachhaltige Generationen nicht mit den Herausforderungen der Gegenwart zu belasten.

 

Natürlich darf ein Verzicht auf eine Neuverschuldung im Kernhaushalt nicht dazu führen, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen aufgrund fehlender Mittel nicht umgesetzt werden. Entsprechende rentierliche Investitionen könnten daher weiterhin auch durch Kredite finanziert und außerhalb des eigentlichen Kernhaushaltes, bspw. durch einen Eigenbetrieb, umgesetzt werden.

 

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

 

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit soll bereits heute die Zielgröße der Summe aus Netto-Abschreibungen und ordentlicher Tilgung erreichen. Künftig könnte es erforderlich sein, die Zielgröße zu erhöhen, um einen substanziellen Beitrag für den Finanzhaushalt zu erzielen. Die Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre lassen dieses Ziel auch realistisch erscheinen. Allerdings darf die Ergebnisverbesserung nicht zu Lasten der Substanz erzielt werden. Die angestrebten Größenordnung für die Unterhaltung und Sanierung der Anlagegüter im Hoch- und Tiefbau ist selbstverständlich auch weiterhin zu berücksichtigen.

 

Weiteres Vorgehen

Vereinbarungsgemäß soll nicht von vornherein eine Gesamtstrategie erarbeitet werden, sondern durch sog. „Strategie-Sprints“ für die jeweiligen Teilstrategiefelder auch Teilstrategien erarbeitet und gelebt werden. Dies schließt allerdings auch nicht aus, dass es nach Abschluss der Teilstrategiefelder Zielkonflikte gibt, die es aufzulösen gilt. Im Weiteren könnte daher in einem ersten Schritt die Teilstrategie für den Bereich „Finanzen“ beschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für das Teilstrategiefeld „Finanzen“ werden folgende Zielstellungen beschlossen:

 

-       Das Investitionsniveau orientiert sich für künftige Haushaltsplanungen an der Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel

-       Für den Kernhaushalt wird eine vollständige Entschuldung in der laufenden Wahlperiode angestrebt. Eine Neuverschuldung wird nur für rentierliche Investitionen in Betracht gezogen

-       Der Ergebnishaushalt muss einen substanziellen Beitrag über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zum Finanzhaushalt leisten

 

 

 


Anlagen:

 

-       Arbeitspapier der KGSt