Sachdarstellung:
Aufgrund des Beschlusses des
Verwaltungsausschusses vom 12.07.2022 ist der Prozess zu Entwicklung einer
Strategie für die Gemeinde Edewecht gestartet worden. Ziel ist es dabei, gemeinsam mit Politik und Verwaltung eine Strategie zu
erarbeiten, die Leitaussagen für strategische Themen der Gemeindeentwicklung
beinhaltet und für das laufende Verwaltungshandeln als Richtschnur
dient.
In einem ersten Schritt sind die Strategiefelder „Finanzen“, „Wohnen“,
„Wirtschaften“ und „Umweltschutz“ identifiziert worden. Aus den hierzu
terminierten Workshops wird sich die Notwendigkeit für weitere Strategiefelder
ergeben.
Am 03. Juli 2023 hat der Workshop zur Erarbeitung von Zielen für das
Teilstrategiefeld „Finanzen“ stattgefunden. An dem Termin waren die
Ratsvertreter Jörg Brunßen, Kai Bischoff, Knut Bekaan, Dr. Hans Fittje und Uwe
Heiderich-Willmer vertreten. Von der Verwaltung haben Petra Knetemann, Rolf
Torkel, Dirk Sander, Stefan Holling und Nico Pannemann teilgenommen. Der
Workshop wurde moderiert von Stephanie Vogel von der KGSt.
Nachdem zunächst kurz die Ausgangssituation skizziert wurde, ist im
Weiteren über einen möglichen strategischen Rahmen für künftige
Haushaltsplanungen diskutiert worden. Ansatzpunkt der Beratung war die These,
dass bei im wesentlichen unveränderten Rahmenbedingungen auf eine
Neuverschuldung verzichtet wird, ohne das in der Vergangenheit umgesetzte
Investitionsniveau wesentlich zu reduzieren. Die Zielvorgaben sollten dabei von
einer nachhaltigen Finanzpolitik geleitet sein. Hieraus haben sich drei
Kernaussagen für eine mögliche strategische Ausrichtung entwickelt:
Das Investitionsniveau orientiert sich an der Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel.
Für den Kernhaushalt wird eine vollständige Entschuldung in der laufenden Wahlperiode angestrebt. Eine Neuverschuldung wird nur für rentierliche Investitionen in Betracht gezogen.
Der Ergebnishaushalt muss über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen substanziellen Beitrag zum Finanzhaushalt leisten.
Investitionsniveau
Für die Bemessung des Investitionsniveaus sind die liquiden Mittel zu
Beginn eines Haushaltsjahres, der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit sowie die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit zu berücksichtigen. Hiervon ist die
ordentliche Tilgung in Abzug zu bringen. In der Vergangenheit lag dieser Betrag
im Durchschnitt bei rd. 7,5 Mio. €. Dies entspricht im Wesentlichen auch dem in
der Vergangenheit umgesetzten Investitionsniveau.
Davon abweichend hatte das Investitionsprogramm in der Vergangenheit ein
Volumen von 12 bis 13 Mio. €. Regelmäßig konnten folglich Maßnahmen aus
unterschiedlichsten Gründen nicht wie geplant umgesetzt werden. Trotzdem
verfügt die Gemeinde Edewecht über sowohl ein überdurchschnittliches
Anlagevermögen als auch eine hohe Reinvestitionsquote. Eine Absenkung des
Investitionsniveaus bereits in der Planungsphase würde dem Grundsatz von
Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit folgen.
Für die Festlegung des Investitionsprogramms würde die jeweils vom Rat zu
beschließende Prioritätenliste herangezogen.
Entschuldung
Unter Berücksichtigung der Ende 2024 auslaufenden Kreditverpflichtungen
auf dem allgemeinen Kreditmarkt verbleibt dann lediglich die Restschuld aus der
Kreisschulbaukasse. Unter Berücksichtigung der Berechnungssystematik könnten
mit der Zahlung eines Betrages von 854.898 € die verbleibenden
Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 1.462.885 € Ende 2025 abgelöst werden. Damit
wäre eine komplette Entschuldung des Kernhaushalts in der lfd. Wahlperiode
möglich. Die Kredite des Eigenbetriebes sind dabei nicht berücksichtigt. Weil
es sich hierbei um rentierliche Schulden handelt, die sich durch die
Pachtzahlungen des Pflege Service Edewecht refinanzieren, ist die isolierte
Betrachtung auch gerechtfertigt. Diese Vorgehensweise sollte auch für die
Zukunft angestrebt werden, so dass unrentierliche Investitionen aus eigenen
Mitteln des Kernhaushaltes zu finanzieren sind, um nachhaltige Generationen
nicht mit den Herausforderungen der Gegenwart zu belasten.
Natürlich darf ein Verzicht auf eine Neuverschuldung im Kernhaushalt
nicht dazu führen, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen aufgrund fehlender
Mittel nicht umgesetzt werden. Entsprechende rentierliche Investitionen könnten
daher weiterhin auch durch Kredite finanziert und außerhalb des eigentlichen
Kernhaushaltes, bspw. durch einen Eigenbetrieb, umgesetzt werden.
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit soll bereits heute die Zielgröße
der Summe aus Netto-Abschreibungen und ordentlicher Tilgung erreichen. Künftig
könnte es erforderlich sein, die Zielgröße zu erhöhen, um einen substanziellen
Beitrag für den Finanzhaushalt zu erzielen. Die Rechnungsabschlüsse der
vergangenen Jahre lassen dieses Ziel auch realistisch erscheinen. Allerdings
darf die Ergebnisverbesserung nicht zu Lasten der Substanz erzielt werden. Die
angestrebten Größenordnung für die Unterhaltung und Sanierung der Anlagegüter
im Hoch- und Tiefbau ist selbstverständlich auch weiterhin zu berücksichtigen.
Weiteres Vorgehen
Vereinbarungsgemäß soll nicht von vornherein eine Gesamtstrategie
erarbeitet werden, sondern durch sog. „Strategie-Sprints“ für die jeweiligen
Teilstrategiefelder auch Teilstrategien erarbeitet und gelebt werden. Dies
schließt allerdings auch nicht aus, dass es nach Abschluss der
Teilstrategiefelder Zielkonflikte gibt, die es aufzulösen gilt. Im Weiteren
könnte daher in einem ersten Schritt die Teilstrategie für den Bereich
„Finanzen“ beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Für das
Teilstrategiefeld „Finanzen“ werden folgende Zielstellungen beschlossen:
-
Das
Investitionsniveau orientiert sich für künftige Haushaltsplanungen an der Höhe
der verfügbaren finanziellen Mittel
-
Für den Kernhaushalt wird eine vollständige
Entschuldung in der laufenden Wahlperiode angestrebt. Eine Neuverschuldung wird
nur für rentierliche Investitionen in Betracht gezogen
-
Der Ergebnishaushalt muss einen substanziellen
Beitrag über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zum Finanzhaushalt
leisten
Anlagen:
-
Arbeitspapier
der KGSt