Betreff
Löschwasserversorgung in der Gemeinde Edewecht - Sachstand von einzelnen Maßnahmen und Änderung der Vorgehensweise zur Behebung von Unterversorgungen
Vorlage
2023/FB II/3996
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.05 - GR.
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


 

Sachdarstellung:

Die Gemeinde ist als Träger des Brandschutzes nach den Regelungen aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) verpflichtet für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen.

Im Rahmen der Prüfung von Bauanträgen auf das Vorliegen einer Grundversorgung am Bauort wurden in den letzten Jahren erhebliche Unterversorgungen, auch in bestehenden Siedlungen, festgestellt. Diese wurden erfasst und sollen über die Jahre behoben werden. Der Fokus lag dabei bisher auf der Behebung von Unterversorgungen in stark bebauten Bereichen.

Die Unterversorgungen an der Landesstraße (Viehdamm, Hauptstraße und Edammer Straße) sowie an der Dorfstraße im Bereich Friedrichsfehn wurden bereits behoben. Aktuell laufen die Maßnahmen zur Behebung in der Siedlung Musikerviertel. Beispielhaft kann an dieser Siedlung aber auch die grds. Problematik aufgezeigt werden. Jede Löschwasserentnahmestelle darf zur Grundversorgung angerechnet werden, die in einem Umkreis von 300 m zu einem potentiellen Brandobjekt liegt und mindestens 24 m³/h Löschwasser über die Dauer von zwei Stunden liefern kann. Sowohl die Löschwassermenge, als auch die Regelungen zum Radius sind problematisch.

 

Musikerviertel Edewecht

Am Beispiel des Musikerviertels kann die Problematik mit den rechtlichen Regelungen gut nachvollzogen werden (siehe Anlage „Übersicht Musikerviertel“). Die Anrechnung von Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m ist nicht realistisch. Aufgrund der personellen Engpässe der Feuerwehren werktags, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Löschwasserleitung mit einer Länge von 300 m gelegt werden kann. Die vorhandenen Löschfahrzeuge verfügen zudem nicht über eine solche Anzahl an Schläuchen pro Fahrzeug. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Feuer in der Anfangsphase mit einer personellen Besetzung von acht Personen und einem Fahrzeug bekämpft werden wird. Die Ressourcen der Fahrzeuge in Bezug auf Schlauchmaterial begrenzen die möglichen Leitungslängen auf 200 m. Mehr wäre zusätzlich zur Brandbekämpfung durch die achtköpfige Besatzung nicht leistbar. Ein Radius von 200 m um das Brandobjekt ist ebenfalls nicht realistisch. Natürliche und menschengemachte Hindernisse verhindern die Verlegung von Löschwasserleitungen in direkter Linie. So kommt es in der Regel dazu, dass Wasserentnahmestellen, die innerhalb eines Radius von 200 m um das Objekt liegen, nur mit einer Löschwasserleitung von erheblich mehr als 200 m Länge erreicht werden können. Die Bewertung von Löschwasserentnahmestellen in Bezug auf die Sicherstellung einer Grundversorgung muss sich also realistisch gesehen an der Länge der zu verlegenden Schlauchleitung orientieren.

Zusätzlich ist zu bedenken, dass Hydranten auf einer Astleitung nur von einer Seite mit Wasser versorgt werden. Bei der Bewertung der Grundversorgung können solche Hydranten nicht angerechnet werden, wenn sie durch eine Trinkwasserleitung mit einem Durchmesser von 50 mm (DN 50) oder weniger gespeist werden. Solche Hydranten erreichen die geforderte Löschwassermenge von 24 m³/h nicht zuverlässig und reichen für eine effektiven Löschangriff nicht aus.

Die Bewertung der Grundversorgung im Musikerviertel nach den vorgenannten Kriterien ergibt kleinere Versorgungslücken in der Schubertstraße, der Beethovenstraße und der Mozartstraße. Sie ergibt aber auch eine kritische Unterversorgung im Bereich der Wagnerstraße.

 

Maßnahmen Musikerviertel

Um die Unterversorgung im Bereich der Wagnerstraße zu beheben, bietet sich der Einbau eines weiteren Hydranten im Siedlungsbereich an. Idealerweise sollte dieser an der Wagnerstraße / Ecke Haydnstraße liegen. Es ließen sich somit neben der Unterversorgung der Wagnerstraße auch anderen kleineren Unterversorgungen beheben. Der gewünschte Standort des neuen Hydranten ist mit einem dunkelgrünen Punkt markiert, die von ihm aus möglichen Löschwasserleitungen sind in hellgrün dargestellt.

Eine Anfrage zur Abgabe eines Angebotes an den OOWV ist erfolgt, dass konkrete Angebot steht allerdings noch aus.

 

Änderung der Vorgehensweise zur Behebung von Unterversorgungen

Bei der Ermittlung der Grundversorgung mit Löschwasser bei Bauanträgen oder auch bei der Planung der Behebung von Unterversorgungen fallen immer wieder einzelne kleine Gebiete auf, in denen Unterversorgungen bestehen, die zuvor nicht bekannt waren. Die Anzahl an festgestellten Unterversorgungen ist dabei so groß, dass die Abarbeitung der einzelnen Fälle für sich kein sinnvolles Vorgehen mehr darstellt. Dies war somit letztmalig beim Musikerviertel der Fall.

Das Ordnungsamt hat das Vorgehen dahingehend angepasst, dass nunmehr aktiv nach Unterversorgungen geforscht wird. Hierzu erfolgt die Eintragung aller vorhandenen Hydranten eines Ortsteiles in das Katasterprogramm der Gemeinde. Anschließend werden von den Hydranten fiktive Leitungen mit einer Länge von 200 m gezogen. Es lässt sich dann abschließend erkennen, wo Unterversorgungen bestehen. Die betroffenen Bereiche werden in rot markiert. So ergibt sich ein Plan für jeden Ortsteil, der neben den Hydranten auch die Unterversorgungen anzeigt. Durch die Nutzung des Katasterprogrammes sind Änderungen jederzeit erfassbar, so dass die Pläne immer den aktuellsten Stand haben. Die Ermittlung der Unterversorgungen wird sich über einige Wochen hinweg ziehen. Ziel ist die Fertigstellung des Gesamtplanes bis zum Feuerwehrausschuss im September. Bereits jetzt konnten die Ortsteile Wildenloh, Friedrichsfehn Nord und Friedrichsfehn Süd bearbeitet werden. Die Ergebnisse liegen der Vorlage als Anlagen bei.

 

Wildenloh

Im Bereich Wildenloh zeigen sich erhebliche Unterversorgungen im Bereich des westlichen Siedlungsbestandes. Auch im Bereich des Kavallerieweges gibt es einen kleinen unterversorgten Bereich. Insgesamt sind 32 Wohneinheiten unterversorgt.

 

 

Friedrichsfehn Nord

Im Ortsteil Friedrichsfehn Nord sieht die Grundversorgung mit Löschwasser insgesamt gut aus. Es gibt zwar unterversorgte Bereiche, diese sind jedoch nicht sehr ausgeprägt oder es handelt sich um einzelne Gebäude. Insgesamt sind 8 Wohneinheiten unterversorgt.

Neben den unterversorgten Bereichen sollte sich Gedanken zu den Geländen Sommerfeld und Hilgen gemacht werden. Hier gilt es zu prüfen, in wie weit umliegenden Hydranten sowie der Teich der Firma Sommerfeld auf den Geländen als ausreichend angesehen werden können oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.

 

Friedrichsfehn Süd

Es zeigen sich erhebliche Unterversorgungen im Bereich Friedrichsfehn Süd. Insgesamt sind 54 Wohneinheiten betroffen. Rechnet man vier im Ziegelweg liegende Baugrundstücke dazu, so erhöht sich die Zahl auf 59.

Unter anderem sollte dort auch die Grundversorgung an den Schul- und Kindertagesstätten östlich der Dorfstraße beleuchtet werden. Aufgrund der Größe der Areale und der Gebäude erscheint die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle (z. B. als Löschbrunnen) auf dem Gelände als sinnvoll.

 

Bezüglich der Versorgung der Gebiete an der B401 ist theoretisch der Küstenkanal als mögliche Wasserentnahmestelle verfügbar. Die Einsätze der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass eine Wasserentnahme aus dem Küstenkanal auf der Nordseite aufgrund des bestehenden Bewuchses sowie der Leitplanke nur unter erheblichen Anstrengungen möglich ist und sehr viel Personal bindet, wird die B401 hierfür komplett gesperrt werden müssen. Bei Berücksichtigung der zu erwartenden Tagesverfügbarkeit der an der B401 zuständigen Ortsfeuerwehren, ist dies nicht leistbar. Der Küstenkanal kann somit zur Grundversorgung an der B401 nicht angerechnet werden. Auf der Südseite ist die Anrechnung jedoch problemlos möglich.    

 

 


Finanzierung:

 

 

 


Anlagen:

-       Übersichten Musikerviertel

-       Hydranten- und Versorgungsplan Gemeinde Edewecht

-       Übersichten Wildenloh

-       Übersichten Friedrichsfehn Nord

-       Übersichten Friedrichsfehn Süd