Betreff
Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Vorlage
2023/FB I/3969
Aktenzeichen
122.01
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat dem Amtsgericht Westerstede nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem dazu ergangenen Erlass 16 Personen zu benennen, die in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen werden sollen.

 

Des Weiteren sind dem Landkreis Ammerland mindestens 9 Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu benennen. Die als Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Insgesamt sollen die Vorschlagslisten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Die Edewechter Einwohnerschaft wurde über die NWZ am 17.01.2023 und über die Homepage vom 14.01.2023 bis 20.02.2023 über die bevorstehenden Wahlen und die Möglichkeiten zur Bewerbung informiert.

 

Insgesamt haben sich 19 Personen für das Amt der Schöffinnen bzw. Schöffen, 9 Personen für das Amt der Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen und 12 Personen für beide Ämter beworben. Hieraus sind unter Beachtung der §§ 32 bis 37 GVG zwei getrennte Vorschlagslisten aufzustellen. Es wird gebeten, 16 Personen für die Vorschlagsliste der Schöffinnen/Schöffen und mindestens 9 Personen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen zu benennen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.

 

 


Anlagen:

Aufstellungen der Bewerbungen

§§ 32 bis 37 GVG