Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat dem Amtsgericht Westerstede nach dem
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem dazu ergangenen Erlass 16 Personen zu
benennen, die in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen werden sollen.
Des Weiteren sind dem Landkreis Ammerland mindestens 9 Personen für die
Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die
Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu benennen. Die als Jugendschöffinnen bzw.
Jugendschöffen vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der
Jugenderziehung erfahren sein.
Insgesamt sollen die Vorschlagslisten alle Gruppen der Bevölkerung nach
Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Edewechter Einwohnerschaft wurde über die NWZ am 17.01.2023 und über
die Homepage vom 14.01.2023 bis 20.02.2023 über die bevorstehenden Wahlen und
die Möglichkeiten zur Bewerbung informiert.
Insgesamt haben sich 19 Personen für das Amt der Schöffinnen bzw.
Schöffen, 9 Personen für das Amt der Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen und
12 Personen für beide Ämter beworben. Hieraus sind unter Beachtung der §§ 32
bis 37 GVG zwei getrennte Vorschlagslisten aufzustellen. Es wird gebeten, 16
Personen für die Vorschlagsliste der Schöffinnen/Schöffen und mindestens 9
Personen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen zu
benennen.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu erarbeiten.
Anlagen:
Aufstellungen der Bewerbungen
§§ 32 bis 37 GVG