Betreff
Überplanmäßige Erhöhung der finanziellen Mittel zur Erstellung eines digitalen Moorkatasters
Vorlage
2023/FB III/3959
Aktenzeichen
FB III - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

Für das Projekt digitales Moorkataster sind im Haushalt planmäßig 25.000 Euro angesetzt. Die Gemeinde Edewecht tritt für das Projekt zunächst mit bis zu 100.000 Euro in Vorleistung. Im Rahmen eines interkommunalen Vertrages verpflichten sich die drei kooperierenden Parteien zur Deckung der übrigen Ausgaben in Höhe von 75.000 Euro. Das Projekt wird zu 80 % mit EU Mitteln aus der LEADER Region Parklandschaft Ammerland und zu 20 % aus dem Zusatzfördertopf Zusammerland gefördert.

 


Sachdarstellung:

Auf Initiative des Klimaschutzmanagements der Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sowie in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rastede und der Stadt Westerstede wurde ein LEADER-Antrag zur Erstellung eines digitalen Moorkatasters gestellt. Dem Antrag wurde von der Regionalen LEADER Aktionsgruppe am 24.11.2022 einstimmig stattgegeben.

 

Das vorgesehene Projektvolumen beträgt 100.000 Euro, zu dessen Finanzierung zu 80 % eine EU-Förderung über die LEADER Region Parklandschaft Ammerland und zu 20 % der Zusatzfördertopf Zusammerland in Anspruch genommen werden sollen.

 

Obwohl es sich um ein interkommunales Projekt handelt, muss eine einzelne Partei gegenüber der fördermittelgebenden Stelle (Amt für regionale Landesentwicklung) als Projektträgerin fungieren. Ebenso ist das Projekt von einer zentralen Stelle auszuschreiben. Die Gemeinde Edewecht hat sich bereiterklärt, die Projektträgerschaft für das Vorhaben zu übernehmen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Die Zusammenarbeit mit den kooperierenden Gemeinden und der Stadt Westerstede wird in Form eines interkommunalen Vertrages geregelt (siehe Anlage). Hierin ist vereinbart, dass jede der vier Parteien jeweils Haushaltsmittel bzw. entsprechende Haushaltsansätze in Höhe von 25.000 Euro bereithält. Die Gemeinde Edewecht wird gegenüber den Auftragnehmern hinsichtlich der Rechnungsbegleichung zunächst in Vorleistung treten und die verauslagten Beträge anschließend gegenüber den kooperierenden Gemeinden und der Stadt Westerstede bis zu einem Betrag von 75.000 Euro geltend machen. Die kooperierenden Parteien verpflichten sich zur unverzüglichen Erstattung der Kosten. Da die Gemeinde Edewecht die Mittel zunächst verauslagt, ist ein Beschluss zur überplanmäßigen Bereitstellung der Mittel erforderlich.

 

Für das Projekt wird folgender Zeitplan angestrebt:

 

·         Angebotserstellung ab 18.01.2023

·         Submission ab 20.02.2023

·         Zuschlagserteilung ab 21.03.2022

·         Umsetzung bestmöglich bis Ende 2023

 

Das Projekt soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz näher erläutert werden.

 


Beschlussvorschlag:

·         Die zur Vorfinanzierung eines digitalen Moorkatasters benötigten überplanmäßigen Mittel in Höhe von 75.000 Euro werden für das Haushaltsjahr 2023 zusätzlich zur Verfügung gestellt.

·         Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Verwaltung eine Vergabeermächtigung in Höhe von 100.000 Euro zum Zwecke der Erstellung eines digitalen Moorkatasters.

 


Anlagen:

 

Interkommunale Vereinbarung LEADER Moorkataster

Projektsteckbrief LEADER Moorkataster