Betreff
Spielgerätesteuer - Erhöhung des Steuersatzes
Vorlage
2022/FB I/3941
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

Die Erhöhung des Steuersatzes führt bei gleichbleibender Bemessungsgrundlage zu Mehrerträgen in Höhe von rd. 25.000 €.

 


Sachdarstellung:

 

Der aktuelle Hebesatz der Spielgerätesteuer liegt bei 20 vom Hundert für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. – sowohl für Geräte in Spielhallen als auch für Geräte an anderen Orten. Es liegt nunmehr ein Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 24.05.2022 vor, wonach der Steuersatz von 22 vom Hundert kein Verstoß gegen Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz (Berufsfreiheit) darstellt. Entsprechend des Urteiles stellt der Hebesatz von 22 vom Hundert keine erdrosselnde Wirkung für den Gewerbetreibenden dar.

 

Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, den Hebesatz in der Gemeinde Edewecht diesem Urteil anzupassen und den aktuellen Hebesatz auf 22 vom Hundert festzusetzen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 2. Änderung der Spielgerätesteuersatzung wird in der vorgelegten Fassung als Satzung beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

Entwurf der Änderungssatzung