Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat die als Anlage beigefügten Berichte über die Jahresabschlüsse des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018 in diesem Jahr vorgelegt.

 

Die Jahresabschlüsse ergaben keine Prüfungsfeststellungen. Sie schließen mit folgender Bestätigung:

 

„Entsprechend § 33 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung wird bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

 


Beschlussvorschlag:

1.  Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt der Rat die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018.

2.  Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG werden folgende Jahresergebnisse festgestellt:

a)    für 2016 in Höhe von -826,18 €

b)    für 2017 in Höhe von -2804,44 €

c)    für 2018 in Höhe von - 2702,82 €.

3.  Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht die Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018.

 


Anlagen:

- Berichte über die Jahresabschlüsse des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018