Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2024 - 2026
Vorlage
2022/FB I/3937
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Planungen für das Haushaltsjahr 2023 stehen unter dem Einfluss einer multiplen Krise, so dass eine valide Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung und deren Auswirkung nur unter Berücksichtigung bestimmter Annahmen erfolgen kann. Die Erstellung des vorliegenden Zahlenwerks ist dabei grundsätzlich aus einer optimistischen Betrachtung erfolgt. Auf der Basis der Steuerschätzungen und der Orientierungsdaten ist für die nächsten Jahre von einer, teils inflationär bedingten, weiteren Steigerung der Steuererträge ausgegangen worden. Ferner wurde bei den Energiekosten das avisierte Einsparziel von 20 % sowie eine Deckelung des Gas- und Strompreises angenommen.

 

Ergebnishaushalt

 

Für das Haushaltsjahr 2023 und den sich anschließenden Ergebnisplanungszeitraum wurde von gleichbleibenden Hebesätzen (Grundsteuer A und B 335 %, Gewerbesteuer 360 %) ausgegangen. Die Kreisumlage wurde mit 34 % angenommen. Der Grundbetrag wurde anhand der Orientierungsdaten mit 1.272 € berücksichtigt und liegt damit rd. 4,1 % über dem Vorjahreswert. Gegenüber dem Vorjahresansatz fällt die Steigerung bei den Personalkosten mit lediglich rd. 230T€ bzw. rd. 1,9 % in Anbetracht der anstehenden Tarifverhandlungen relativ gering aus, die zu erwartenden Minderaufwendungen im lfd. Jahr geben allerdings Grund zur Annahme, dass der Ansatz einer realistischen Größenordnung entspricht.

 

Trotz optimistischer Herangehensweise gelingt es allerdings nicht, für das Haushaltsjahr 2023 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen:

 

Summe ordentlicher Erträge:

46.104.400 €

Summe ordentlicher Aufwendungen:

49.708.900 €

Ordentliches Ergebnis:

-3.604.500 €

 

Zur Begründung ist im Wesentlichen auf die erheblichen Aufwandssteigerungen bei den Sach- und Dienstleistungen zu verweisen und hier wiederum auf die gestiegenen Energiekosten. Im Vergleich zum lfd. Haushalt sind die veranschlagten Aufwendungen für Strom und Gas um rd. 2,23 Mio. € auf insgesamt rd. 3,24 Mio. € gestiegen. Wie bereits ausgeführt, entspricht dieser Ansatz nicht den Ergebnissen aus der letzten Ausschreibung, sondern berücksichtigt die Einsparziele und zu erwartende Deckelungen der Energiepreise. Andernfalls wäre ein Betrag von rd. 4,2 Mio. € einzuplanen gewesen.

 

Aufgrund der positiven Entwicklung der Steuerkraft kommt es zudem zu einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage um rd. 1,06 Mio. € auf nunmehr 10,3 Mio. € bei einem gleichbleibendem Umlagesatz von 34 %.

 

Diese Mehraufwendungen lassen sich letztlich auch nicht durch die weiterhin positive Entwicklung auf der Ertragsseite decken. Für das Jahr 2023 wird wiederum von einer Steigerung um rd. 1,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahresplan ausgegangen. Diese ist letztlich im Wesentlichen auf den um 1,3 Mio. € gestiegenen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zurückzuführen. Aufgrund der gestiegenen eigenen Steuerkraft kommt es allerdings auch – trotz höherem Grundbetrag – zu einer deutlichen Reduzierung der Schlüsselzuweisungen auf nur noch rd. 5,26 Mio. € (- rd. 1 Mio. €). Haushaltsrechtlich kann allerdings zumindest rechnerisch von einem Haushaltsausgleich ausgegangen werden, weil voraussichtlich eine Deckung über die Überschussrücklage (Stand 31.12.2020: rd. 33,9 Mio. €) erfolgen kann.

 

Über den Ergebnisplanungszeitraum 2024 bis 2026 ist derzeit unter Berücksichtigung von deutlich steigenden Erträgen bei den Steuern und Zuwendungen von leichten Verbesserungen auszugehen, so dass sich die Ergebnisse voraussichtlich wieder positiv gestalten werden (2024: +1.270.100 €, 2025: 886.900 €, 2026: 908.100 €), dieses allerdings nur unter Berücksichtigung der aktuellen Hebesätze.

 

Finanzhaushalt

Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt wirkt sich entsprechend auf den Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus, welcher mit -1.444.100 € auszuweisen ist und somit keinen Beitrag zur Finanzierung des Investitionsprogramms leisten kann.

 

Zur Refinanzierung des weiterhin hohen Investitionsvolumens von rd. 11,9 Mio. € trägt im Wesentlichen die hohe Liquidität bei, so dass es voraussichtlich gelingen wird, im Haushaltsjahr 2023 ohne Aufnahme von Krediten auszukommen. Im Finanzplanungszeitraum werden allerdings Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 9,4 Mio. € erforderlich um die über den gesamten Planungszeitraum veranschlagten Investitionen in Höhe von rd. 36,9 Mio. € finanzieren zu können. Der Schuldenstand wird sich daher zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 9,2 Mio. € belaufen zuzüglich der Verbindlichkeiten des Immobilienbetriebs in Höhe von dann 3,7 Mio. €, mithin insgesamt rd. 12,9 Mio. €.

 

Das Investitionsprogramm wird im Übrigen im Wesentlichen von einigen wenigen Großprojekten dominiert. Zu nennen sind hier der Neubau an der GOBS Friedrichsfehn mit insgesamt 7,2 Mio. €, die „Sanierungsmaßnahme“ Heinz zu Jührden-Halle mit 4,3 Mio. € (bei einer Förderung von 1.940.000 €) und der Ausbau der Oldenburger Straße mit rd. 2,4 Mio. € (Eigenanteil rd. 1,86 Mio. €).

 

Bewertung:

 

Zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation wird u. a. auf den Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit abgestellt. Dieser sollte dem Werteverzehr (Auflösungserträge aus Sonderposten abzgl. Abschreibungen) und der ordentlichen Tilgung entsprechen. Für das Jahr 2023 kann infolge des negativen Ergebnisses kein positiver Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Für die Folgejahre wird dieses nur unter der Prämisse gelingen, dass die Hebesätze in gleicher Höhe Anwendung finden und nicht auf den Stand von 2020 zurückfallen:

 

 

2023

2024

2025

2026

Werteverzehr

-2.061.700

-2.061.700

-2.061.700

-2.061.700

Ordentl. Tilgung

-502.800

-577.500

-719.100

744.100

 

 

 

 

 

Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit

-1.444.100

3.430.000

2.947.100

2.940.300

 

 

 

 

 

Saldo:

-4.008.600

790.800

166.300

134.500


Ferner ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune sicherzustellen. Diese ist anzunehmen, wenn u.a. der Haushaltsausgleich nach Planung und Rechnung erreicht ist und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist. Für das kommende Haushaltsjahr ist dieses zumindest in der Planung nicht gegeben. Für den Ergebnisplanungszeitraum kann ein Ausgleich nur unter Berücksichtigung einer Fortschreibung der Hebesätze erzielt werden. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass für die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht insbesondere die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist.

 

Fazit:

 

Trotz einer wiederum deutlichen Steigerung der zu erwartenden Erträge und eines insbesondere ab dem Kalenderjahr 2024 des Ergebnisplanungszeitraumes sprunghaften Anstieges der Gesamterträge auf über 50 Mio. € p. a. gelingt es nicht, aus eigener Kraft die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des Investitionsprogramms zu erwirtschaften. Dies ist sicherlich auch auf die deutlichen Kostensteigerungen bei den Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Allerdings sind auch größere Anstrengungen erforderlich, die stetig steigenden Aufwendungen einzudämmen und auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Dieser Grundsatz ist insbesondere auch für die investiven Auszahlungen zu berücksichtigen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass neben den bereits heute berücksichtigten Maßnahmen für die traditionellen Bereiche wie bspw. Schulen und Straßen in Zukunft auch noch mehr der Finanzbedarf für die Transformationen, die auch die Kommunen in den Bereichen Klimawandel, Demografie, Infrastruktursicherung, Cyber-Sicherheit und Digitalisierung bewältigen müssen, zu decken sein wird.

Am Ende ist die Frage zu beantworten, ob eine strukturelle Unterfinanzierung des Investitionsprogramms durch umfangreiche Kreditaufnahmen aufgefangen werden oder ob es im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung eine Begrenzung der Investitionen in Höhe der verfügbaren Mittel geben soll. Bedenkt man, dass kommunale Investitionen in aller Regel nicht rentierlich sind, sondern zu Folgekosten und damit Folgebelastungen des Ergebnishaushalts führen, dürfte letztlich nur der Weg einer eigenfinanzierten Entwicklung nachhaltig und generationengerecht sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2024 – 2026 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Anlagen:

 

Entwurf der Haushaltssatzung

Gesamtergebnishaushalt

Gesamtfinanzhaushalt

Investitionsprogramm