Sachdarstellung:
Die Planungen für das Haushaltsjahr 2023 stehen unter dem Einfluss einer
multiplen Krise, so dass eine valide Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung
und deren Auswirkung nur unter Berücksichtigung bestimmter Annahmen erfolgen
kann. Die Erstellung des vorliegenden Zahlenwerks ist dabei grundsätzlich aus
einer optimistischen Betrachtung erfolgt. Auf der Basis der Steuerschätzungen
und der Orientierungsdaten ist für die nächsten Jahre von einer, teils
inflationär bedingten, weiteren Steigerung der Steuererträge ausgegangen
worden. Ferner wurde bei den Energiekosten das avisierte Einsparziel von 20 %
sowie eine Deckelung des Gas- und Strompreises angenommen.
Ergebnishaushalt
Für das Haushaltsjahr 2023 und den sich anschließenden
Ergebnisplanungszeitraum wurde von gleichbleibenden Hebesätzen (Grundsteuer A
und B 335 %, Gewerbesteuer 360 %) ausgegangen. Die Kreisumlage wurde mit 34 %
angenommen. Der Grundbetrag wurde anhand der Orientierungsdaten mit 1.272 €
berücksichtigt und liegt damit rd. 4,1 % über dem Vorjahreswert. Gegenüber dem
Vorjahresansatz fällt die Steigerung bei den Personalkosten mit lediglich rd.
230T€ bzw. rd. 1,9 % in Anbetracht der anstehenden Tarifverhandlungen relativ
gering aus, die zu erwartenden Minderaufwendungen im lfd. Jahr geben allerdings
Grund zur Annahme, dass der Ansatz einer realistischen Größenordnung
entspricht.
Trotz optimistischer Herangehensweise gelingt es allerdings nicht, für
das Haushaltsjahr 2023 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen:
Summe ordentlicher
Erträge: |
46.104.400
€ |
Summe ordentlicher
Aufwendungen: |
49.708.900
€ |
Ordentliches Ergebnis: |
-3.604.500 € |
Zur Begründung ist im Wesentlichen auf die erheblichen
Aufwandssteigerungen bei den Sach- und Dienstleistungen zu verweisen und hier
wiederum auf die gestiegenen Energiekosten. Im Vergleich zum lfd. Haushalt sind
die veranschlagten Aufwendungen für Strom und Gas um rd. 2,23 Mio. € auf
insgesamt rd. 3,24 Mio. € gestiegen. Wie bereits ausgeführt, entspricht dieser
Ansatz nicht den Ergebnissen aus der letzten Ausschreibung, sondern
berücksichtigt die Einsparziele und zu erwartende Deckelungen der Energiepreise.
Andernfalls wäre ein Betrag von rd. 4,2 Mio. € einzuplanen gewesen.
Aufgrund der positiven Entwicklung der Steuerkraft kommt es zudem zu
einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage um rd. 1,06 Mio. € auf nunmehr 10,3
Mio. € bei einem gleichbleibendem Umlagesatz von 34 %.
Diese Mehraufwendungen lassen sich letztlich auch nicht durch die
weiterhin positive Entwicklung auf der Ertragsseite decken. Für das Jahr 2023
wird wiederum von einer Steigerung um rd. 1,5 Mio. € gegenüber dem
Vorjahresplan ausgegangen. Diese ist letztlich im Wesentlichen auf den um 1,3
Mio. € gestiegenen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zurückzuführen.
Aufgrund der gestiegenen eigenen Steuerkraft kommt es allerdings auch – trotz
höherem Grundbetrag – zu einer deutlichen Reduzierung der Schlüsselzuweisungen
auf nur noch rd. 5,26 Mio. € (- rd. 1 Mio. €). Haushaltsrechtlich kann
allerdings zumindest rechnerisch von einem Haushaltsausgleich ausgegangen
werden, weil voraussichtlich eine Deckung über die Überschussrücklage (Stand
31.12.2020: rd. 33,9 Mio. €) erfolgen kann.
Über den Ergebnisplanungszeitraum 2024 bis 2026 ist derzeit unter
Berücksichtigung von deutlich steigenden Erträgen bei den Steuern und
Zuwendungen von leichten Verbesserungen auszugehen, so dass sich die Ergebnisse
voraussichtlich wieder positiv gestalten werden (2024: +1.270.100 €, 2025:
886.900 €, 2026: 908.100 €), dieses allerdings nur unter Berücksichtigung der
aktuellen Hebesätze.
Finanzhaushalt
Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt wirkt sich entsprechend auf den Saldo
aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus, welcher mit -1.444.100 € auszuweisen ist und
somit keinen Beitrag zur Finanzierung des Investitionsprogramms leisten kann.
Zur Refinanzierung des weiterhin hohen Investitionsvolumens von rd. 11,9
Mio. € trägt im Wesentlichen die hohe Liquidität bei, so dass es
voraussichtlich gelingen wird, im Haushaltsjahr 2023 ohne Aufnahme von Krediten
auszukommen. Im Finanzplanungszeitraum werden allerdings Kreditaufnahmen in
Höhe von rd. 9,4 Mio. € erforderlich um die über den gesamten Planungszeitraum
veranschlagten Investitionen in Höhe von rd. 36,9 Mio. € finanzieren zu können.
Der Schuldenstand wird sich daher zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd.
9,2 Mio. € belaufen zuzüglich der Verbindlichkeiten des Immobilienbetriebs in
Höhe von dann 3,7 Mio. €, mithin insgesamt rd. 12,9 Mio. €.
Das Investitionsprogramm wird im Übrigen im Wesentlichen von einigen
wenigen Großprojekten dominiert. Zu nennen sind hier der Neubau an der GOBS
Friedrichsfehn mit insgesamt 7,2 Mio. €, die „Sanierungsmaßnahme“ Heinz zu
Jührden-Halle mit 4,3 Mio. € (bei einer Förderung von 1.940.000 €) und der
Ausbau der Oldenburger Straße mit rd. 2,4 Mio. € (Eigenanteil rd. 1,86 Mio. €).
Bewertung:
Zur Bewertung der wirtschaftlichen Situation wird u. a. auf den Saldo aus
lfd. Verwaltungstätigkeit abgestellt. Dieser sollte dem Werteverzehr
(Auflösungserträge aus Sonderposten abzgl. Abschreibungen) und der ordentlichen
Tilgung entsprechen. Für das Jahr 2023 kann infolge des negativen Ergebnisses
kein positiver Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Für
die Folgejahre wird dieses nur unter der Prämisse gelingen, dass die Hebesätze
in gleicher Höhe Anwendung finden und nicht auf den Stand von 2020
zurückfallen:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Werteverzehr |
-2.061.700 |
-2.061.700 |
-2.061.700 |
-2.061.700 |
Ordentl. Tilgung |
-502.800 |
-577.500 |
-719.100 |
744.100 |
|
|
|
|
|
Saldo aus lfd.
Verw.tätigkeit |
-1.444.100 |
3.430.000 |
2.947.100 |
2.940.300 |
|
|
|
|
|
Saldo: |
-4.008.600 |
790.800 |
166.300 |
134.500 |
Ferner ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune sicherzustellen. Diese
ist anzunehmen, wenn u.a. der Haushaltsausgleich nach Planung und Rechnung
erreicht ist und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen
ist. Für das kommende Haushaltsjahr ist dieses zumindest in der Planung nicht
gegeben. Für den Ergebnisplanungszeitraum kann ein Ausgleich nur unter
Berücksichtigung einer Fortschreibung der Hebesätze erzielt werden. Anzumerken
ist in diesem Zusammenhang, dass für die Genehmigung des Haushaltes durch die
Kommunalaufsicht insbesondere die Sicherstellung der dauernden
Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist.
Fazit:
Trotz einer wiederum deutlichen Steigerung der zu erwartenden Erträge und
eines insbesondere ab dem Kalenderjahr 2024 des Ergebnisplanungszeitraumes
sprunghaften Anstieges der Gesamterträge auf über 50 Mio. € p. a. gelingt es
nicht, aus eigener Kraft die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des
Investitionsprogramms zu erwirtschaften. Dies ist sicherlich auch auf die deutlichen
Kostensteigerungen bei den Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen.
Allerdings sind auch größere Anstrengungen erforderlich, die stetig steigenden
Aufwendungen einzudämmen und auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Dieser
Grundsatz ist insbesondere auch für die investiven Auszahlungen zu
berücksichtigen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass neben den bereits heute
berücksichtigten Maßnahmen für die traditionellen Bereiche wie bspw. Schulen
und Straßen in Zukunft auch noch mehr der Finanzbedarf für die
Transformationen, die auch die Kommunen in den Bereichen Klimawandel,
Demografie, Infrastruktursicherung, Cyber-Sicherheit und Digitalisierung
bewältigen müssen, zu decken sein wird.
Am Ende ist die Frage zu beantworten, ob eine strukturelle Unterfinanzierung
des Investitionsprogramms durch umfangreiche Kreditaufnahmen aufgefangen werden
oder ob es im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung eine
Begrenzung der Investitionen in Höhe der verfügbaren Mittel geben soll. Bedenkt
man, dass kommunale Investitionen in aller Regel nicht rentierlich sind,
sondern zu Folgekosten und damit Folgebelastungen des Ergebnishaushalts führen,
dürfte letztlich nur der Weg einer eigenfinanzierten Entwicklung nachhaltig und
generationengerecht sein.
Beschlussvorschlag:
Dem zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 vorliegenden Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 einschl.
des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2024 –
2026 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere
Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
Entwurf der Haushaltssatzung
Gesamtergebnishaushalt
Gesamtfinanzhaushalt
Investitionsprogramm