Finanzierung:
Im Haushalt 2022 stehen die
notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 19.10.2022 beantragt der Bürgerbus Edewecht e.V. zur Deckung der laufenden Kosten im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 €.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bürgerbus Edewecht e.V. zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 5.000,00 € beantragt.
Die seinerzeit genannten Gründe für die Beantragung des
Liquiditätszuschusses bestehen nach wie vor. Das sind die gestiegenen
Energiepreise, weiterhin muss der Verein 19 % Mehrwertsteuer an das Finanzamt
abführen, aber den Fahrgästen werden nur 7 % in Rechnung gestellt, die
Differenz von 12 % geht zu Lasten des Vereins. Des Weiteren hat der Bürgerbusverein
keine Einnahmen aus Schüler- und Studententickets, Tickets für
Schwerbehinderte, Onlinetickets oder der MIA und BOB-Karteninhaber.
Die Bürgerbusvereine des Landkreises Ammerland haben die Problematiken
bereits an mehreren Stellen deutlich gemacht, jedoch ist kurzfristig nicht mit
Entlastungen/Ergebnissen zu rechnen.
Sofern vom Ausschuss gewünscht, wird der Bürgerbus Edewecht e.V. in der
Sitzung den Antrag erläutern und in diesem Zusammenhang über die Arbeit des
Vereins und die Entwicklung der Fahrgastzahlen berichten.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerbus Edewecht e.V.
erhält für ungedeckte Kosten im Jahr 2022 einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in
Höhe von insgesamt 9.000,00 €; der in diesem
Haushaltsjahr bereits gewährte Liquiditätszuschuss an den Bürgerbus
Edewecht e.V. in Höhe von 5.000,00 € wird in einen nichtrückzahlbaren Zuschuss
umgewandelt, zusätzlich werden weitere 4.000,00 € als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Anlagen:
Antrag des Bürgerbus Edewecht e.V. vom 19.10.2022