Betreff
Antrag Bürgerbusverein Edewecht e. V. auf Zuschuss zur Deckung der Kosten für das Jahr 2022
Vorlage
2022/FB III/3936
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushalt 2022 stehen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 


Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 19.10.2022 beantragt der Bürgerbus Edewecht e.V. zur Deckung der laufenden Kosten im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 €.

 

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bürgerbus Edewecht e.V. zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 5.000,00 € beantragt. 

Die seinerzeit genannten Gründe für die Beantragung des Liquiditätszuschusses bestehen nach wie vor. Das sind die gestiegenen Energiepreise, weiterhin muss der Verein 19 % Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, aber den Fahrgästen werden nur 7 % in Rechnung gestellt, die Differenz von 12 % geht zu Lasten des Vereins. Des Weiteren hat der Bürgerbusverein keine Einnahmen aus Schüler- und Studententickets, Tickets für Schwerbehinderte, Onlinetickets oder der MIA und BOB-Karteninhaber.

Die Bürgerbusvereine des Landkreises Ammerland haben die Problematiken bereits an mehreren Stellen deutlich gemacht, jedoch ist kurzfristig nicht mit Entlastungen/Ergebnissen zu rechnen.

 

Sofern vom Ausschuss gewünscht, wird der Bürgerbus Edewecht e.V. in der Sitzung den Antrag erläutern und in diesem Zusammenhang über die Arbeit des Vereins und die Entwicklung der Fahrgastzahlen berichten. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgerbus Edewecht e.V. erhält für ungedeckte Kosten im Jahr 2022 einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von insgesamt 9.000,00 €; der in diesem  Haushaltsjahr bereits gewährte Liquiditätszuschuss an den Bürgerbus Edewecht e.V. in Höhe von 5.000,00 € wird in einen nichtrückzahlbaren Zuschuss umgewandelt, zusätzlich werden weitere 4.000,00 € als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

 

 


Anlagen:

Antrag des Bürgerbus Edewecht e.V. vom 19.10.2022