Finanzierung:
Im Haushalt 2022 sind
800.000 €, im Haushalt 2023 1,4 Mio. €, im Haushalt 2024 1,344 Mio. € und im
Haushalt 2025 650.000 € eingeplant. Demgegenüber steht eine Förderung für
das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 368.600 €, im Jahr 2023 von 388.000 €,
im Jahr 2024 von 582.000 € und im Jahr 2025 von 582.000 €. Nach
Genehmigung des Haushaltsplans 2022 erfolgte der Förderbescheid mit einer
Gesamtförderhöhe von 1,94 Mio. €.
Aufgrund der
Kostensteigerung und der Ausführungsverschiebung ergibt sich folgender Finanzplan,
der entsprechend im HH 2023 nachzufinanzieren wäre.
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Ausgaben [€] |
1,5 Mio. |
2,0 Mio. |
2,0 Mio. |
0,5 Mio. |
Förderung [€] |
631.000 |
582.000 |
582.000 |
|
Aufgrund der im Finanzplanungszeitraum bis zum Haushaltsjahr 2026 nicht absehbaren Absicherung der notwendigen Finanzmittel und der Aussage der Förderstelle, die Fördersumme von 1,94 Mio. Euro nicht aufzustocken, ist die Maßnahme zwar in fachtechnischer Hinsicht in dieser Berichtsvorlage abschließend und energieeffizient dargestellt, bedarf aber einer erheblichen Nachfinanzierung. Aus diesem Grunde wird der Maßnahmenbeschluss in der aktuellen Sitzung des Verwaltungsausschusses nur vorgestellt mit dem Ziel, in der folgenden Sitzung des Ausschusses eine abschließende Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung ist aufgrund des vorgegebenen Maßnahmenzeitraumes zeitnah geboten, um nicht Gefahr zu laufen, die Förderung vollständig zu verlieren.
Nach ersten Gesprächen mit der Förderstelle wäre es grundsätzlich denkbar, die Maßnahme in einen derart verringerten Umfang auszuführen, dass das ursprünglich angenommene Budget in Höhe von rd. 4,3 Mio. € ausreicht. Eine abschließende schriftliche Bestätigung steht jedoch noch aus. Die Reduzierung der Maßnahme auf das in der Kostenschätzung kalkulierte Investitionsvolumen wäre beispielsweise theoretisch denkbar, wenn auf die Sanierung der Hallenwände durch eine Vorhangfassade verzichtet werden würde. In technischer Hinsicht erfordert dies Anpassungen im Dachbereich als auch im Heizungssystem, wozu derzeit Prüfungen vorgenommen werden. Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
Sollte eine solche Trennung der Maßnahme technisch möglich sein, könnte in den
Folgejahren gegebenenfalls ein erneuter Förderantrag für die Errichtung der
Vorhangfassaden gestellt werden.
Aufgrund der zuvor geschilderten komplexen Sachzusammenhänge wäre im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2023 darüber zu entscheiden, dass alternativ zu der
vorgestellten Variante andere Maßnahmen mit größerem Finanzierungsbedarf zugunsten
einer vollständigen Sanierung der Heinz-zu-Jührden-Halle in einem Zuge
verschoben werden.
Sachdarstellung:
Wie im Rahmen der Verwaltungsausschusssitzung am 13.07.2021 sowie in der
darauffolgenden Ratssitzung am 20.07.2021 erörtert (Beschlussvorlage Nr.
2021/FB III/3571) ist es erforderlich, die Heinz-zu-Jührden-Halle zu sanieren.
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wurden finanzielle Mittel aus dem
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ beantragt und bewilligt.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Planungsleistungen
für die Sanierung der Heinz-zu-Jührden-Halle an das Planungsbüro ROH
Architektur aus Oldenburg vergeben (siehe Beschlussvorlage Nr.
2021/FB III/3608 der Verwaltungsausschusssitzung am 14.09.2021).
Im Rahmen der Förderung wurden der Gemeinde Edewecht
1,94 Mio. € Fördermittel bewilligt. Bei der bewilligten
Fördermittelhöhe handelt es sich um den maximal auszuschöpfenden Förderbetrag.
Die erste und somit beim Fördermittelgeber eingereichte Kostenschätzung
schließt mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4,312 Mio. € ab.
Die erste Planung sowie die darauf basierende Kostenschätzung, die
vom FB III im April 2021 erstellt wurde, umfasst die Erneuerung der
abgängigen Fassade, die Dachsanierung, die Dämmung der gesamten Gebäudehülle,
die Umrüstung der Beleuchtung auf LED, Sanierung und teilweise
rollstuhlgerechter Umbau der Umkleiden-, Dusch- und Sanitärräume sowie die
Umstellung der fossilen betriebenen Heizungsanlage auf Erdwärmepumpe unter
Einbindung einer Photovoltaikanlage.
Die Kostenberechnung des Architekturbüros ROH weist ein
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 5,9 Mio. € aus. Die Baunebenkosten
haben sich aufgrund der gestiegenen Baukosten ebenfalls erhöht (siehe Anlage
1).
Die Kostenschätzung wurde vor dem Beginn des Ukraine-Krieges angefertigt.
Angesichts der erheblichen und andauernden Auswirkungen des Ukraine-Krieges,
der Corona-Krise und der allgemeinen und andauernden Baupreissteigerungen ist
eine seriöse Kostenschätzung nur bedingt möglich. Seitens der Verwaltung wurden
die gestiegenen Baukosten aus der Kostenberechnung auf Plausibilität geprüft.
Hierzu wurden die Baupreisindizes vom Statistischen Bundesamt für Neubauten von
Wohn- und Nichtwohngebäuden zugrunde gelegt, welcher um ca. 24 % höher ist als
im Vergleich zum 3. Quartal 2020.
Demzufolge läge die Kostenschätzung unter Einbezug der Inflation ohne
Änderungen bei rund 5,35 Mio. €.
Die Verwaltung hat ein Unternehmen mit der chemischen Untersuchung der
Baustoffe beauftragt, um Schadstoffbelastungen in den Bauteilen zu prüfen.
Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Mineralwolle mit KMF belastet ist.
Die Entfernung der Mineralwolle ist somit nur unter erschwerten Bedingungen und
unter Einhaltung eines erhöhten Arbeitsschutzes möglich. Darüber hinaus kann
sodann zu diesem Zeitpunkt kein anderes Gewerk ausführend tätig werden. Dieser
Umstand führt zu Mehrkosten.
Zudem hat die Bestandsaufnahme des Gebäudes gezeigt, dass die
Bestandslüftungsanlage in der Sporthalle nicht ausreichend dimensioniert ist.
Der Luftstrom der Lüftungsanlage reicht für eine, im Bauantrag angebende
Zuschauer-/Nutzerzahl von bis zu 500 Personen nach dem heutigen Stand der
Technik nicht mehr aus. Somit ist es entgegen der Ursprungsplanung
erforderlich, im Hallenbereich eine neue und ausreichend dimensionierte
Lüftungsanlage zu verbauen. In den Umkleiden- sowie Nebenräumen war eine neue
Lüftungsanlage, angeknüpft an die Bestandsanlage vorgesehen.
Die nach dem neusten Stand der Technik geplante zentrale Lüftungsanlage
ist im Hallenbereich für die im Bauantrag angegebene Nutzeranzahl ausreichend.
Mit dieser Luftleistung würden ein hygienischer Luftaustausch sichergestellt
und somit die speziellen Corona-Bedingungen berücksichtigt.
Durch das Lüften gehen 40 - 50% der Energieanteile verloren, weshalb sich
der Einsatz von Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung positiv auf die
Energiebilanz auswirkt. Durch den Einsatz von Lüftungsanlagen mit einer
Wärmerückgewinnung können diese Verluste um bis zu 80 % - 90% reduziert werden.
Nachfolgend sollen die einzelnen Gewerke näher beschrieben werden.
Dachflächenarbeiten:
Der Rückbau der alten Dachfläche inklusive der derzeit vorhandenen
Lichtkuppeln wird bis auf das vorhandene Trapezblech/Schalung vorgenommen. Bei
dem derzeitigen Dachaufbau handelt es sich um eine zweilagige Bitumendachbahnen
mit einer Wärmedämmung von circa 12 cm sowie eine Dampfsperre. Durch die
Errichtung des neuen Dachaufbaus wird die Konstruktion um circa 25 cm
erhöht, da die Wärmedämmung, bestehend aus der Grunddämmung und der
Gefälledämmung auf circa 26 cm erhöht wird. Der restliche Dachaufbau ist
äquivalent zum Bestandsaufbau. Die derzeit verbauten Lichtkuppeln in den
Nebenräumen werden ersatzlos demontiert. Lichtkuppeln im Flachdachbereich sind
zum einen in der Bauausführung in Bezug auf Leckagen fehleranfällig und zum anderen
ist eine ausreichende Belüftung durch die Installation der neuen
Lüftungstechnik gewährleistet. Der Verbau von LED sorgt für eine ausreichende
Beleuchtung in den Räumlichkeiten.
Eingangsbereich:
Im Bereich des Sportlereingangs ist ein neues Vordach mit einer Tiefe von
circa 1,50 m geplant, da die Eingangstür
vorgezogen werden muss.
Fassadenarbeiten:
Im Bereich der Fassadenarbeiten werden notwendige Betonsanierungsarbeiten
vorgenommen. In diesem Zusammenhang werden neue Rückverankerung der bestehenden
vorgehängten Fassadenelemente sowie Rohbauöffnungen vorgenommen. Hierbei wird
vollflächig eine Dampfsperre sowie eine thermisch getrennte
Aluunterkonstruktion mit einer Wärmedämmung von 20 cm und einer Luftschicht von
4 cm verbaut und anschließend mit vorgehängten HPL Fassadenelementen
verschlossen. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Sockeldämmung als
Perimeterdämmung gemäß DIN auszuführen.
Im Bereich des Einganges sowie der allgemeinen Aufenthaltsräume wird eine
neue Verblendschale/Sockelmauerwerk mit dem selbigen Aufbau wie zuvor erörtert
erstellt. Näheres hierzu kann den Entwürfen entnommen werden.
Fenster- und Türenarbeiten im Außenbereich:
Alle Fenster und Türen werden zurückgebaut. Einzig die Besucheraußentür,
die Technikraumtür (Lüftungszentrale) und alle Fenster im oberen Bereich der
Halle bleiben so wie im Bestand erhalten.
Anschließend werden neue Türen- und Fensterelemente in Aluausführung mit
Dreifachverglasung mit dem System „TrioTerm Blau“ verbaut. Die Türelemente sind
automatisch öffnend.
Bodenflächen:
Eine Dämmung der Bodenflächen ist aufgrund der geringen Aufbauhöhe nicht
möglich. Der Rückbau der Böden wird bis auf die Betonsohle vorgenommen. Die
derzeit verbauten Natursteinplatten werden gegen einen zeitlosen Fliesenbelag
ausgetauscht. Im Technikraum wird der bestehende Bodenaufbau mit einem ölfesten
Anstrich versiegelt.
Der Boden im Gymnastikraum wird nicht erneuert.
Wandflächen:
Die vorhandenen Türöffnungen im Innenbereich werden entsprechend der
Planunterlagen verbreitert sowie erhöht.
o
Nassräume:
In den Duschen werden die vorhandenen
Fliesenbelege entfernt, die Wände neu verputzt sowie abgedichtet und
entsprechend neue zeitlose Fliesen gelegt.
o
Umkleideräume/Lehrer/Stiefelgang/Turnschuhgang/Sportlereingang:
Die Wandflächen in den soeben genannten
Bereichen werden überarbeitet, verspachtelt und im Anschluss neu gestrichen.
Das Verblendmauerwerk im Flurbereich bleibt erhalten.
o
Gymnastikraum:
Die Wände im Gymnastikraum werden neu
verputzt und mit Prallschutzsystem (Veloursbelag) bis zur Unterkonstruktion der
Decke ausgestattet.
Deckenflächen:
Die Deckenflächen im Bestand werden zurückgebaut und anschließend wird
eine neue abgehängte Gipskartondecke errichtet. Die Gipskartondecke ist im
Bereich des Foyers des Sportlereingangs akustisch ertüchtigt.
In den Nassräumen wird entsprechend dem Stand der Technik mit
Feuchtraumplatten gearbeitet. In den Technikräumen werden entsprechend den
Anforderungen F 30 Platten verbaut.
Im Gymnastikraum werden neue Stahlpaneeldecken verbaut, welche
ballwurfsicher, sowie akustisch wirksam sind.
Einbauten:
Insgesamt werden im Bereich der Umkleiden neue Umkleidebänke sowie
Garderoben von circa 75 m Länge verbaut.
Die Beschilderungen der Räumlichkeiten werden erneuert.
Regierraumfenster:
Die Türen inklusive der Zargen werden zurückgebaut und erneuert. In
diesem Zusammenhang wird das Fenster zur Sporthalle für den mittleren
Lehrerraum verbreitert. Entsprechend dieser Maßnahmen wird der Prallschutz in
diesem Teilbereich im Halleninneren ergänzt.
Außenanlagen:
In den Teilbereichen ist es erforderlich, die Pflasterflächen zur
Herstellung der neuen Sockelarbeiten zurückzubauen und anschließend
wiederherzurichten. Darüber hinaus wird ein neuer Spritzschutz im Bereich der vorhandenen
Rasenflächen in Form von Gehwegplatten mit einem Tiefboard mit Betonstütze
hergestellt. Die Geländeflächenaufarbeitung erfolgt mit abschließender neuer
Rasensaat.
Erweiterung der Technikzentrale auf dem Dach der Nebenräume:
Zur Erweiterung der neuen Lüftungsanlage ist eine Erweiterung der
Technikraumflächen auf dem Dach der Nebenräume notwendig. Eine neue tragende
Stahlbetondecke wird hierfür erstellt. Die neuen Lüftungsanlagen werden dabei
baulich eingehaust. Die Einhausung erfolgt über ein Stahltragwerk (Stützen und
Binder).
Photovoltaik-Anlage:
Um eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote zu erreichen, wird der in der
HzJ-Halle erzeugte überschüssige Strom zusätzlich zur Erwärmung des
Brauchwassers verwendet. Darüber hinaus wird geprüft, ob der darüber hinaus
gehender Strom im Schulgebäude verwendet werden kann.
Geothermieanlage:
Zur Erreichung der größtmöglichen Einsparungen konventioneller Energien
wird eine Geothermieanlage geplant.
Die vom Architekturbüro erstellten Planungen sowie die detaillierte
technische Baubeschreibung sind der Anlage zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage 1 - Kostenberechnung
Anlage 2 - Vorentwurf Technikzentrale
Anlage 3 - Vorentwurf Grundriss
Anlage 4 - Vorentwurf Ansichten
Anlage 5 - Vorentwurf Ansichten – Schnitt
Anlage 6 - Technische Baubeschreibung