Finanzierung:
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021
wurde berichtet (s. 2021/FB I/3684), dass aufgrund des niedrigen Zinsniveaus
eine Anlage der auf den gemeindlichen Bankkonten befindlichen Gelder nicht
lohnend ist.
Mittlerweile hat sich die Zinslandschaft wieder in Bereiche entwickelt,
in denen eine Geldanlage für die Gemeinde Edewecht erfolgversprechend ist.
Diese Zinsentwicklung wurde nun zum Anlass genommen, die bisherigen
Richtlinien zur Geldanlage, die in der Dienstanweisung für das Finanzwesen der
Gemeinde Edewecht enthalten waren, zu überarbeiten.
Gleichzeitig wurden auch die aus dem Jahr 2008 stammende Richtlinie der
Gemeinde Edewecht für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von
Krediten überarbeitet.
Wesentliche Inhalte der vorliegenden Richtlinie für die Finanzgeschäfte
sind:
-
Geldanlage
von hierfür zur Verfügung stehenden Mittel nur in Euro und nur im
deutschsprachigen Raum
-
Einlagenabsicherung
der Geldanlagen
-
Nur
Geldanlage der Risikoklasse 1, d. h. Tages- und Festgelder, Spareinlagen und
Pfandbriefe etc.
-
Streuung
der Geldanlagen auf mehrere Institute
-
Verbot
von spekulativen Geldanlagen
-
Unterrichtung
des Verwaltungsausschusses über Geldanlagen und Kreditaufnahmen
-
Kreditaufnahme
nur im Rahmen der Ermächtigung der Haushaltssatzung
Ein Entwurf der Richtlinie wurde dem Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Die von dort vorgebrachten
Anmerkungen wurden in den hier vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG i. V. m. § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
beschließt der Gemeinderat ausschließlich über die Richtlinien zur Aufnahme von
Krediten.
Beschlussvorschlag:
Der zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 vorgelegte Entwurf einer
Richtlinie für Finanzgeschäfte der Gemeindekasse Edewecht wird gem. § 58 Abs. 1
Nr. 15 NKomVG i. V. m. § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.
Anlagen:
Entwurf Richtlinie Für Finanzgeschäfte der Gemeindekasse Edewecht