Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2023 ergibt sich
aus der Anlage.
Die Gemeinde Edewecht wird ab dem Jahr 2023 die Straßenreinigung mit
eigenem Personal, Gerätschaften (Mietkauf-Fahrzeug) und Ressourcen umsetzen.
Deshalb teilt sich in der Kalkulation die Position „Kosten der maschinellen
Reinigung“ der bisher anzusetzende Betrag für die Inanspruchnahme einer
Fremdfirma in die entsprechenden Teilpositionen (z. B. Mietkauf
Straßenreinigungsfahrzeug usw.) auf.
Unter Zuhilfenahme einer Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich
ergibt sich ein Gebührensatz von 1,25 Euro. Somit sinkt der Gebührensatz
gegenüber dem Vorjahr um 0,04 € je lfdm, mithin -3,10 %.
Ob die Gebühr im nächsten Jahr so gehalten werden kann, wird sich zeigen
müssen. Die Gemeinde Edewecht beginnt erstmalig zum 01.01.2023 mit der
Straßenreinigung in Eigenregie. Es wird sich zeigen, ob die für den Betrieb
getroffenen Entscheidungen (Anzahl der Fahrtage, Entsorgung des
Straßenkehrichts, etc.) korrekturbedürftig sind.
Für ein Grundstück, dass mit einer Breite von 25 m zur Straße hin liegt,
ist ab 2023 mit einer Jahresgebühr von 31,25 Euro zu rechnen. Bisher betrug
diese Gebühr 32,25 Euro.
Die Gebührensenkung erfordert eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Ein entsprechender Entwurf einer Änderungssatzung ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2023 je Meter Straßenfront
1,25 €
2. Der
als Anlage vorgelegte Entwurf der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.
Anlagen:
Gebührenkalkulation Straßenreinigung