Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2023
Vorlage
2022/FB I/3923
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2023 ergibt sich aus der Anlage.

 

Die Gemeinde Edewecht wird ab dem Jahr 2023 die Straßenreinigung mit eigenem Personal, Gerätschaften (Mietkauf-Fahrzeug) und Ressourcen umsetzen. Deshalb teilt sich in der Kalkulation die Position „Kosten der maschinellen Reinigung“ der bisher anzusetzende Betrag für die Inanspruchnahme einer Fremdfirma in die entsprechenden Teilpositionen (z. B. Mietkauf Straßenreinigungsfahrzeug usw.) auf.

 

Unter Zuhilfenahme einer Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich ergibt sich ein Gebührensatz von 1,25 Euro. Somit sinkt der Gebührensatz gegenüber dem Vorjahr um 0,04 € je lfdm, mithin -3,10 %.

 

Ob die Gebühr im nächsten Jahr so gehalten werden kann, wird sich zeigen müssen. Die Gemeinde Edewecht beginnt erstmalig zum 01.01.2023 mit der Straßenreinigung in Eigenregie. Es wird sich zeigen, ob die für den Betrieb getroffenen Entscheidungen (Anzahl der Fahrtage, Entsorgung des Straßenkehrichts, etc.) korrekturbedürftig sind.

 

Für ein Grundstück, dass mit einer Breite von 25 m zur Straße hin liegt, ist ab 2023 mit einer Jahresgebühr von 31,25 Euro zu rechnen. Bisher betrug diese Gebühr 32,25 Euro.

 

Die Gebührensenkung erfordert eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung. Ein entsprechender Entwurf einer Änderungssatzung ist beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2023 je Meter Straßenfront 1,25 €

 

2.    Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation Straßenreinigung