Finanzierung:
Sachdarstellung:
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassergebühr 2023 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 eine Abwassergebühr
in Höhe von 1,80 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,05 €/m³
bzw. um rd. 2,86 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 31.10.2022
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Die Erhöhung der Abwassergebühren ist auf die Kostenentwicklungen des an
die EWE WASSER GmbH zu zahlenden Betreiberentgeltes zurück zu führen. Das
Betreiberentgelt entwickelt sich entsprechend der vertraglichen Regelungen
aufgrund der Entwicklung von verschiedenen Indizes (Z. B.
Verbraucherpreisindex, Energiepreisindex etc.). Etwas aufgefangen werden diese
negativen Kostenentwicklungen von der gestiegenen Abwassermenge.
Für einen 4-Personen-Haushalt wird die Mehrbelastung durch die
beabsichtigte Gebührenanpassung etwa 8,40 € im Jahr betragen.
Beschlussvorschlag:
1. Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 29.11.2022 übersandte Entwurf der
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2023 wird festgestellt. Die
Abwassergebühren werden auf 1,80 €/m³ festgesetzt. Der
Starkverschmutzungszuschlag wird auf 0,72 €/m³ festgesetzt.
2. Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 29.11.2022 übersandte Entwurf der 6.
Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren
abzuwickeln.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2023