Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2023
Vorlage
2022/FB I/3922
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2023 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,80 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,05 €/m³ bzw. um rd. 2,86 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 31.10.2022 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die Erhöhung der Abwassergebühren ist auf die Kostenentwicklungen des an die EWE WASSER GmbH zu zahlenden Betreiberentgeltes zurück zu führen. Das Betreiberentgelt entwickelt sich entsprechend der vertraglichen Regelungen aufgrund der Entwicklung von verschiedenen Indizes (Z. B. Verbraucherpreisindex, Energiepreisindex etc.). Etwas aufgefangen werden diese negativen Kostenentwicklungen von der gestiegenen Abwassermenge.

 

Für einen 4-Personen-Haushalt wird die Mehrbelastung durch die beabsichtigte Gebührenanpassung etwa 8,40 € im Jahr betragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2023 wird festgestellt. Die Abwassergebühren werden auf 1,80 €/m³ festgesetzt. Der Starkverschmutzungszuschlag wird auf 0,72 €/m³ festgesetzt.

 

2.         Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 übersandte Entwurf der 6. Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2023