Finanzierung:

Die Senkung der Beiträge in der vorgelegten Form würde zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 77.000 € pro Jahr führen.

 

 

 


Sachdarstellung:

Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) ist es erforderlich, die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht, sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht anzupassen.

 

Zudem soll die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht angepasst werden, um die Krippengebühren sozial gerechter zu gestalten und um Familien mit geringem und mittlerem Einkommen finanziell zu entlasten, da in den letzten Jahren die Lebenshaltungskosten für die Familien in der Gemeinde Edewecht erheblich gestiegen sind.

 

1. Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht

 

In § 3 Abs. 3 wird der Anmeldetermin für die Kitas angepasst. Der Anmeldeschluss wurde auf den 31. Dezember des Vorjahres vorgezogen, damit dass Aufnahmeverfahren früher abgeschlossen werden kann und die Eltern früher Zu- oder Absagen für die Kitas erhalten können.

 

In § 3 Abs. 5 wird der Anmeldetermin für die Ferienbetreuung in den Sommerferien an die Praxis angepasst. Anmeldungen sind bis zum 30.11. des Vorjahres abzugeben.

 

Ansonsten sind nur einige redaktionelle Änderungen aufgrund der Gesetzesänderung (NKiTaG) vorzunehmen.

 

2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

 

Hier wurden nur redaktionelle Änderungen aufgrund der Gesetzesänderung (NKiTaG) vorgenommen.

 

3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

 

In der Vergangenheit haben Familien mit geringem und mittlerem Einkommen aufgrund der hohen Krippengebühren des Öfteren vom Besuch einer Krippe abgesehen. Aufgrund der teilweise enorm gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten werden die Familien nun zusätzlich belastet.

 

Es wird daher vorgeschlagen die Krippengebühren moderat zu senken.

 

Bisher erfolgte die Festsetzung der Krippengebühren in sechs Einkommensstufen. Der Höchstbeitrag in Stufe 6 wurde bisher ab einem Jahresnettoeinkommen von 50.000,01 € festgesetzt. Eine aktuelle Auswertung hat ergeben, dass insgesamt 65,1 % der aller Eltern die Höchstbeiträge der Stufen 5 (17,5 %) und 6 (47,6 %) zahlen müssen.

 

Um eine sozial gerechtere Staffelung zu erhalten sollte die Festsetzung der Krippengebühren künftig in acht Einkommensstufen erfolgen. Bei der Anpassung der Krippengebühren ist darauf geachtet worden, die Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu entlasten. Die Höchststufe soll erst ab einem Nettojahreseinkommen ab 65.000,01 € festgesetzt werden. Dadurch müssten die Familien durchschnittlich nur noch 6 % für einen Vormittagsplatz bzw. 9,6 % für einen Ganztagsplatz Ihres Einkommens für den Krippenbeitrag zahlen. Bisher sind es 7 % bzw. 11,3 % des Einkommens.

 

Eine Übersicht der vorgeschlagenen Krippengebühren ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.)  Der Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

2.)  Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

 

3.)  Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

 

 


Anlagen:

-       Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht

-       Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

-       Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

-       Kreisweiter Vergleich der Krippengebühren

-       Vergleich Elternbeiträge Krippe aktuelle und neue Einkommensstaffel ab 01/2023

-       Übersicht der aktuellen und der neuen Krippengebühren