Betreff
Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V.;
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2022/FB II/3904
Aktenzeichen
FBII - Schö -
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlich für das Haushaltsjahr 2022 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca. 1.820,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2022 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.

 


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 22.08.2022 eine Erhöhung der jährlichen Kindergartenplatzförderung pro Kind aus der Gemeinde Edewecht um 140,- € auf 3.932,- € beantragt. Die letzte Erhöhung des Zuschusses auf 3.792,- € pro Kind und Jahr erfolgte zum Kindergartenjahr 2020/21 aufgrund einer Tarifanpassung des TVöD.

Zum Kindergartenjahr 2021/22 erfolgte beim Waldkindergarten ein Personalwechsel. Da eine sehr erfahrene Kraft durch eine junge Erzieherin ersetzt wurde, konnte eine Senkung der Personalkosten erzielt werden, sodass der Zuschuss pro Kind und Jahr zum 01.08.2021 auf 3.527,- € gesenkt wurde.

 

Rückwirkend zum 01.08.2022 möchte der Waldkindergarten das aktuelle Tarifergebnis des TVöD auch an seine Erzieherinnen weitergeben.

 

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten besteht nunmehr seit knapp 25 Jahren und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 3.527,- €.

 

Aufgrund des Fachpersonalmangels ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, auch die dringend benötigten Springerkräfte adäquat zu entlohnen, um diese dauerhaft halten zu können.

 

Ohne Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse errechnet sich für das Kindergartenjahr 2022/23 ein Defizit in Höhe von ca. 58.985,- €, also 3.932,- € pro Platz.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, dem Waldkindergarten Friedrichsfehn rückwirkend zum 01.08.2022 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.932,- € zu gewähren, um eine Anpassung der Vergütungen der Erzieherinnen auf TVöD-Niveau und somit den Fortbestand des Waldkindergartens gewährleisten zu können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 3.932,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2022 gewährt.

 

 


Anlagen:

Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 22.08.2022 und neue Planrechnung vom 22.08.2022