Erarbeitung von Grundlagen für eine Zusammenarbeit und Ausstattung des Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht
Finanzierung:
Im Entwurf des Haushaltsplans
2023 der Gemeinde Edewecht ist im Budget Seniorenangebote ein Ansatz i. H. v.
3.000,00 € für ehrenamtliche Tätigkeiten neu aufgenommen worden. Hieraus können
Aufwandsentschädigungen für die im Seniorenbeirat Tätigen und Sachkosten (bspw.
Fortbildungen) finanziert werden.
Sachdarstellung:
Frau Karin Gnewkow, beratendes Mitglied der Senioren im Kinder-, Jugend
u. Sozialausschuss, hat mit Nachricht vom 29.04.2022 einen Satzungsentwurf für
einen Seniorenbeirat der Gemeinde Edewecht eingereicht (Anlage).
Dieser sieht insbesondere Regelungen zur Bildung des Seniorenbeirats,
dessen Amtszeit, Aufgaben, Rechte, sowie Antrags- und Teilnahmerechte in
politischen Gremien der Gemeinde Edewecht vor.
Der Seniorenbeirat versteht sich danach als eine unabhängige und
selbständige Seniorenvertretung zur Wahrnehmung der Interessen der älteren
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde.
Der Grundgedanke, der in dem Satzungsentwurf zum Ausdruck kommt, liegt in
einer Anerkennung seines Wirkens für die Zielgruppe, einer engeren Verflechtung
mit der Verwaltung und den politischen Gremien der Gemeinde Edewecht sowie
letztlich einer Stärkung der Rolle des Seniorenbeirates.
Dieses aktivere Auftreten und Selbstverständnis eines Seniorenbeirates
der Gemeinde wird ausdrücklich befürwortet. Im Hinblick auf die demografische
Entwicklung und damit einhergehende Zunahme der älteren Einwohnerschaft in der
Gemeinde und Vertretung deren Interessen erscheint dieses auch geboten.
Verwaltungsseitig wird allerdings davon ausgegangen, dass es für eine
engere Verflechtung der Akteure wie auch für eine Stärkung der Position des
Seniorenbeirates keiner „Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht“
bedarf.
Vielmehr kann das Begehren und die Interessenlage des Seniorenbeirates
auch durch vom Rat beschlossene „Grundlagen für eine Zusammenarbeit zwischen
der Gemeinde Edewecht und dem Seniorenbeirat der Gemeinde Edewecht“ verfolgt
und realisiert werden. In dieser könnten u. a. Regelungen getroffen werden zu:
- der Berufung von Vertreterinnen
oder Vertretern des Seniorenbeirates
als beratende
Mitglieder in einen oder mehrere Fachausschüsse (§ 71 Abs. 7 NKomVG),
soweit
dem gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen (z. B. KiJuSo, BauA,
STRUWA)
- Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder oder in Fachausschüsse
berufene
Mitglieder des Seniorenbeirates
beim GUV
- einer finanziellen Unterstützung des Seniorenbeirates.
Die „innere Ordnung“ des Seniorenbeirates (wie bspw. Aufgaben,
Mitgliedschaft, Vorsitz und Vorstand, Einberufung der Sitzungen, Abstimmungen),
kann dieser sodann eigenständig regeln, etwa in Form einer Geschäftsordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Bildung eines
Seniorenbeirats der Gemeinde Edewecht wird begrüßt und unterstützt.
Zur Konkretisierung der
Unterstützung des Seniorenbeirates durch die Gemeinde wie auch dessen Berufung
in Fachausschüssen der Vertretung erarbeitet die Verwaltung
Grundlagen für eine
Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Edewecht und dem Seniorenbeirat der
Gemeinde Edewecht und legt diese den politischen Gremien zur Entscheidung vor.
Anlagen:
Entwurf der Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht