Betreff
Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht;
Erarbeitung von Grundlagen für eine Zusammenarbeit und Ausstattung des Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2022/FB II/3903
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 der Gemeinde Edewecht ist im Budget Seniorenangebote ein Ansatz i. H. v. 3.000,00 € für ehrenamtliche Tätigkeiten neu aufgenommen worden. Hieraus können Aufwandsentschädigungen für die im Seniorenbeirat Tätigen und Sachkosten (bspw. Fortbildungen) finanziert werden.

 

 


Sachdarstellung:

Frau Karin Gnewkow, beratendes Mitglied der Senioren im Kinder-, Jugend u. Sozialausschuss, hat mit Nachricht vom 29.04.2022 einen Satzungsentwurf für einen Seniorenbeirat der Gemeinde Edewecht eingereicht (Anlage).

 

Dieser sieht insbesondere Regelungen zur Bildung des Seniorenbeirats, dessen Amtszeit, Aufgaben, Rechte, sowie Antrags- und Teilnahmerechte in politischen Gremien der Gemeinde Edewecht vor.

 

Der Seniorenbeirat versteht sich danach als eine unabhängige und selbständige Seniorenvertretung zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde.

Der Grundgedanke, der in dem Satzungsentwurf zum Ausdruck kommt, liegt in einer Anerkennung seines Wirkens für die Zielgruppe, einer engeren Verflechtung mit der Verwaltung und den politischen Gremien der Gemeinde Edewecht sowie letztlich einer Stärkung der Rolle des Seniorenbeirates.

 

Dieses aktivere Auftreten und Selbstverständnis eines Seniorenbeirates der Gemeinde wird ausdrücklich befürwortet. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und damit einhergehende Zunahme der älteren Einwohnerschaft in der Gemeinde und Vertretung deren Interessen erscheint dieses auch geboten.

 

Verwaltungsseitig wird allerdings davon ausgegangen, dass es für eine engere Verflechtung der Akteure wie auch für eine Stärkung der Position des Seniorenbeirates keiner „Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht“ bedarf.

 

Vielmehr kann das Begehren und die Interessenlage des Seniorenbeirates auch durch vom Rat beschlossene „Grundlagen für eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Edewecht und dem Seniorenbeirat der Gemeinde Edewecht“ verfolgt und realisiert werden. In dieser könnten u. a. Regelungen getroffen werden zu:

 

- der Berufung von Vertreterinnen oder Vertretern des Seniorenbeirates als beratende

  Mitglieder in einen oder mehrere Fachausschüsse (§ 71 Abs. 7 NKomVG), soweit

  dem gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen (z. B. KiJuSo, BauA,

   STRUWA)

 

- Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder oder in Fachausschüsse berufene

  Mitglieder des Seniorenbeirates beim GUV

 

- einer finanziellen Unterstützung des Seniorenbeirates.

 

Die „innere Ordnung“ des Seniorenbeirates (wie bspw. Aufgaben, Mitgliedschaft, Vorsitz und Vorstand, Einberufung der Sitzungen, Abstimmungen), kann dieser sodann eigenständig regeln, etwa in Form einer Geschäftsordnung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bildung eines Seniorenbeirats der Gemeinde Edewecht wird begrüßt und unterstützt.

Zur Konkretisierung der Unterstützung des Seniorenbeirates durch die Gemeinde wie auch dessen Berufung in Fachausschüssen der Vertretung erarbeitet die Verwaltung

Grundlagen für eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Edewecht und dem Seniorenbeirat der Gemeinde Edewecht und legt diese den politischen Gremien zur Entscheidung vor.

 

 


Anlagen:

Entwurf der Satzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Edewecht