Betreff
Änderung der Anlage zur Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2022/FB II/3902
Aktenzeichen
FBII-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Bei einer Erhöhung der Bezuschussung des Sportstättenbaus der Sportvereine müssen in den folgenden Haushaltsjahren die jeweiligen Ansätze entsprechend erhöht werden.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die örtlichen Sportvereine haben nach Ziffer II. der vom Rat der Gemeinde Edewecht im Jahr 2014 erlassenen Sportförderrichtlinie (2014/FB II/1579) die Möglichkeit, Förderungen für den Sportstättenbau zu generieren. Hier beträgt die Förderung bis zu einem Drittel der nachgewiesenen Gesamtaufwendungen.

 

Gemäß Ziffer II 2. Satz 1 der Sportförderrichtlinie sind für bestimmte Sportanlagen Förderhöchstsätze festgelegt, welche von Zeit zu Zeit der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst werden sollen. Diese Sportanlagen sind in der Anlage 1 zur Richtlinie abschließend aufgeführt und wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie nicht angepasst.

 

Folgende Förderbeträge können den Vereinen derzeit über die Richtlinie gewährt werden:

 

 

Anlage Maßnahme

Höchstbetrag

Förderung (1/3)

Umkleidegebäude einschl. Geräteraum

105.000,- €

35.000,- €

Schießsport- u. Hallensportanlagen

150.000,- €

50.000,- €

Flutlichtanlagen

45.000,- €

15.000,- €

Anlegung von Sportplätzen je Platz

150.000,- €

50.000,- €

Mehrzweckturn- u. Gymnastikräume

750,- €/qm

250,- €/qm

 

 

Beim Erlass der Förderrichtlinie im Jahr 2014 wurden die in der Anlage genannten Förderhöchstbeträge analog der Höchstbeträge der Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland festgesetzt.

 

Aufgrund der hohen Preissteigerungen im gesamten Bausektor wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Förderhöchstsätze moderat in Anlehnung an die vom Landkreis neu festgesetzten Beträge anzupassen, um den örtlichen Vereinen auch zukünftig die Sportausübung auf zeitgemäßen und attraktiven Sportanlagen zu ermöglichen.

 

Der Landkreis Ammerland hat die Förderhöchstbeträge bereits entsprechend ab dem Haushaltsjahr 2023 um 40 % erhöht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesem Beispiel zu folgen und die in der Anlage 1 genannten Förderhöchstbeträge zum Haushaltsjahr 2023 entsprechend zu erhöhen:

 

 

 

 

 

Anlage/Maß-

nahme

 

 

Förderhöchst-

betrag

- alt –

 

 

Förderhöchst-

betrag

- neu -

 

max.

Förderbetrag

- alt-

 

max.

Förderbetrag

- neu -

 

Differenz

Förderbetrag

Umkleide-

gebäude einschl. Geräteraum

 

 

105.000,- €

 

 

150.000,- €

 

 

35.000,- €

 

 

50.000,- €

 

 

15.000,- €

Schießsport-

und Hallen-

sportanlagen

 

150.000,- €

 

210.000,- €

 

50.000,- €

 

70.000,- €

 

20.000,- €

 

Flutlichtanlagen

 

 

45.000,- €

 

63.000,- €

 

15.000,- €

 

21.000,- €

 

6.000,- €

 

Sportplätze

 

 

150.000,- €

 

210.000,- €

 

50.000,- €

 

70.000,- €

 

20.000,- €

Mehrzweck u.

Gymnastik-

räume

 

750,- €/qm

 

990,- €/qm

 

250,- €/qm

 

330,- €/qm

 

80,- €/qm

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Anlage 1 der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

 


Anlagen:

Neufassung der Anlage zur Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht