Betreff
1. Änderung Hauptsatzung
Vorlage
2022/FB I/3809
Aktenzeichen
FB I 111.01.01
Art
Beschlussvorlage

 

 

 


Sachdarstellung:

Die derzeit geltende Hauptsatzung wurde am 29.03.2022 vom Rat beschlossen.

 

§ 64 Abs. 3 bis 9 NKomVG erlauben seit der letzten einschlägigen Gesetzesänderung am 23.03.2022 die Teilnahme Abgeordneter an Sitzungen der Vertretung (Rat) und, soweit die Hauptsatzung nichts anderes bestimmt, an Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite. Aus diesem Grunde könnte die Hauptsatzung um einen weiteren § 9a „Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik“ ergänzt werden (Anlage 1 zu dieser Vorlage). Der Entwurf wurde nach den Vorgaben der Arbeitshilfe des NSGB zur maßgeblichen Ergänzung der bestehenden Hauptsatzung (Anlage 2 zu dieser Vorlage) so weit wie möglich gefasst.

 

Besonders zu beachten ist der Umstand, dass eine aktive Beteiligung der interessierten Einwohnerschaft in Form von Zuschaltung zur Stellung von Fragen per Videokonferenztechnik in den jeweiligen Einwohnerschaftsfragestunden ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Im Rahmen des § 9 der Hauptsatzung kann die Öffentlichkeit den Sitzungen lediglich per Videokonferenztechnik folgen, sofern diese nach den Regelungen des ggf. neu eingefügten § 9a angeboten werden.

 

Im Falle der vorgeschlagenen Beschlussfassung, die einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertretung bedarf, ist die Änderungssatzung sodann im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht zu veröffentlichen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht vom 29.03.2022 wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht öffentlich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

Entwurf der ersten Änderungssatzung

Arbeitshilfe NSGB