Betreff
SSV Jeddeloh II; Anschaffung und Installation einer LED-Flutlichtanlage
Vorlage
2022/FB II/3799
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

Der SSV Jeddeloh II e.V. beantragt die Bezuschussung zur Anschaffung und Installation einer LED-Flutlichtanlage auf dem Sportplatz an der Wischenstraße in Jeddeloh II.

 

Begründet wird der Antrag mit einer zu erwartenden Energieeinsparung von bis zu 64 %. Hier könnte ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Außerdem kann mit einer Umstellung auf LED-Technik eine stärkere Ausleuchtung des Sportplatzes erreicht werden, sodass aktuelle Vorgaben der Fußballverbände erfüllt werden könnten. Weiterer Vorteil einer LED- Flutlichtanlage ist die punktgenaue Ausleuchtung der genutzten Sportflächen. Da der Sportplatz in Jeddeloh II von Wohngebieten umgeben ist, würde man mit einer Umstellung die Belastung der Nachbarschaft durch den Sportbetrieb in den Abendstunden erheblich verringern.

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden aufgrund eines vorliegenden Angebots Mittel in Höhe von insgesamt ca. 65.000,- € benötigt. Weitere Alternativangebote werden vom Verein noch eingeholt.

 

Der Verein nimmt mit Jugendmannschaften aller Altersklassen sowie zwei Seniorenmannschaften am laufenden Wettkampfbetrieb teil. Im Jugendbereich wurden eine Spielgemeinschaft mit dem VfL Edewecht e.V. sowie der TSV Klein Scharrel e.V. eingegangen. 

 

Derzeit verfügt der Verein über einen Mitgliederbestand von 603 Mitgliedern lt. Bestandsliste des Kreissportbundes, davon sind 26 % Jugendliche. Der Antrag des SSV Jeddeloh II e.V. wäre damit gemäß der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht für eine bestandssichernde Maßnahme in die Förderkategorie „GELB“ einzustufen. Dies entspricht einer maximalen Förderquote von bis zu 60  %. Gemäß Nr. II der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht wird der Sportstättenbau jedoch mit maximal einem Drittel der notwendigen Gesamtaufwendungen gefördert. Außerdem sind über die Förderrichtlinie Zuschussbeträge u.a. für Flutlichtanlagen mit einer maximalen Bezuschussung von 15.000,- € gedeckelt.

Der Verein beantragt die Gewährung eines Zuschusses unter Berücksichtigung einer Förderung durch private Investoren und Eigenmitteln.

Des Weiteren hat der Verein noch einen Förderantrag beim Landkreis Ammerland gestellt. Von dort wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 15.000,- € in Aussicht gestellt.

Außerdem wird der Verein einen weiteren Antrag beim Bund stellen. Dort ist mit einem Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten zu rechnen.

 

Im vorgelegten Finanzierungsplan des Vereins sind sowohl von Kreis als auch Gemeinde Zuschüsse in Höhe von jeweils 21.450,- € eingeplant. Da die Förderhöchstbeträge aufgrund der geltenden Sportförderrichtlinien auf einen maximalen Zuschuss von jeweils 15.000,- € gedeckelt sind, ist eine Überarbeitung sowie die Einwerbung weiterer Fördermittel seitens des Vereins notwendig, um eine Umsetzung realisieren zu können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem SSV Jeddeloh II e.V. für die Anschaffung und Installation einer LED-Flutlichtanlage einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 15.000,- €, zu gewähren. Der Zuschuss sollte unter dem Vorbehalt gewährt werden, dass die Finanzierung des Projektes gesichert ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem SSV Jeddeloh II e.V. wird für die Anschaffung und Installation einer LED-Flutlichtanlage ein Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 15.000,- €, bewilligt. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Bezuschussung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.

 

 


Anlagen:

Antrag des SSV Jeddeloh II e.V.