Finanzierung:
Mit dem Beschluss sind keine
finanziellen Auswirkungen verbunden.
Sachdarstellung:
Gem. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Edewecht über die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts „Pflege Service Edewecht - ambulante und stationäre Pflege der Gemeinde Edewecht“ AöR besteht der Verwaltungsrat aus insgesamt sieben Mitgliedern, nämlich der Bürgermeisterin als Vorsitzenden, fünf vom Rat der Gemeinde Edewecht zu benennenden Mitgliedern und einer bei der Anstalt beschäftigten ebenfalls stimmberechtigten Person. Die Wahl der Beschäftigtenvertreterin/des Beschäftigtenvertreters erfolgt nach Maßgabe des Nds. Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der darauf beruhenden Wahlordnung. Gem. § 110 Abs. 4 NPersVG sind gewählte Beschäftigtenvertreter durch den Rat zu bestätigen. Die Wahl der Beschäftigtenvertreterin fand am 15.03.2022 statt, gewählt wurde Frau Heidi Werner, geb. 05.01.1967.
Weitere Personen haben sich nicht aufstellen lassen, so dass es keine Stellvertretung gibt.
Gem. § 110 Abs. 4 NPersVG soll
der Rat bei seiner Entscheidung die sich aus der Wahl ergebende Benennung
berücksichtigen, sodass die Beschäftigtenvertreterin entsprechend dem Votum der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bestätigen wäre.
Beschlussvorschlag:
Die Wahl der Frau Heidi Werner zur Beschäftigtenvertreterin und ihrer
Stellvertreterin, Frau Ute Menke, durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der AöR Pflege Service Edewecht wird bestätigt.