Betreff
LEADER - Mitteleinplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 (EU-Förderperiode 2023 bis 2027)
Vorlage
2022/FB III/3768
Aktenzeichen
Ja
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 werden Raten in Höhe von jährlich 55.000 € im Haushalt der Gemeinde Edewecht bereitgestellt.

 


Sachdarstellung:

In der VA-Sitzung in der Wahlperiode 2016/2021 am 14.09.2021 wurde unter den Mitteilungen der Bürgermeisterin berichtet, dass die LEADER Geschäftsstelle der Parklandschaft Ammerland mitgeteilt hat, dass LEADER in der neuen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 strukturell gestärkt und in Niedersachsen flächendeckend angeboten werden soll. Somit könne mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Region Parklandschaft Ammerland für die neue Periode EU-Gelder erhalten wird. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, sie ist abhängig von der Fläche und der Einwohnerzahl der Region. Danach würde der Parklandschaft Ammerland etwa ein Betrag von 2.932.000 € EU-Mittel für 5 Jahre zur Verfügung stehen. Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen in der kommenden EU-Förderperiode in Bezug auf die Haushalts- und Mitteleinplanung der Gemeinden nicht wesentlich ändert. Aus diesem Grund bittet die LEADER-Geschäftsstelle darum, die Finanzierung in den Haushaltsjahren 2024 bis einschließlich 2028 im bisherigen Umfang sicherzustellen und jeweils 55.000 € jährlich im jeweiligen Gemeindehaushalt einzuplanen.

 

Bisher haben die fünf beteiligten Kommunen jeweils 55.000 € pro Jahr in den „Zusammerlandtopf“ eingezahlt. Somit ergibt sich eine Summe von 1.375.000 €.

 

Seinerzeit hatte der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 15.12.2014 (Vorlage: 2014/FBIII/1754) beschlossen, dass von der Gemeinde Edewecht die Zusage erteilt wird, der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für den Zeitraum der Förderperiode 2014-2020 die Mittel zur Deckung des kommunalen Anteiles sowie der zu erbringenden Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen.

Ergänzend dazu hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 20.07.2021 die Zusage erteilt, der LAG für den Zeitraum des Übergangs der Förderperiode 2021/2022 die Mittel zur Deckung des kommunalen Anteils sowie der Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel in Höhe von jährlich 55.000 € werden im Haushalt 2022 und 2023 bereitgestellt (Vorlage: 2021/FBIII/3496).

 

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Einrichtung des Zusatztopfes „Zusammerland“ dazu führt, dass sich Projekte schneller beantragen und umsetzen lassen. Es muss nicht auf gesonderte Beschlüsse der Gemeinderäte bzw. des Stadtrates bezüglich der Finanzierung gewartet werden. Viele kleinere Projekte von Vereinen und privaten Antragstellern konnten so bisher sehr unbürokratisch gefördert werden und so sollte es auch zukünftig möglich sein.

Die Förderbedingungen sowie die Förderhöhe werden derzeit im Rahmen der REK-Fortschreibung festgelegt. Die Firma MCON erarbeitet derzeit den Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK), dieser soll in der LAG-Sitzung am 24.03.2022 vorgestellt und verabschiedet werden. Der Abgabetermin für das fortgeschriebene REK beim ML ist der 30.04.2022. 

 

Eine Kurzpräsentation der Firma MCON (anlässlich der HVB-Konferenz) zur Fortschreibung des REK wird informationshalber dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Von der Gemeinde Edewecht wird die Zusage erteilt, der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für den Zeitraum der Förderperiode 2023 - 2027 die Mittel zur Deckung des kommunalen Anteiles sowie der zu erbringenden Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel in Höhe von jährlich 55.000 € werden in den Haushaltsjahren 2024 bis 2028 im Haushalt der Gemeinde Edewecht bereitgestellt.

 


Anlagen:

- Kurzpräsentation Fortschreibung REK LEADER vom 17.02.2022