Betreff
Erstellung eines Mobilitätskonzepts
Vorlage
2022/FB I/3760
Aktenzeichen
FB I - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Erstellung eines Radverkehrskonzepts/Mobilitätskonzepts sind 50.000 Euro im Haushalt 2022 vorgesehen.

 


Sachdarstellung:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 07.09.2021 erstmals über die Erstellung eines Radverkehrs- bzw. eines Mobilitätskonzepts beraten (Vorlagen Nr. 2021/FB I/3593). In der Vorlage leitet die Verwaltung aus den hohen, bisweilen sogar steigenden Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors die Erforderlichkeit einer strategischen Adressierung des Themas in Form eines Radverkehrs- oder Mobilitätskonzepts ab. Es wurde zudem ausgeführt, dass für eine Inanspruchnahme der attraktiven Förderkulissen im Bereich Mobilität, insbesondere der Radverkehrsinfrastruktur, ein entsprechendes Konzept vorzulegen ist.

 

In der Gremienberatung wurde auf das in der Erstellung befindliche Verkehrskonzept verwiesen und eine Erweiterung desselben um weitere mobilitätsrelevante Themenfelder vorgeschlagen. Das Verkehrskonzept liegt mit Stand September 2021 vor. In der Ausarbeitung wird deutlich, dass die Mobilitätsbedürfnisse und -anforderungen an die Verkehrswege, wie beauftragt schwerpunktmäßig aus der Perspektive des sogenannten motorisierten Individualverkehrs (MIV) beleuchtet und bewertet werden. Die weiteren Handlungsfelder der Mobilität, insbesondere der Rad- und Fußverkehr, der öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel (Intermodalität) sowie alternative, kollektiv nutzbare Angebote wie „Car-Sharing“ oder bedarfsorientierte, internetgestützte Mobilitätsangebote (sog. on-demand-Angebote) werden wenig oder gar nicht betrachtet. Ebenso fehlen die aus Klimaschutzsicht zentralen Strategien zur Vermeidung und Verlagerung von Verkehren sowie eine Betrachtung der Lade-Infrastruktur von Elektrofahrzeugen und die perspektivische Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff, insbesondere für den Schwerlastverkehr.

 

Auf Kreisebene wird gegenwärtig über die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzepts für das Ammerland beraten (siehe hierzu die Vorlage Nr.: BV/019/2022 des Straßenbauausschusses vom 23.02.2022). Ein solches Radverkehrskonzept stellt eine wichtige Säule zur Erreichung einer klimafreundlichen Mobilität in Edewecht dar. Jedoch ist die exakte Detailschärfe für gemeindespezifische Fragestellungen noch nicht bekannt.

 

Mit dem Edewechter Verkehrskonzept und dem Radverkehrskonzept des Kreises wurden bzw. werden zwei wichtige Teilbereiche der Mobilität bearbeitet. Aus Sicht der Verwaltung fehlt jedoch weiterhin die strategische „Klammer“, die alle Ansätze berücksichtigt und dabei auch die Wechselbeziehungen sowie die Zielkonflikte zwischen den einzelnen Mobilitätsformen näher beleuchtet. Diesen Anspruch kann ein umfassendes Mobilitätskonzept erfüllen:

 

-       Es dient als Wegweiser für eine zukunftsfähige, ressourcenschonende Mobilität der alle Fortbewegungsarten integriert und die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen sicherstellen soll.

-       Es macht die vorhandene Infrastruktur bzw. das vorhanden Mobilitätsangebot sowie dessen räumliche Verteilung verkehrsmittelübergreifend sichtbar.

-       Es wird unter einer breiten Akteursbeteiligung erarbeitet, um die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse, unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderung des ländlichen Raumes, bestmöglich zu erfassen.

-       Es enthält eine Strategie und einen Maßnahmenkatalog zur Erreichung einer zukunftsfähigen, klima- und ressourcenschonenden Mobilität.

-       Es stellt den Energiebedarf und die Klimawirkung der heutigen sowie der zukünftigen Mobilität heraus.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ein solches Mobilitätskonzept erarbeiten zu lassen. Dabei sollen die bestehenden Planwerke (insbes. Verkehrskonzept) vollumfänglich beinhaltet und diese mit den o.g. Handlungsfeldern in einem integrierten Konzept zusammengeführt werden. Ein mit der Erstellung des Konzepts beauftragter Dienstleister kann dabei auch die erforderliche Detailtiefe des kreisweiten Radverkehrskonzepts sicherstellen und bedarfsgerecht ergänzen. Das Mobilitätskonzept würde somit, in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept des Landkreises, die Erstellung eines gemeindlichen Radverkehrskonzepts ersetzen bzw. obsolet machen.

 

Über die im Jahr 2021 novellierte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) ist es möglich, Mobilitätskonzepte als sogenannte Fokuskonzepte fördern zu lassen (siehe hierzu Kapitel 4.1.10 „Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement“). Der Fördersatz beträgt 60 %. Für das Mobilitätskonzept werden Honorarkosten in Höhe von 45.000 Euro kalkuliert. Der Eigenanteil der Gemeinde Edewecht liegt demnach bei rund 18.000 Euro.

 

Wird das Konzept nach den Kriterien des Fördermittelgebers erstellt, besteht bei Bedarf auch die Möglichkeit zur Schaffung einer geförderten Personalstelle zur Umsetzung des Konzepts. Die Beantragung ist optional und kann bis zu drei Jahre nach Fertigstellung des Konzepts erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

-       Die Gemeinde Edewecht erstellt ein Mobilitätskonzept, vorbehaltlich der Förderzusage.