Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 13.11.2020 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 zusammengestellt und am 16.11.2020 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 04.10.2021 bis 01.03.2022 durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 04.03.2022 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.
Es wurde keine Feststellung in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Die
Bürgermeisterin hat zu den im Prüfungsbericht aufgeführten Hinweisen mit
Schreiben vom 07.03.2022 Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage
Nr. 3 beigefügt.
Der Jahresabschluss 2016 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2016 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Gesamthöhe von 183.723,31 € entstanden. Diese sind in der als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht dargestellt, wobei die unter dem Punkt A. aufgeführte Auszahlung in Höhe von 2.284,00 € unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegt und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden ist. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils über der vorgenannten Wertgrenze liegen. Sie weisen einen Gesamtbetrag von 181.439,31 € aus und sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss zu genehmigen.
Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr
2016 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 1.804.018,06 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von
399.481,38 € aus; zusammen somit 2.203.499,44 €. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
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Rücklage für Überschüsse des |
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ordentlichen Ergebnisses |
außerordentlichen Ergebnisses |
Summe |
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Stand 31.12.2014 |
10.264.124,17€ |
1.200.340,60 € |
11.464.464,77 € |
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Ergebnis HHJ 2015 |
3.747.056,78 € |
499.217,69 € |
4.246.274,47 € |
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Zwischenstand |
14.011.180,95 € |
1.699.558,29 € |
15.710.739,24 € |
||
Ergebnis HHJ 2016 |
1.804.018,06 € |
399.481,38 € |
2.203.499,44 € |
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Stand zum 31.12.2016 |
15.815.199,01 € |
2.099.039,67 € |
17.914.238,68 € |
||
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von insgesamt
181.439,31 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 13.11.2020.
3. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1
NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.804.018,06 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2
NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des
außerordentlichen Haushalts in Höhe von 399.481,38 € der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2016 vom
13.11.2020
2. Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamt vom
04.03.2022
3. Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 07.03.2022 zum
Prüfungsbericht
4. Übersicht über die im Haushaltsjahr 2016 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen