Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Gemeinde Edewecht hat am 10.09.2019 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 zusammengestellt und am 26.09.2019 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 04.10.2021 bis 01.03.2022 durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom 04.03.2022 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurde zwei Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Es wird festgestellt, dass bei den Beziehungen zwischen der Gemeinde und der rechtlich eigenständigen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) die erforderliche Trennung von Geschäftsvorfälle nicht eingehalten wurde. So wurde ein von den gemeindlichen Gremien beschlossener Liquiditätszuschuss an die AöR mit Forderungen der Gemeinde aufgerechnet und lediglich der Unterschiedsbetrag an die AöR ausgezahlt, ohne dass es hierfür eine schriftliche Erklärung beider Parteien gab (Aufrechnungserklärung).

Weiterhin wurde bei der Prüfung festgestellt, dass die Darstellung der Haushaltsreste unter der Bilanz nicht richtig ist. So wurde hier versehentlich Beträge mit dargestellt, die bereits in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung“ enthalten waren. Zudem wurden bei der Zusammenstellung dieser Haushaltsreste Fehler gemacht.

Die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 07.03.2022 Stellung zu den diesen Feststellungen und den weiteren im Prüfungsbericht enthaltenen Hinweisen genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2015 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2015 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 180.620,33 € entstanden, die jeweils über der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegen und somit vom Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss noch zu genehmigen sind. Die Aufstellung dieser Über- und Außerplanmäßigkeiten findet sich als Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2015 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 3.747.056,78 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 499.217,69 € aus; zusammen somit 4.246.274,47 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Ebenso wird vorgeschlagen, das außerordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge würden die Rücklagen aus Überschüssen folgende Stände per 31.12.2015 ausweisen:

 

Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen:                                14.011.180,95 €

Rücklage aus außerordentlichen Ergebnissen:                       1.699.558,29 €

Gesamtbestand:                                                                 15.710.739,24 €

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von insgesamt 180.620,33 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom 10.09.2019.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.747.056,78 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 499.217,69 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

 


Anlagen:

 

1.      Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2015 vom 10.09.2019

2.      Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom 04.03.2022

3.      Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 07.03.2022 zum Prüfungsbericht

4.      Übersicht über die im Haushaltsjahr 2015 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen