Finanzierung:
Für die Gemeinde
Edewecht entstehen durch die vorstehenden Maßnahmen keine unmittelbaren
finanziellen Folgen.
Sachdarstellung:
In der o. g. Angelegenheit hatte
der Ausschuss in seiner Sitzung am 18.01.2022 entschieden, aus
Klimaschutzgründen die Nutzung fossiler Energieträger zur Wärmeversorgung des
neuen Siedlungsgebietes grundsätzlich auszuschließen. In Verbindung mit der
Pflicht zur Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Solarenergie auf den
Dachflächen kann die Energieversorgung des Baugebiets somit nahezu vollständig
auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Dieses Vorgehen ist als
Beispielgebend für andere Bauleitverfahren anzusehen.
Auf Grundlage der von Herrn Dr. Gaschnitz erstellten Machbarkeitsstudie hatte sich der Ausschuss sodann mit verschiedenen alternativen Versorgungsvarianten für Wärme auseinandergesetzt.
Herr Dr. Gaschnitz stellte fest, dass das Siedlungsgebiet geeignet sei,
um vollständig über Erdwärme versorgt werden zu können. Hierbei stellte sich
die zentrale Variante, bei der ein Versorger das Netz einschließlich Erdsonden
erstellt und auch die in den einzelnen Gebäuden notwendigen Wärmepumpen
betreibt, als insgesamt und langfristig vorteilhafteste Lösung dar. Alternativ
könnten dezentrale Lösungen in Betracht gezogen werden, wenn die zentrale
Lösung (kalte Nahwärmenetze) nicht sofort realisiert wird. Nach seiner
Feststellung sind dabei Erdsonden mit entsprechenden Wärmepumpen langfristig
geringfügig wirtschaftlicher als Luftwärmepumpen, weil die anfänglich höheren
Investitionskosten für die Erdwärmelösung im Laufe einer langen Betriebszeit
durch gewisse Einsparungen des Unterhalts ausgeglichen werden können.
Da Herr Dr. Gaschnitz mit einer Beurteilung von geothermischen Lösungen
betraut war, hat er seine Ausführungen zu Luftwärmepumpen nicht in den
Mittelpunkt seiner Untersuchungen gestellt. Aus diesem Grunde wurde mit
entsprechenden Experten der Nds. Klima- und Energieagentur Rücksprache
gehalten, die sich auf die Beurteilung von dezentralen Wärmepumpenlösungen
(Erdwärmepumpen und Luftwärmepumpen) spezialisiert haben.
In einer vorbereitenden Sitzung des Arbeitskreises „Bauliche Entwicklung“
wurden die einzelnen technischen Varianten näher erörtert. Aus den anliegenden
Unterlagen ist zu entnehmen, dass auch hierbei die kalten Nahwärmenetze als
insgesamt vorteilhafteste Lösung gesehen werden (ökologisch und langfristig
ökonomisch).
Als kritisch hat sich jedoch der dringende Wunsch der Gemeinde Edewecht
nach einer baldigen Erschließung des Geländes für eine zentrale Wärmelösung
herausgestellt, da hierfür umfangreiche Antrags- und Prüfungsverfahren
durchzuführen sind, um im Sinne der bestmöglichen Wirtschaftlichkeit alle
verfügbaren Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und das erforderliche öffentliche
Vergabeverfahren durchzuführen.
Für den ersten Bauabschnitt
werden deshalb dezentrale Wärmelösungen anzuwenden sein. Hierfür kommen insbesondere
Wärmepumpen in Betracht, die erneuerbare Umweltwärme entweder über Erdsonden
oder über die Umgebungsluft beziehen. In anliegender Präsentation werden beide
Varianten verglichen. Luftwärmepumpen werden demnach als etwas wirtschaftlicher
angesehen, fallen aber hinsichtlich der Effizienz hinter die erdgebundene
Lösung zurück. Erdwärmelösungen haben
einen gewissen Nachteil, weil die Bohrung der Erdsonde zunächst für erhöhte
Investitionskosten gegenüber Luftwärmepumpen führt. Damit entzieht sich der 1.
Erschließungsabschnitt einer zentralen Lösung.
Anhand der beigefügten Folien sind diese Aspekte detailliert zu
entnehmen.
Der Nachteil von Erdwärmelösungen kann zu einem gewissen Teil dadurch
kompensiert werden, dass die für jedes Grundstück erforderliche Bohrung nicht
von jedem einzelnen Grundstückseigentümer auf dem Markt angefragt wird, sondern
im Rahmen einer Sammelbestellung gewisse Kostenanteile für die
Baustelleneinrichtung etc. geteilt werden können. Insofern würde sich eine von
der Gemeinde Edewecht organisierte Sammelbestellung anbieten. Gleichzeitig
könnte die Gemeinde Edewecht aufgrund der durch die Machbarkeitsstudie
erworbenen Erkenntnisse auch das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für
jedes Grundstück vorbereiten, um die Grundstückskäufer entsprechend zu
entlasten.
Bei dem Betrieb einer Mehrzahl von Luftwärmepumpen in einem näheren
Umfeld können sich die Schallemissionen kumulieren, so dass seitens der
Gemeinde Edewecht als Grundstücksverkäuferin entsprechende Vorkehrungen
empfehlenswert sind, um im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders
Regelungen bereits beim Grundstückskauf treffen.
Vor der Installation einer Luftwärmepumpe ist in jedem Einzelfall anhand
eines Berechnungsmodells zu ermitteln, welche Schallemissionen zu Lasten der
Nachbarschaft entstehen. Sofern zwei oder mehr Wärmepumpen gleichzeitig
betrieben werden, berücksichtigen diese Berechnungsmodelle auf der Grundlage
der sogenannten TA-Lärm diesen Umstand. Wenn sich jeder Betreiber einer
Wärmepumpe verpflichtet, 6 dB unterhalb der für ein allgemeines Wohngebiet
vorgeschriebenen Nachtwerte von 34 dB als Betriebsgeräusch seiner Wärmepumpe zu
bleiben, ist dies in der Sache sehr hilfreich und in rechtlicher Hinsicht
gleichzeitig stark vereinfachend, weil dann der Betrieb der Wärmepumpe nicht
mehr der TA-Lärm unterliegt. Insofern werden entsprechende Regelungen in den
Grundstückskaufverträgen vorgeschlagen.
Das Fazit aus den vorgenannten Schilderungen ist ebenfalls der
anliegenden Präsentation zu entnehmen. Hieraus wird die im Folgenden
dargestellte Beschlussempfehlung abgeleitet.
In der Sitzung wird Herr Dr. Schuchardt zu den
Vor- und Nachteilen der dezentralen Lösungen vortragen und für Fragen zur
Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1.
Ein
kaltes Nahwärmenetz wird für den ersten Bauabschnitt aus zeitlichen Gründen
ausgeschlossen. Für die Bauabschnitte zwei und drei wird eine zentrale,
klimaneutrale Wärmeversorgung angestrebt.
2.
Aus
Gründen des Klimaschutzes und zur Reduktion von Lärmemissionen wird eine
individuelle Wärmeversorgung mittels dezentraler Erdsonden-Wärmepumpen
empfohlen. Grundstückskäufer werden durch die Gemeinde mittels einer
Sammelbestellung für Erdsondenbohrungen sowie bei der Abwicklung des wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahrens unterstützt.
3.
Zur
Schallreduzierung werden in den Grundstückskaufverträgen Regelungen getroffen,
die eine Einhaltung der TA-Lärm, insbesondere in der Nachtzeit, gewährleisten.
4.
Durch
Informationsveranstaltung mit Technikexperten/Fördermittelexperten werden die
Grundstückseigentümer bei der Auswahl des Heizsystems unterstützt.
Anlagen:
- Präsentation