Betreff
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Seniorenbetreuung
Vorlage
2022/FB II/3724
Aktenzeichen
FB II 315.10
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Bislang sind jährlich Finanzmittel in Höhe von 3.000,00 Euro eingeplant und zur Verfügung gestellt worden. Zusätzliche Aufwendungen entstehen somit nicht.

 


Sachdarstellung:

Den Seniorenclubs und Vereinigungen der Seniorenarbeit in der Gemeinde Edewecht wurde bisher zur Förderung der Seniorenbetreuung ein Betrag von jährlich 3.000,00 Euro bereitgestellt. Dabei wurde ein Verteilerschlüssel gewählt, der einen Grundbetrag von 50,00 Euro pro Seniorenclub oder Vereinigung der Seniorenarbeit berücksichtigte. Der Förderrestbetrag wurde anhand der Häufigkeit und der Teilnehmerzahl der Aktivitäten aufgeteilt. Der Beschluss über die Gewährung erfolgte befristet bis zum Ablauf der Ratsperiode 2021.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es auch weiterhin sinnvoll, das Engagement und die Aktivität der Seniorenclubs und der sonstigen Vereinigungen der Seniorenarbeit finanziell zu unterstützen. Die bisher geübte Praxis, zunächst einen einheitlichen Grundbetrag von 50,00 Euro für anfallende Fixkosten anzusetzen und den verbleibenden Förderrestbetrag anhand der Häufigkeit sowie der Teilnehmerzahl der Aktivitäten zu verteilen, hat sich in der Vergangenheit bewährt und fand auch bei den Seniorenclubs und Vereinigungen Akzeptanz.

 

Unter Zugrundelegung der vorliegenden Daten würde sich eine wie in der beigefügten Tabelle ausgewiesene Förderung der Seniorenbetreuung ergeben. In 2022 sollte eine neue Erhebung der Daten für die Verteilgrundlage erfolgen, welche dann als Grundlage ab dem Förderjahr 2023 zugrunde gelegt werden. Sollten die Daten aufgrund von coronabedingten Ausfällen der Angebote nicht aussagekräftig sein, würde auch die Verteilung für das Jahr 2023 nach der bisherigen Grundlage erfolgen und eine erneute Erhebung veranlasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Förderung der Seniorenbetreuung wird bis zum Ablauf der Ratsperiode 2026 ein Betrag von insgesamt jährlich 3.000,00 Euro gewährt. Dabei wird ein Verteilerschlüssel gewählt, der einen Grundbetrag von 50,00 Euro pro Seniorenclub oder Vereinigung der Seniorenarbeit berücksichtigt. Der Förderrestbetrag wird anhand der Häufigkeit und der Teilnehmerzahl der Aktivitäten aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt seitens der Gemeinde Edewecht jährlich direkt an die berücksichtigten Seniorenclubs und Vereinigungen der Seniorenarbeit.

 


Anlagen:

Tabelle: Verteilung Zuschuss Seniorenförderung