Betreff
Energieversorgungskonzept für das Baugebiet Nr. 198 "nördlich der Gartenstraße" in Jeddeloh II
Vorlage
2022/FB III/3711
Aktenzeichen
FB III To
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Bei der Umsetzung von zentralen Wärmenetzen würde die Gemeinde keine Aufwendungen zu tragen haben, da die entstehenden Kosten über sogenannte Contractingmodelle auf die betroffenen Grundstückseigentümer umzulegen wären. Bei dezentralen Lösungen wäre die Übernahme der Investitions- und Betriebskosten ebenfalls durch die Grundstückserwerber zu gewährleisten. Sofern die Gemeinde die Kosten für die Erdsonden auf den einzelnen Baugrundstücken trägt, könnten diese in den Verkaufspreis einkalkuliert werden.

 


Sachdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 198 für das Baugebiet in Jeddeloh II sieht u. a. vor, dass Dachflächen mit Photovoltaikanlagen zu belegen sind. Insofern stellt dies einen erheblichen Beitrag zur zukunftsorientierten Energieversorgung der Siedlung dar. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der überwiegende Teil des Energiebedarfes eines Wohngebäudes zur Beheizung benötigt wird. Daher wäre es nur konsequent, auch in dieser Hinsicht nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

 

In der bisherigen Diskussion wurde u. a. das Thema „Kalte Nahwärme“ erörtert. Hierzu wird u. a. auf die Informationen aus der anliegenden Präsentation verwiesen. Klarzustellen ist, dass es sich um Unterlagen eines Anbieters handelt. Im Falle einer Realisierung eines zentralen Wärmenetzes wäre selbstverständlich ein Ausschreibungsverfahren zur Erteilung eines entsprechenden Auftrages notwendig.

 

In Anbetracht der bisher geführten Beratungen wurde bei Herrn Dr. Gaschnitz, Marl, eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung des Baugebietes in Jeddeloh II beauftragt, die die Lösungen „Zentrale Wärmenetze“, „Dezentrale Erdwärmepumpen“ und „Dezentrale Luftwärmepumpen“ im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit bewertet.

 

Die Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt. Sie wird von Herrn Dr. Gaschnitz in der Sitzung vorgestellt.

 

Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass alle genannten Wärmeversorgungstechniken im Gebiet geeignet sind. Allerdings gibt es hinsichtlich der Effizienz Unterschiede. Hierzu wird auf die anliegende Studie verwiesen, die Vorteile bei den Erdwärmetechniken sieht. Als weitere Möglichkeit käme in Betracht, dass die Gemeinde im Rahmen der Erschließungstätigkeit für jedes Baugrundstück eine Erdsonde erstellen lässt und diese im Rahmen des Grundstücksverkaufes an die Erwerber überträgt. Diese Variante hätte wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Vorteile bei der Errichtung der Anlagen und überlässt dennoch jedem Grundstückseigentümer eine Wahlmöglichkeit bzgl. der einzusetzenden Wärmepumpe.

 

Bei der Lösung mittels Luftwärmepumpen ist zu berücksichtigen, dass durch die Festsetzung von verpflichtenden Photovoltaikflächen ein gewisser Anteil des für die Luftwärmepumpen benötigten Stroms aus eigener Produktion bereitgestellt werden könnte. Nachteilig für die Effizienz ist allerdings die geringe Erzeugungsleistung von PV-Anlagen bei gleichzeitig hohem Strombedarf der Luftwärmepumpen in den Wintermonaten. Mittel bis langfristig ist in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass die erzeugten Strommengen im Sinne der Nachhaltigkeit auch für andere Zwecke zur Verfügung stehen sollten (z. B. Elektromobilität). Hierbei spielt auch die Speicherung des selbst erzeugten Stroms eine erhebliche Rolle.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings die Erkenntnisse für eine Empfehlung ausreichend, von der Verlegung eines Gasleitungsnetzes abzusehen. Damit wird die Installation konventioneller Heizungsanlagen praktisch ausgeschlossen. Dies kann auch begleitend durch entsprechende Regelungen in den Kaufverträgen mit den Grundstückserwerbern vereinbart werden.

 

Die Machbarkeitsstudie berücksichtigt Fragen der technischen Umsetzbarkeit und der Effizienz einzelner Lösungen, stellt jedoch nicht deren detaillierte Wirtschaftlichkeit dar. Diese ließe sich mit ausreichender Sicherheit auch erst anhand konkreter Marktkonditionen ermitteln. Eindeutig ist jedoch, dass alle vorgestellten Lösungen investitionserheblicher sind als die bisher üblichen Gasheizungen.

 


Beschlussvorschlag:

Im Baugebiet Nr. 198 in Jeddeloh II wird kein Gasleitungsnetz errichtet.

 


Anlagen:

- Präsentation „Wärmenetze“

- Machbarkeitsstudie