Finanzierung:
Bei der Umsetzung von
zentralen Wärmenetzen würde die Gemeinde keine Aufwendungen zu tragen haben, da
die entstehenden Kosten über sogenannte Contractingmodelle auf die betroffenen
Grundstückseigentümer umzulegen wären. Bei dezentralen Lösungen wäre die
Übernahme der Investitions- und Betriebskosten ebenfalls durch die
Grundstückserwerber zu gewährleisten. Sofern die Gemeinde die Kosten für die
Erdsonden auf den einzelnen Baugrundstücken trägt, könnten diese in den
Verkaufspreis einkalkuliert werden.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 198 für das Baugebiet in Jeddeloh II sieht u. a.
vor, dass Dachflächen mit Photovoltaikanlagen zu belegen sind. Insofern stellt
dies einen erheblichen Beitrag zur zukunftsorientierten Energieversorgung der
Siedlung dar. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der überwiegende Teil des
Energiebedarfes eines Wohngebäudes zur Beheizung benötigt wird. Daher wäre es
nur konsequent, auch in dieser Hinsicht nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
In der bisherigen Diskussion wurde u. a. das Thema „Kalte Nahwärme“
erörtert. Hierzu wird u. a. auf die Informationen aus der anliegenden
Präsentation verwiesen. Klarzustellen ist, dass es sich um Unterlagen eines
Anbieters handelt. Im Falle einer Realisierung eines zentralen Wärmenetzes wäre
selbstverständlich ein Ausschreibungsverfahren zur Erteilung eines
entsprechenden Auftrages notwendig.
In Anbetracht der bisher geführten Beratungen wurde bei Herrn Dr.
Gaschnitz, Marl, eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung des
Baugebietes in Jeddeloh II beauftragt, die die Lösungen „Zentrale Wärmenetze“,
„Dezentrale Erdwärmepumpen“ und „Dezentrale Luftwärmepumpen“ im Hinblick auf
ihre Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit bewertet.
Die Machbarkeitsstudie ist als Anlage beigefügt. Sie wird von Herrn Dr.
Gaschnitz in der Sitzung vorgestellt.
Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass alle genannten
Wärmeversorgungstechniken im Gebiet geeignet sind. Allerdings gibt es
hinsichtlich der Effizienz Unterschiede. Hierzu wird auf die anliegende Studie
verwiesen, die Vorteile bei den Erdwärmetechniken sieht. Als weitere
Möglichkeit käme in Betracht, dass die Gemeinde im Rahmen der
Erschließungstätigkeit für jedes Baugrundstück eine Erdsonde erstellen lässt
und diese im Rahmen des Grundstücksverkaufes an die Erwerber überträgt. Diese
Variante hätte wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Vorteile bei der
Errichtung der Anlagen und überlässt dennoch jedem Grundstückseigentümer eine
Wahlmöglichkeit bzgl. der einzusetzenden Wärmepumpe.
Bei der Lösung mittels Luftwärmepumpen ist zu berücksichtigen, dass durch
die Festsetzung von verpflichtenden Photovoltaikflächen ein gewisser Anteil des
für die Luftwärmepumpen benötigten Stroms aus eigener Produktion bereitgestellt
werden könnte. Nachteilig für die Effizienz ist allerdings die geringe
Erzeugungsleistung von PV-Anlagen bei gleichzeitig hohem Strombedarf der
Luftwärmepumpen in den Wintermonaten. Mittel bis langfristig ist in diesem
Zusammenhang auch zu bedenken, dass die erzeugten Strommengen im Sinne der
Nachhaltigkeit auch für andere Zwecke zur Verfügung stehen sollten (z. B.
Elektromobilität). Hierbei spielt auch die Speicherung des selbst erzeugten
Stroms eine erhebliche Rolle.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings die Erkenntnisse für eine
Empfehlung ausreichend, von der Verlegung eines Gasleitungsnetzes abzusehen.
Damit wird die Installation konventioneller Heizungsanlagen praktisch
ausgeschlossen. Dies kann auch begleitend durch entsprechende Regelungen in den
Kaufverträgen mit den Grundstückserwerbern vereinbart werden.
Die Machbarkeitsstudie berücksichtigt Fragen der technischen
Umsetzbarkeit und der Effizienz einzelner Lösungen, stellt jedoch nicht deren
detaillierte Wirtschaftlichkeit dar. Diese ließe sich mit ausreichender
Sicherheit auch erst anhand konkreter Marktkonditionen ermitteln. Eindeutig ist
jedoch, dass alle vorgestellten Lösungen investitionserheblicher sind als die
bisher üblichen Gasheizungen.
Beschlussvorschlag:
Im Baugebiet Nr. 198 in Jeddeloh II wird kein
Gasleitungsnetz errichtet.
Anlagen:
- Präsentation „Wärmenetze“
- Machbarkeitsstudie