Sachdarstellung:
Ergebnishaushalt
Der Gesamtergebnishaushalt weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in
Höhe von 218.400 € aus. Durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses
von 300.000 €, welcher sich aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten
Bestandsimmobilien ergeben würde, fällt das voraussichtliche Jahresergebnis mit
rd. 81.600 € positiv aus.
Ordentliche Erträge
Auf der Ertragsseite sieht der Ergebnishaushalt Gesamterträge in Höhe von
rd. 44,78 Mio. € und damit rd. rd. 227T€ weniger als im laufenden Haushalt
veranschlagt sind vor. Die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen
Kontengruppen werden nachstehend erläutert:
1. Steuern und ähnliche Abgaben
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
21.221.761 |
22.041.500 |
23.727.600 |
24.364.800 |
23.743.400 |
24.359.100 |
Eine positive Entwicklung kann bei den Steuern und ähnlichen Abgaben
verzeichnet werden, welche in der Summe mit rd. 1,69 Mio. € über dem
Vorjahresansatz liegen. Wesentlich tragen hierzu die Entwicklungen bei der
Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bei. Aufgrund des
zu erwartenden guten Ergebnisses für das lfd. Jahr wird die Prognose zur
Gewerbesteuer für das kommende Haushaltsjahr auf insgesamt 8,5 Mio. € erhöht.
Der Vorjahresansatz von 7,2 Mio. € wird damit ebenso wie das Vorauszahlungssoll
(rd. 7,5 Mio. €) deutlich überschritten. Unter Ausreizung der
Orientierungsdaten kann der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 10,3
Mio. € um rd. 445.000 € höher angesetzt werden als im lfd. Haushalt. Der
positive Trend wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2023 fortsetzen. Durch
die derzeit auf die Jahre 2021 bis 2023 begrenzte Anpassung der Hebesätze ist
für das Jahr 2024 ein Rückgang der Erträge um rd. 621T€ zu verzeichnen. Für das
Jahr 2025 kann von einer leichten Erholung auf dann rd. 24,3 Mio. € ausgegangen
werden.
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
10.670.655 |
10.986.600 |
8.841.300 |
7.498.300 |
10.053.000 |
10.530.500 |
Der deutliche Rückgang bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist in
erster Linie auf die Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen
zurückzuführen. Durch die - wie bereits
dargestellt - gestiegene Steuerkraft der Gemeinde ist auch unter Annahme eines
im Wesentlichen unveränderten Grundbetrages (1.185 € pro Einwohner) von
deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen auszugehen (- 1,4 Mio. €). Daneben
entfällt die in den vergangenen beiden Jahren geleistete teilweise Rückzahlung
der Kreisumlage durch den Landkreis in Höhe von rd. 800T€. Die vom Land
erlassenen Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 gehen im
Weiteren davon aus, dass sich der Grundbetrag im Kalenderjahr 2023 um rd. 2,2 %
gegenüber dem Vorjahr verringern wird. In Verbindung mit dem gleichzeitig zu
erwartenden Anstieg der Steuerkraft ist von einem weiteren Rückgang der
Schlüsselzuweisungen um rd. 1,35 Mio. € auszugehen. Für die Jahre 2024 und 2025
ist wiederum mit einem Anstieg des Grundbetrages und damit einhergehend einer
positiven Entwicklung der
Schlüsselzuweisungen zu rechnen.
3. Auflösungserträge aus Sonderposten
Ergebnis
20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2.373.672 |
2.380.700 |
2.247.900 |
2.217.900 |
2.217.900 |
2.217.900 |
Bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten handelt es sich um
Fördergelder für Investitionen, welche entsprechend der Nutzungsdauer der
bezuschussten Investition aufgelöst werden. Einer stetigen Abnahme der Erträge
lässt sich folglich nur durch die Generierung weiterer Förderungen
entgegenwirken.
4. Sonstige Transfererträge
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
377.949 |
445.500 |
467.500 |
467.500 |
467.500 |
467.500 |
Hinter dieser Position verbergen sich Erträge, denen keine konkreten
Gegenleistungen gegenüberstehen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um
Kostenerstattungen im Bereich der Sozialhilfe bspw. von Sozialleistungsträgern
oder Hilfeempfängern. Erläuterungsbedürftige Positionen ergeben sich nicht.
5. öffentlich-rechtliche Entgelte
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
6.098.857 |
6.471.000 |
6.423.400 |
6.498.200 |
6.549.300 |
6.600.300 |
Mit rd. 5,1 Mio. € sind die Erträge aus der Abwasserbeseitigungsgebühr die
wesentliche Position in diesem Bereich. Erläuterungsbedürftige Positionen
ergeben sich nicht.
6. privatrechtliche Entgelte
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
364.058 |
495.100 |
769.400 |
969.400 |
469.400 |
469.400 |
Bei den privatrechtlichen Entgelten handelt es sich u. a. um die jährlich
erzielten Mieten und Pachten. Der deutliche Anstieg des Planansatzes für das
HH-Jahr 2022 ist auf eine geänderte Systematik der Planung zurückzuführen.
Erlöse aus Grundstücksverkäufen wurden bislang lediglich im Finanzhaushalt
veranschlagt, auch wenn in aller Regel hieraus Erträge erzielt werden. Im Sinne
der Haushaltsklarheit wurde daher für das Jahr 2022 ein Ertrag aus
Grundstücksverkäufen (Wohnbaugrundstücke) in Höhe von 300T€ veranschlagt. Für
das Jahr 2023 ist unter Berücksichtigung des geplanten Abverkaufs von
Grundstücken eine Summe von 500T€ veranschlagt worden. Korrelierend hierzu
wurden die Ansätze in gleicher Höhe im Finanzhaushalt reduziert. Für die Jahre
2024 und 2025 sind aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf die weitere
Ausweisung von Wohnbaugebieten bislang keine Erträge veranschlagt worden.
7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
1.118.300 |
1.164.700 |
1.260.600 |
1.246.400 |
1.260.400 |
1.260.400 |
Bei dieser Position werden u. a. die Kostenerstattungen des Landkreises
für die Unterbringung von Asylsuchenden oder die Verwaltung der Grundsicherung
gebucht. Der Anstieg für das Haushaltsjahr 2022 ist im Wesentlichen auf höhere
Erträge für die Unterbringung von Asylsuchenden zurückzuführen. Gleichzeitig
sind die alternativ von den Nutzern zu zahlenden Entgelte entsprechend geringer
veranschlagt worden. Weil diese allerdings der Kontengruppe
öffentlich-rechtliche Entgelte zuzuordnen sind, kommt es in der Darstellung zu
einem höheren Ansatz. Über den Ergebnisplanungszeitraum sind keine
signifikanten Veränderungen zu erwarten.
8. Zinsen und sonstige Finanzerträge
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
223.524 |
127.000 |
98.000 |
112.000 |
112.000 |
112.000 |
Neben den Erträgen aus der Beteiligung an der KNN ist hier die Verzinsung
von Steuernachforderungen zu berücksichtigen. Weil sich diese naturgemäß nicht
planen lässt, sind in der Vergangenheit regelmäßig 30.000 € veranschlagt
worden. Durch die Verfassungswidrigkeit der Höhe des bislang festgesetzten
Zinssatzes für Nachforderungszinsen werden für das Jahr 2022 keine Erträge
veranschlagt. In Erwartung einer Neuregelung sind für den weiteren
Ergebnisplanungszeitraum 15.000 € p.a. veranschlagt worden.
11. Sonstige ordentliche Erträge
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
939.963 |
892.400 |
941.400 |
957.600 |
960.700 |
964.200 |
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen erhöhen sich insbesondere die
Auflösungserträge aus der Inanspruchnahme von Beihilfe- und
Versorgungsrückstellungen. Dieser Effekt ist auf den Wechsel im Amt der
Bürgermeisterin zurückzuführen.
Ordentliche Aufwendungen
Die veranschlagten ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt
44.995.500 € und übersteigen den Vorjahresansatz um rd. 650T€. Im Einzelnen
setzen sich diese wie folgt zusammen:
13. Personalaufwendungen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
10.827.227 |
11.667.100 |
12.008.800 |
12.184.600 |
12.354.700 |
12.446.200 |
Die Steigerungen im Personalbudget sind im Wesentlichen auf zwei Effekte
zurückzuführen. Zum einen sind die tariflichen Anpassungen zu berücksichtigen,
welche eine Erhöhung von 1,8 % zum 01.04.2022 vorsehen (rd. 150.000 €) und zum
anderen sind deutliche Steigerungen bei der Umlage zur Versorgungskasse (rd.
145.000 €) zu berücksichtigen. Letztere sind insbesondere auf die sich aus dem
Wechsel im Amt der Bürgermeisterin ergebenden Belastungen zurückzuführen.
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
12.251.479 |
13.425.100 |
13.898.400 |
13.869.600 |
13.806.500 |
13.899.500 |
Neben einer Vielzahl kleinerer Ansätze sind die wesentlichen Aufwendungen
in diesem Bereich das Betreiberentgelt für die Abwasserbeseitigung (4,9 Mio.
€), die Sanierungsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbau (2,2 Mio. €) sowie die
Aufwendungen für Gas und Strom (1,1 Mio. €). Im
Ergebnisplanungszeitraum ist von einer im Wesentlichen gleichbleibenden
Höhe dieser Aufwandsposition auszugehen.
16. Abschreibungen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
4.505.297 |
4.176.800 |
3.973.400 |
3.973.400 |
3.973.400 |
3.973.400 |
Die Veränderung bei den Abschreibungen ist auf die Aufholung der
Jahresabschlüsse und damit einhergehend auf die aktualisierte
Anlagenbuchhaltung zurückzuführen.
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
10.943 |
33.100 |
3.100 |
16.100 |
15.600 |
15.500 |
Wie bei den auf der Ertragsseite dargestellten Nachforderungszinsen ist
auch bei den Erstattungszinsen von einem geänderten Zinssatz auszugehen. Die
dortigen Erläuterungen können sinngemäß auf die Aufwandsseite übertragen
werden.
18. Transferaufwendungen
Ergebnis 20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
11.486.407 |
12.085.283 |
12.546.400 |
12.749.700 |
13.071.200 |
13.493.700 |
Wesentliche Position bei den Transferaufwendungen ist die Kreisumlage,
die für das Jahr 2022 mit rd. 9,25 Mio. € und damit rd. 230.000 € über dem
Vorjahresniveau veranschlagt wurde. Diese Entwicklung, die sich im Übrigen über
den Ergebnisplanungszeitraum progressiv fortsetzt, ist auf die gestiegene
Steuerkraft und im Weiteren ab dem Jahr 2024 auf die Erholung bei den Erträgen
aus den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.
19. Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ergebnis
20 |
Ansatz 21 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
1.469.553 |
2.614.300 |
2.565.400 |
2.552.200 |
2.583.900 |
2.584.900 |
Unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen finden sich die
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige, Mitgliedsbeiträge an Verbände
und Vereine, Bürobedarf, Telefongebühren, Versicherungsbeiträge, Kosten des
Rechnungsprüfungsamtes, Einnahmeabführung an den Landkreis im Bereich
Sozialhilfe sowie die Abwasserabgabe an das Land wieder. Erläuterungsbedürftige
Positionen bestehen nicht.
Zwischenfazit
Die Planungen des Ergebnishaushalts weisen für das kommende Haushaltsjahr
2022 einen leichten Überschuss in Höhe von 81.600 € aus. Trotz der zu
erwartenden deutlichen Rückgänge bei den Schlüsselzuweisungen wird das
Vorjahresniveau lediglich um 227T€ verfehlt. Dabei ist zudem noch zu berücksichtigen,
dass im lfd. Haushaltsjahr eine Einmalzahlung des Landkreises in Höhe von rd.
800 T€ erzielt wurde, welche im Haushaltsjahr 2022 nicht mehr zu
berücksichtigen ist. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann daher von einer
erfreulich stabilen Ertragslage ausgegangen werden.
Im Ergebnisplanungszeitraum ist von einem weiteren Rückgang der
Schlüsselzuweisungen im Planjahr 2023 auszugehen, weil die stark gestiegene
eigene Steuerkraft sich in dem Planjahr insbesondere negativ auf diese Position
auswirkt. In den darauffolgenden Jahren ist wiederum von einer positiven
Entwicklung im Finanzausgleich auszugehen, sodass sich die zu erwartende
Ertragslage in den Jahren 2024 (45,8 Mio. €) und 2025 (46,9 Mio. €)
voraussichtlich positiv entwickeln wird.
Gleichzeitig steigen allerdings auch die Aufwendungen deutlich an. Für
das Jahr 2023 kann nach heutigem Stand nicht von einem Haushaltsausgleich
ausgegangen werden (-813.000 €). Erst in den Jahren 2024 und 2025 wird es
voraussichtlich wieder gelingen, Überschüsse zu erzielen.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt ist insbesondere ein Blick auf den Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit zu werfen. Dieser sollte insbesondere ausreichen, um die
Netto-Abschreibungen und die ordentlichen Tilgungsleistungen zu finanzieren.
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Saldo aus
lfd. Verwaltungstätigkeit |
1.653.700 € |
882.000 € |
1.922.200 € |
2.378.800 € |
Netto-Abschreibung
und ordentliche Tilgung |
2.298.100 € |
2.257.800 € |
2.457.900 € |
2.444.600 € |
Tatsächlich gelingt dieses weder im kommenden Haushaltjahr 2022 noch in
dem weiteren Ergebnisplanungszeitraum. Erst im Planjahr 2025 findet eine
deutliche Annährung statt, auch wenn die Zielgröße weiterhin verfehlt wird.
Ziel wird es sein, sich im Zuge der Haushaltsausführung durch eine hohe
Ausgabendisziplin dem Sollwert anzunähern.
Zur Mitfinanzierung der investiven Auszahlungen sind bei den Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit insbesondere Fördergelder in Höhe von rd. 2,8 Mio. €
und daneben Erlöse aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von rd. 3,15
Mio. € vorgesehen. Nur unter Berücksichtigung dieser Einzahlungen kann es
zumindest im Haushaltsjahr 2022 gelingen, das veranschlagte Investitionsvolumen
in Höhe von rd. 11 Mio. € zu finanzieren, ohne dass Fremdmittel aufgenommen
werden müssten.
In Anbetracht des Gesamtvolumens an investiven Maßnahmen über den
Finanzplanungszeitraum in Höhe von rd. 38 Mio. € wird es allerdings nach
heutigem Stand spätestens ab dem Planjahr 2023 erforderlich sein, Kreditmittel
aufzunehmen. Insgesamt sind im gesamten Finanzplanungszeitraum Kreditaufnahmen
in Höhe von 12 Mio. € veranschlagt.
Schlussbetrachtung
Für das Haushaltsjahr 2022 kann von einer soliden Ertragslage ausgegangen
werden, die es unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses
voraussichtlich ermöglichen wird, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Die Risiken liegen dabei sicherlich in der
weiterhin bestehenden Unsicherheit, wie sich die Effekte der Pandemie auf die
Konjunktur auswirken. Insbesondere die in allen Branchen wahrzunehmenden
Lieferengpässe dürfen dabei nicht unterschätzt werden. Insofern ist auch die
optimistische Planung der Gewerbesteuererträge mit gewissen Risiken behaftet.
Unbeachtet dieser Einschätzung und trotz der unter den gegebenen
Umständen als sehr gut zu bezeichnenden Ertragslage wird es voraussichtlich
nicht gelingen, die Zielgröße von Netto-Abschreibungen und ordentlicher Tilgung
zu erreichen. Ferner sind erhebliche Kreditmarktmittel erforderlich, um das
umfassende Investitionsprogramm finanzieren zu können. Wie auch bereits in den
vergangenen Jahren angemerkt, wird es Aufgabe sein, sowohl die konsumtiven
Aufwendungen als auch die investiven Auszahlungen auf ein Maß zu reduzieren,
welches der bereits angesprochenen Ertragslage gerecht wird. Zusammenfassend
kann das vorgelegte Zahlenwerk als ausgewogen und belastbar bezeichnet werden,
so dass verwaltungsseits empfohlen wird, dem als Entwurf vorgelegten
Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Dem zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 vorliegenden Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 einschl.
des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2023 –
2025 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere
Verfahren abzuwickeln.
Anlagen: