Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2023 - 2025
Vorlage
2021/FB I/3687
Art
Beschlussvorlage

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtergebnishaushalt weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 218.400 € aus. Durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses von 300.000 €, welcher sich aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten Bestandsimmobilien ergeben würde, fällt das voraussichtliche Jahresergebnis mit rd. 81.600 € positiv aus.

 

Ordentliche Erträge

 

Auf der Ertragsseite sieht der Ergebnishaushalt Gesamterträge in Höhe von rd. 44,78 Mio. € und damit rd. rd. 227T€ weniger als im laufenden Haushalt veranschlagt sind vor. Die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Kontengruppen werden nachstehend erläutert:

 

1. Steuern und ähnliche Abgaben

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

21.221.761

22.041.500

23.727.600

24.364.800

23.743.400

24.359.100

 

Eine positive Entwicklung kann bei den Steuern und ähnlichen Abgaben verzeichnet werden, welche in der Summe mit rd. 1,69 Mio. € über dem Vorjahresansatz liegen. Wesentlich tragen hierzu die Entwicklungen bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bei. Aufgrund des zu erwartenden guten Ergebnisses für das lfd. Jahr wird die Prognose zur Gewerbesteuer für das kommende Haushaltsjahr auf insgesamt 8,5 Mio. € erhöht. Der Vorjahresansatz von 7,2 Mio. € wird damit ebenso wie das Vorauszahlungssoll (rd. 7,5 Mio. €) deutlich überschritten. Unter Ausreizung der Orientierungsdaten kann der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 10,3 Mio. € um rd. 445.000 € höher angesetzt werden als im lfd. Haushalt. Der positive Trend wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2023 fortsetzen. Durch die derzeit auf die Jahre 2021 bis 2023 begrenzte Anpassung der Hebesätze ist für das Jahr 2024 ein Rückgang der Erträge um rd. 621T€ zu verzeichnen. Für das Jahr 2025 kann von einer leichten Erholung auf dann rd. 24,3 Mio. € ausgegangen werden. 

 

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

10.670.655

10.986.600

8.841.300

7.498.300

10.053.000

10.530.500

 

Der deutliche Rückgang bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist in erster Linie auf die Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Durch die  - wie bereits dargestellt - gestiegene Steuerkraft der Gemeinde ist auch unter Annahme eines im Wesentlichen unveränderten Grundbetrages (1.185 € pro Einwohner) von deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen auszugehen (- 1,4 Mio. €). Daneben entfällt die in den vergangenen beiden Jahren geleistete teilweise Rückzahlung der Kreisumlage durch den Landkreis in Höhe von rd. 800T€. Die vom Land erlassenen Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2021 bis 2025 gehen im Weiteren davon aus, dass sich der Grundbetrag im Kalenderjahr 2023 um rd. 2,2 % gegenüber dem Vorjahr verringern wird. In Verbindung mit dem gleichzeitig zu erwartenden Anstieg der Steuerkraft ist von einem weiteren Rückgang der Schlüsselzuweisungen um rd. 1,35 Mio. € auszugehen. Für die Jahre 2024 und 2025 ist wiederum mit einem Anstieg des Grundbetrages und damit einhergehend einer positiven Entwicklung der

Schlüsselzuweisungen zu rechnen.

 

3. Auflösungserträge aus Sonderposten

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

2.373.672

2.380.700

2.247.900

2.217.900

2.217.900

2.217.900

 

Bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten handelt es sich um Fördergelder für Investitionen, welche entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Einer stetigen Abnahme der Erträge lässt sich folglich nur durch die Generierung weiterer Förderungen entgegenwirken.

 

4. Sonstige Transfererträge

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

377.949

445.500

467.500

467.500

467.500

467.500

 

Hinter dieser Position verbergen sich Erträge, denen keine konkreten Gegenleistungen gegenüberstehen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Kostenerstattungen im Bereich der Sozialhilfe bspw. von Sozialleistungsträgern oder Hilfeempfängern. Erläuterungsbedürftige Positionen ergeben sich nicht.

 

5. öffentlich-rechtliche Entgelte

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

6.098.857

6.471.000

6.423.400

6.498.200

6.549.300

6.600.300

 

Mit rd. 5,1 Mio. € sind die Erträge aus der Abwasserbeseitigungsgebühr die wesentliche Position in diesem Bereich. Erläuterungsbedürftige Positionen ergeben sich nicht.

 

6. privatrechtliche Entgelte

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

364.058

495.100

769.400

969.400

469.400

469.400

 

Bei den privatrechtlichen Entgelten handelt es sich u. a. um die jährlich erzielten Mieten und Pachten. Der deutliche Anstieg des Planansatzes für das HH-Jahr 2022 ist auf eine geänderte Systematik der Planung zurückzuführen. Erlöse aus Grundstücksverkäufen wurden bislang lediglich im Finanzhaushalt veranschlagt, auch wenn in aller Regel hieraus Erträge erzielt werden. Im Sinne der Haushaltsklarheit wurde daher für das Jahr 2022 ein Ertrag aus Grundstücksverkäufen (Wohnbaugrundstücke) in Höhe von 300T€ veranschlagt. Für das Jahr 2023 ist unter Berücksichtigung des geplanten Abverkaufs von Grundstücken eine Summe von 500T€ veranschlagt worden. Korrelierend hierzu wurden die Ansätze in gleicher Höhe im Finanzhaushalt reduziert. Für die Jahre 2024 und 2025 sind aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf die weitere Ausweisung von Wohnbaugebieten bislang keine Erträge veranschlagt worden.

 

7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

1.118.300

1.164.700

1.260.600

1.246.400

1.260.400

1.260.400

 

Bei dieser Position werden u. a. die Kostenerstattungen des Landkreises für die Unterbringung von Asylsuchenden oder die Verwaltung der Grundsicherung gebucht. Der Anstieg für das Haushaltsjahr 2022 ist im Wesentlichen auf höhere Erträge für die Unterbringung von Asylsuchenden zurückzuführen. Gleichzeitig sind die alternativ von den Nutzern zu zahlenden Entgelte entsprechend geringer veranschlagt worden. Weil diese allerdings der Kontengruppe öffentlich-rechtliche Entgelte zuzuordnen sind, kommt es in der Darstellung zu einem höheren Ansatz. Über den Ergebnisplanungszeitraum sind keine signifikanten Veränderungen zu erwarten.

 

8. Zinsen und sonstige Finanzerträge

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

223.524

127.000

98.000

112.000

112.000

112.000

 

Neben den Erträgen aus der Beteiligung an der KNN ist hier die Verzinsung von Steuernachforderungen zu berücksichtigen. Weil sich diese naturgemäß nicht planen lässt, sind in der Vergangenheit regelmäßig 30.000 € veranschlagt worden. Durch die Verfassungswidrigkeit der Höhe des bislang festgesetzten Zinssatzes für Nachforderungszinsen werden für das Jahr 2022 keine Erträge veranschlagt. In Erwartung einer Neuregelung sind für den weiteren Ergebnisplanungszeitraum 15.000 € p.a. veranschlagt worden.

 

11. Sonstige ordentliche Erträge

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

939.963

892.400

941.400

957.600

960.700

964.200

 

Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen erhöhen sich insbesondere die Auflösungserträge aus der Inanspruchnahme von Beihilfe- und Versorgungsrückstellungen. Dieser Effekt ist auf den Wechsel im Amt der Bürgermeisterin zurückzuführen.

 

Ordentliche Aufwendungen

 

Die veranschlagten ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 44.995.500 € und übersteigen den Vorjahresansatz um rd. 650T€. Im Einzelnen setzen sich diese wie folgt zusammen:

 

13. Personalaufwendungen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

10.827.227

11.667.100

12.008.800

12.184.600

12.354.700

12.446.200

 

Die Steigerungen im Personalbudget sind im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen. Zum einen sind die tariflichen Anpassungen zu berücksichtigen, welche eine Erhöhung von 1,8 % zum 01.04.2022 vorsehen (rd. 150.000 €) und zum anderen sind deutliche Steigerungen bei der Umlage zur Versorgungskasse (rd. 145.000 €) zu berücksichtigen. Letztere sind insbesondere auf die sich aus dem Wechsel im Amt der Bürgermeisterin ergebenden Belastungen zurückzuführen.

 

15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

 12.251.479

13.425.100

13.898.400

13.869.600

13.806.500

13.899.500

Neben einer Vielzahl kleinerer Ansätze sind die wesentlichen Aufwendungen in diesem Bereich das Betreiberentgelt für die Abwasserbeseitigung (4,9 Mio. €), die Sanierungsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbau (2,2 Mio. €) sowie die Aufwendungen für Gas und Strom (1,1 Mio. €). Im  Ergebnisplanungszeitraum ist von einer im Wesentlichen gleichbleibenden Höhe dieser Aufwandsposition auszugehen.

 

16. Abschreibungen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

4.505.297

4.176.800

 3.973.400

3.973.400

3.973.400

3.973.400

Die Veränderung bei den Abschreibungen ist auf die Aufholung der Jahresabschlüsse und damit einhergehend auf die aktualisierte Anlagenbuchhaltung zurückzuführen.

 

17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

10.943

33.100

3.100

16.100

15.600

15.500

Wie bei den auf der Ertragsseite dargestellten Nachforderungszinsen ist auch bei den Erstattungszinsen von einem geänderten Zinssatz auszugehen. Die dortigen Erläuterungen können sinngemäß auf die Aufwandsseite übertragen werden.

 

18. Transferaufwendungen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

11.486.407

12.085.283

12.546.400

12.749.700

13.071.200

13.493.700

Wesentliche Position bei den Transferaufwendungen ist die Kreisumlage, die für das Jahr 2022 mit rd. 9,25 Mio. € und damit rd. 230.000 € über dem Vorjahresniveau veranschlagt wurde. Diese Entwicklung, die sich im Übrigen über den Ergebnisplanungszeitraum progressiv fortsetzt, ist auf die gestiegene Steuerkraft und im Weiteren ab dem Jahr 2024 auf die Erholung bei den Erträgen aus den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.

 

19. Sonstige ordentliche Aufwendungen

Ergebnis 20

Ansatz 21

2022

2023

2024

2025

1.469.553

2.614.300

2.565.400

2.552.200

2.583.900

2.584.900

Unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen finden sich die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige, Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine, Bürobedarf, Telefongebühren, Versicherungsbeiträge, Kosten des Rechnungsprüfungsamtes, Einnahmeabführung an den Landkreis im Bereich Sozialhilfe sowie die Abwasserabgabe an das Land wieder. Erläuterungsbedürftige Positionen bestehen nicht. 

 

Zwischenfazit

 

Die Planungen des Ergebnishaushalts weisen für das kommende Haushaltsjahr 2022 einen leichten Überschuss in Höhe von 81.600 € aus. Trotz der zu erwartenden deutlichen Rückgänge bei den Schlüsselzuweisungen wird das Vorjahresniveau lediglich um 227T€ verfehlt. Dabei ist zudem noch zu berücksichtigen, dass im lfd. Haushaltsjahr eine Einmalzahlung des Landkreises in Höhe von rd. 800 T€ erzielt wurde, welche im Haushaltsjahr 2022 nicht mehr zu berücksichtigen ist. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann daher von einer erfreulich stabilen Ertragslage ausgegangen werden.

Im Ergebnisplanungszeitraum ist von einem weiteren Rückgang der Schlüsselzuweisungen im Planjahr 2023 auszugehen, weil die stark gestiegene eigene Steuerkraft sich in dem Planjahr insbesondere negativ auf diese Position auswirkt. In den darauffolgenden Jahren ist wiederum von einer positiven Entwicklung im Finanzausgleich auszugehen, sodass sich die zu erwartende Ertragslage in den Jahren 2024 (45,8 Mio. €) und 2025 (46,9 Mio. €) voraussichtlich positiv entwickeln wird.

 

Gleichzeitig steigen allerdings auch die Aufwendungen deutlich an. Für das Jahr 2023 kann nach heutigem Stand nicht von einem Haushaltsausgleich ausgegangen werden (-813.000 €). Erst in den Jahren 2024 und 2025 wird es voraussichtlich wieder gelingen, Überschüsse zu erzielen.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt ist insbesondere ein Blick auf den Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu werfen. Dieser sollte insbesondere ausreichen, um die Netto-Abschreibungen und die ordentlichen Tilgungsleistungen zu finanzieren.

 

 

2022

2023

2024

2025

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

    1.653.700 €

       882.000 €

    1.922.200 €

    2.378.800 €

Netto-Abschreibung und ordentliche Tilgung

    2.298.100 €

   2.257.800 €

    2.457.900 €

    2.444.600 €

 

Tatsächlich gelingt dieses weder im kommenden Haushaltjahr 2022 noch in dem weiteren Ergebnisplanungszeitraum. Erst im Planjahr 2025 findet eine deutliche Annährung statt, auch wenn die Zielgröße weiterhin verfehlt wird. Ziel wird es sein, sich im Zuge der Haushaltsausführung durch eine hohe Ausgabendisziplin dem Sollwert anzunähern.

 

Zur Mitfinanzierung der investiven Auszahlungen sind bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insbesondere Fördergelder in Höhe von rd. 2,8 Mio. € und daneben Erlöse aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von rd. 3,15 Mio. € vorgesehen. Nur unter Berücksichtigung dieser Einzahlungen kann es zumindest im Haushaltsjahr 2022 gelingen, das veranschlagte Investitionsvolumen in Höhe von rd. 11 Mio. € zu finanzieren, ohne dass Fremdmittel aufgenommen werden müssten.

 

In Anbetracht des Gesamtvolumens an investiven Maßnahmen über den Finanzplanungszeitraum in Höhe von rd. 38 Mio. € wird es allerdings nach heutigem Stand spätestens ab dem Planjahr 2023 erforderlich sein, Kreditmittel aufzunehmen. Insgesamt sind im gesamten Finanzplanungszeitraum Kreditaufnahmen in Höhe von 12 Mio. € veranschlagt.

 

Schlussbetrachtung

 

Für das Haushaltsjahr 2022 kann von einer soliden Ertragslage ausgegangen werden, die es unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses voraussichtlich ermöglichen wird, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.  Die Risiken liegen dabei sicherlich in der weiterhin bestehenden Unsicherheit, wie sich die Effekte der Pandemie auf die Konjunktur auswirken. Insbesondere die in allen Branchen wahrzunehmenden Lieferengpässe dürfen dabei nicht unterschätzt werden. Insofern ist auch die optimistische Planung der Gewerbesteuererträge mit gewissen Risiken behaftet.

Unbeachtet dieser Einschätzung und trotz der unter den gegebenen Umständen als sehr gut zu bezeichnenden Ertragslage wird es voraussichtlich nicht gelingen, die Zielgröße von Netto-Abschreibungen und ordentlicher Tilgung zu erreichen. Ferner sind erhebliche Kreditmarktmittel erforderlich, um das umfassende Investitionsprogramm finanzieren zu können. Wie auch bereits in den vergangenen Jahren angemerkt, wird es Aufgabe sein, sowohl die konsumtiven Aufwendungen als auch die investiven Auszahlungen auf ein Maß zu reduzieren, welches der bereits angesprochenen Ertragslage gerecht wird. Zusammenfassend kann das vorgelegte Zahlenwerk als ausgewogen und belastbar bezeichnet werden, so dass verwaltungsseits empfohlen wird, dem als Entwurf vorgelegten Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung zuzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2023 – 2025 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Anlagen: