Finanzierung:
Sachdarstellung:
In der Gemeinde Edewecht wurden die beiden in
Friedrichsfehn befindlichen Straßen „Spiekerooger Straße“ (2. Abschnitt) und
„Florian-von-Lorch-Straße“ fertiggestellt. Gemäß § 52 Nieders Straßengesetz
sind diese Straßen zu reinigen. Damit dort eine maschinelle Straßenreinigung
erfolgen kann, sind diese Straßen in die Anlage A der Verordnung der Gemeinde
Edewecht bezüglich der Straßenreinigung aufzunehmen.
Weiter ist der „Hoopmanns-Kamp“ in Portsloge als
Baustraße in die Anlage B (von Anliegern zu reinigen) aufzunehmen.
Die Änderungsverordnung ist dieser Beschlussvorlage
im Entwurf als Anlage beigefügt
Beschlussvorschlag:
Die 2. Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde
Edewecht wird in der vorgelegten Fassung beschlossen
Anlagen:
Entwurf der 2. Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der
Straßenreinigung